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Auch strafunmündige Kinder können zivilrechtlich für Cybermobbing belangt werden!

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  • Auch strafunmündige Kinder können zivilrechtlich für Cybermobbing belangt werden!

    Das zeigt ein aktuelles Urteil des Landgerichts Memmingen aus dem Jahr 2015:

    https://www.youtube..../watch?v=czshYOy_dqA

    Man sollte sich wirklich viel weniger gefallen lassen und die Täter zur Rechenschaft ziehen.
    Leider wissen viele nicht, dass man auch gegen strafunmündige Kinder juristisch vorgehen kann, und die zivilrechtlichen Konsequenzen sind bei weitem härter als die strafrechtlichen!
    Denn zum Schmerzensgeld hinzu kommen noch die Verfahrenskosten, und die sind bei diesem Streitwert wahrlich nicht unerheblich.

    Das Urteil macht Mut, dass es sich lohnt, rechtlich gegen Mobber vorzugehen!

    lg Gegen-Mobbing
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