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		<title>Forum gegen Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Mobbing am Arbeitsplatz, Mobbing in der Schule, Cybermobbing, Bossing, - Elektronische Beweissicherung bei Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Unfällen</title>
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		<description><![CDATA[Elektronische Beweissicherung bei Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Unfällen, Videoüberwachung von Haus und Garten, Dashcam die Kamera fürs Auto,
Wildkamera für die Überwachung von Haus und Garten, Kameradrohnen die Überwachung aus der Luft, 2dashcam, Autokamera, wer hat Erfahrungen ?", "Nachbar fliegt mit einer Drohne übers Grundstück und filmt mich, was kann ich tun ?", " Kampf den Drohnen ? Drohnen und Nachbarschaftsstreit , Wenn der Nachbar mit einer Drohne zu spionieren anfängt" <a href="http://mobbing.net/drone.htm">Drohnen</a>]]></description>
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		<lastBuildDate>Thu, 06 Aug 2026 20:19:35 GMT</lastBuildDate>
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			<title>Forum gegen Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Mobbing am Arbeitsplatz, Mobbing in der Schule, Cybermobbing, Bossing, - Elektronische Beweissicherung bei Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Unfällen</title>
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			<title>Im Nachbarschaftsstreit sind Video- und Filmaufnahmen nicht immer erlaubt</title>
			<link>https://www.mobbing.net/forum/elektronische-beweissicherung-video-berwachung-kameradrohnen-dashcam/elektronische-beweissicherung-bei-mobbing-nachbarschaftsstreit-unf-llen/99390-im-nachbarschaftsstreit-sind-video-und-filmaufnahmen-nicht-immer-erlaubt</link>
			<pubDate>Fri, 25 Aug 2023 19:53:12 GMT</pubDate>
			<description>Streitigkeiten mit Nachbarn können sehr schnell eskalieren. Oft handelt man dann impulsiv und eher unbedacht. Das kann einem jedoch noch mehr Ärger einbringen und sogar vor Gericht landen solche Streitigkeiten unter Nachbarn immer öfter. Besonders wenn Kameras ins Spiel kommen oder gar Straftaten vorgetäuscht werden, ist man selbst schnell der Angeklagte, und zwar zu Recht. Schließlich gibt es Gesetze, an die sich jeder halten muss, auch im Streitfall. Was genau ist also erlaubt und was nicht? 
 
Eigenes Grundstück filmen erlaubt 
 
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist man schnell dazu geneigt, alles auf Video festzuhalten. Schließlich geht man davon aus, so Beweise zu sichern. Doch Filmaufnahmen und auch Fotos sind nicht immer erlaubt und...</description>
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<span style="font-size:14px">Streitigkeiten mit Nachbarn können sehr schnell eskalieren. Oft handelt man dann impulsiv und eher unbedacht. Das kann einem jedoch noch mehr Ärger einbringen und sogar vor Gericht landen solche Streitigkeiten unter Nachbarn immer öfter. Besonders wenn Kameras ins Spiel kommen oder gar Straftaten vorgetäuscht werden, ist man selbst schnell der Angeklagte, und zwar zu Recht. Schließlich gibt es Gesetze, an die sich jeder halten muss, auch im Streitfall. Was genau ist also erlaubt und was nicht?<br />
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Eigenes Grundstück filmen erlaubt<br />
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Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist man schnell dazu geneigt, alles auf Video festzuhalten. Schließlich geht man davon aus, so Beweise zu sichern. Doch Filmaufnahmen und auch Fotos sind nicht immer erlaubt und können die Rechte des Nachbarn verletzen. Dagegen kann dieser sich durch anwaltliche Unterlassungsansprüche, aber auch gerichtlich wehren. Am Ende ist man also selbst derjenige, der den großen Ärger hat und der Streit mit dem Nachbarn kann so weiter eskalieren. Erlaubt sind Filmaufnahmen, beispielsweise durch Überwachungskameras oder auch durch Wildkameras jedoch in gewissen Fällen. Sofern nur das eigene Grundstück gefilmt wird. Dabei dürfen jedoch keine öffentliche Wege in das Blickfeld der Kamera geraten und auch gemeinsam mit dem Nachbarn genutzte Zufahrten dürfen nicht gefilmt werden. Hat man zum Beispiel den Verdacht, dass der Nachbar die Haustür beschmiert, Post stiehlt, Dinge wie Abfälle in den Garten wirft, dann darf das also durchaus auf Kamera festgehalten werden, wenn nur das eigene Grundstück dabei gefilmt wird. Vor Gericht können solche Aufnahmen häufig auch als Beweismittel verwertet werden, wenn man den Nachbarn zum Beispiel wegen Sachbeschädigung anzeigt.<br />
