Streitigkeiten mit Nachbarn können sehr schnell eskalieren. Oft handelt man dann impulsiv und eher unbedacht. Das kann einem jedoch noch mehr Ärger einbringen und sogar vor Gericht landen solche Streitigkeiten unter Nachbarn immer öfter. Besonders wenn Kameras ins Spiel kommen oder gar Straftaten vorgetäuscht werden, ist man selbst schnell der Angeklagte, und zwar zu Recht. Schließlich gibt es Gesetze, an die sich jeder halten muss, auch im Streitfall. Was genau ist also erlaubt und was nicht?
Eigenes Grundstück filmen erlaubt
Bei Nachbarschaftsstreitigkeiten ist man schnell dazu geneigt, alles auf Video festzuhalten. Schließlich geht man davon aus, so Beweise zu sichern. Doch Filmaufnahmen und auch Fotos sind nicht immer erlaubt und können die Rechte des Nachbarn verletzen. Dagegen kann dieser sich durch anwaltliche Unterlassungsansprüche, aber auch gerichtlich wehren. Am Ende ist man also selbst derjenige, der den großen Ärger hat und der Streit mit dem Nachbarn kann so weiter eskalieren. Erlaubt sind Filmaufnahmen, beispielsweise durch Überwachungskameras oder auch durch Wildkameras jedoch in gewissen Fällen. Sofern nur das eigene Grundstück gefilmt wird. Dabei dürfen jedoch keine öffentliche Wege in das Blickfeld der Kamera geraten und auch gemeinsam mit dem Nachbarn genutzte Zufahrten dürfen nicht gefilmt werden. Hat man zum Beispiel den Verdacht, dass der Nachbar die Haustür beschmiert, Post stiehlt, Dinge wie Abfälle in den Garten wirft, dann darf das also durchaus auf Kamera festgehalten werden, wenn nur das eigene Grundstück dabei gefilmt wird. Vor Gericht können solche Aufnahmen häufig auch als Beweismittel verwertet werden, wenn man den Nachbarn zum Beispiel wegen Sachbeschädigung anzeigt.
In solchen Fällen sind die Filmaufnahmen auch ohne Zustimmung erlaubt, sofern diese dann nicht veröffentlicht werden. Denn dann greifen wieder das Persönlichkeitsrecht und das Recht am eigenen Bild, wogegen der Nachbar dann vorgehen kann. Das sollte also immer beachtet werden: Niemals solche Aufnahmen ins Internet stellen, auch nicht aus der Situation heraus, um es dem verhassten Nachbarn endlich mal zu zeigen!