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unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abschließen wenn sie eine ausländische Hilfskraft beschäftigen !

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  • unbedingt eine Rechtsschutzversicherung abschließen wenn sie eine ausländische Hilfskraft beschäftigen !

    Zunächst ist es schwierig die Versicherungslage überhaupt zu klären. Ist die Hilfskraft überhaupt versichert? Bei wem? Zu welchen Bedingungen ? Sind die Unterlagen in Deutsch ?
    Nehmen wir mal an, die Vermittlungsagentur versichert ihnen schriftlich, dass alles in Ordnung ist. Was bedeutet das ? Leider nicht viel, wenn die Agentur im Ausland ist.

    Ein Problem, und schon sind sie in einer Horrorsituation gelandet. Sie werden mit Forderungen überschüttet, können aber im Gegenzug kaum etwas erreichen, denn welcher Staatsanwalt ermittelt schon in ein anderes Land wegen eines häuslichen Unfalls. Aber, Sie bekommen den Segen ab, denn Sie sind ja erreichbar.

    Deshalb , unbedingt eine Rechtschutzversicherung abschließen, die dieses Problem abdeckt.

    Alle Versicherungen der Hilfskraft überprüfen und in Deutsch anfordern, sonst geht es Ihnen vielleicht so wir mir, ein nicht enden wollender Alptraum !
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