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In solchen Fällen sind die Filmaufnahmen auch ohne Zustimmung erlaubt, sofern diese dann nicht veröffentlicht werden. Denn dann greifen wieder das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild, wogegen der Nachbar dann vorgehen kann. Das sollte also immer beachtet werden: Niemals solche Aufnahmen ins Internet stellen, auch nicht aus der Situation heraus, um es dem verhassten Nachbarn endlich mal zu zeigen!</span>]]></content:encoded>
			<category domain="https://www.mobbing.net/forum/elektronische-beweissicherung-video-berwachung-kameradrohnen-dashcam/elektronische-beweissicherung-bei-mobbing-nachbarschaftsstreit-unf-llen">Elektronische Beweissicherung bei Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Unfällen</category>
			<dc:creator>Wasserfrau</dc:creator>
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			<title>Generell ist es erlaubt, auf dem eigenen Grundstück eine Kamera zu installieren.</title>
			<link>https://www.mobbing.net/forum/elektronische-beweissicherung-video-berwachung-kameradrohnen-dashcam/elektronische-beweissicherung-bei-mobbing-nachbarschaftsstreit-unf-llen/98974-generell-ist-es-erlaubt-auf-dem-eigenen-grundst%C3%BCck-eine-kamera-zu-installieren</link>
			<pubDate>Thu, 09 Mar 2023 08:29:48 GMT</pubDate>
			<description>Generell ist es erlaubt, auf dem eigenen Grundstück eine Kamera zu installieren. Diese darf jedoch ausschließlich das eigene Grundstück filmen. Die Straße oder angrenzende Grundstücke dürfen nicht in den Bereich fallen, in dem die Kamera filmt. Das eigene Grundstück jedoch darf mithilfe einer Kamera geschützt werden. 
Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Nachbar mit dem Handy gefilmt wird. Dies ist nämlich eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Der Nachbar darf nur mit seiner Einwilligung gefilmt werden. 
Die Entscheidung trifft das Gericht hier zwar im Einzelfall, dich die Entscheidung fällt meist für den unfreiwillig Gefilmten. Selbst wenn die Videos nicht im Internet landen, stellen sie eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar....</description>
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<b>Generell ist es erlaubt, auf dem eigenen Grundstück eine Kamera zu installieren.</b> Diese darf jedoch ausschließlich das eigene Grundstück filmen. Die Straße oder angrenzende Grundstücke dürfen nicht in den Bereich fallen, in dem die Kamera filmt. Das eigene Grundstück jedoch darf mithilfe einer Kamera geschützt werden.<br />
Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Nachbar mit dem Handy gefilmt wird. Dies ist nämlich eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Der Nachbar darf nur mit seiner Einwilligung gefilmt werden.<br />
Die Entscheidung trifft das Gericht hier zwar im Einzelfall, dich die Entscheidung fällt meist für den unfreiwillig Gefilmten. Selbst wenn die Videos nicht im Internet landen, stellen sie eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar.<br />
Nachbarschaftsstreits sind kein Grund, eine Kamera aufzustellen. Dies ist nur mit schwerwiegendem Grund erlaubt, zum Beispiel wenn es vermehrt zu Einbrüchen kam. Doch selbst dann müssen die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.<br />
Der widerrechtlich Gefilmte hat das Recht, dass die Aufnahmen gelöscht werden und kann dies auch vor Gericht einfordern. Auch die Entfernung der Kamera kann gerichtlich eingefordert werden. Der Gefilmte hat ein Recht auf Schadenersatz und in besonders schlimmen Fällen sogar auf Schmerzensgeld.<br />
Das Filmen ist somit kein rechtlich gültiges Mittel, um einen Nachbarschaftsstreit zu dokumentieren.<br />
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			<category domain="https://www.mobbing.net/forum/elektronische-beweissicherung-video-berwachung-kameradrohnen-dashcam/elektronische-beweissicherung-bei-mobbing-nachbarschaftsstreit-unf-llen">Elektronische Beweissicherung bei Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Unfällen</category>
			<dc:creator>Pantalon</dc:creator>
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			<title>Wird man gemobbt, will man das Geschehen mitunter mit einer privaten Kamera filmen.</title>
			<link>https://www.mobbing.net/forum/elektronische-beweissicherung-video-berwachung-kameradrohnen-dashcam/elektronische-beweissicherung-bei-mobbing-nachbarschaftsstreit-unf-llen/98972-wird-man-gemobbt-will-man-das-geschehen-mitunter-mit-einer-privaten-kamera-filmen</link>
			<pubDate>Tue, 07 Mar 2023 22:44:19 GMT</pubDate>
			<description>Wird man gemobbt, will man das Geschehen mitunter mit einer privaten Kamera filmen. Viele Menschen führen die Aufnahmen dafür im Verborgenen durch - der gefilmten Person ist also nicht bewusst, dass sie gerade aufgenommen wird. Auf den ersten Blick erscheint dieses Vorgehen als optimale Lösung für das Problem. Immerhin sichert man sich so die Beweise für das Mobbing. 
 
Ganz so einfach ist es aber nicht. Es sind die gesetzlichen Vorschriften nämlich sehr streng, wenn es um die Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Raum geht. Anwender müssen bedenken, dass sie mit einer Videoaufzeichnung in die Grundrechte bezüglich Datenschutz und Privatsphäre eingreifen. Der Gesetzgeber schreibt also vor, dass das Filmen des Gegenübers mit den...</description>
			<content:encoded><![CDATA[Wird man gemobbt, will man das Geschehen mitunter mit einer privaten Kamera filmen. Viele Menschen führen die Aufnahmen dafür im Verborgenen durch - der gefilmten Person ist also nicht bewusst, dass sie gerade aufgenommen wird. Auf den ersten Blick erscheint dieses Vorgehen als optimale Lösung für das Problem. Immerhin sichert man sich so die Beweise für das Mobbing.<br />
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Ganz so einfach ist es aber nicht. Es sind die gesetzlichen Vorschriften nämlich sehr streng, wenn es um die Videoüberwachung im öffentlichen und privaten Raum geht. Anwender müssen bedenken, dass sie mit einer Videoaufzeichnung in die Grundrechte bezüglich Datenschutz und Privatsphäre eingreifen. Der Gesetzgeber schreibt also vor, dass das Filmen des Gegenübers mit den gelindesten verfügbaren Mitteln erfolgen muss. Auch soll es verhältnismäßig sein. Als Voraussetzung wird ein berechtigtes Interesse - wie beispielsweise der Schutz des Eigentums - genannt. Beinhaltet das Mobbing also eine Sachbeschädigung oder Körperverletzung, spricht erst einmal nichts gegen eine Videoaufzeichnung. Dies gilt besonders dann, wenn die Tat auf dem eigenen Grundstück oder dem privaten Wohnbereich stattfindet.<br />
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Es ist aber verboten, die Kamera auf fremdes Eigentum zu richten. Vor allem dann, wenn sich Nachbarn von ihr gestört fühlen, muss man das Gerät entfernen oder die Ausrichtung ändern. Besondere Vorsicht ist bei Videoaufzeichnungen am Arbeitsplatz geboten. In diesem Fall sind Aufnahmen generell verboten - liegt aber gröberes Mobbing vor, kommt es auf den individuellen Fall an. Hier empfiehlt es sich, einen Anwalt zu kontaktieren.<br />
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Prinzipiell sollten Betroffene, die gemobbt werden, immer eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Denn so wissen sie, welche rechtlichen Schritte sie einleiten können.<br />
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			<category domain="https://www.mobbing.net/forum/elektronische-beweissicherung-video-berwachung-kameradrohnen-dashcam/elektronische-beweissicherung-bei-mobbing-nachbarschaftsstreit-unf-llen">Elektronische Beweissicherung bei Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Unfällen</category>
			<dc:creator>Electro</dc:creator>
			<guid isPermaLink="true">https://www.mobbing.net/forum/elektronische-beweissicherung-video-berwachung-kameradrohnen-dashcam/elektronische-beweissicherung-bei-mobbing-nachbarschaftsstreit-unf-llen/98972-wird-man-gemobbt-will-man-das-geschehen-mitunter-mit-einer-privaten-kamera-filmen</guid>
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