Mobbing hat viele Gesichter und findet überall statt, wo Menschen aufeinandertreffen. Ein Nachbarschaftsstreit kann außer Kontrolle geraten und sich zu einem richtigen Krimi entwickeln. Doch um gegen seine Nachbarn vorzugehen, wenn dieser zum Beispiel droht, braucht man Beweise. Auch bei Mobbing auf dem Arbeitsplatz oder in der Schule braucht das Mobbingopfer Beweise, wenn er gegen seine Peiniger gerichtlich vorgehen möchte.
Leider gibt es immer wieder Menschen, die keinen Grund brauchen, um anderen Menschen das Leben schwer zu machen. Eine Anzeige bei der Polizei bringt oft nicht viel, da diese nur eingreift, wenn ein wirklicher Gesetzesverstoß vorliegt oder es gar zur körperlichen Gewalt gekommen ist. Um einen Beweis zu haben, werden dafür gerne Film- oder Tonaufnahmen verwendet. Doch nicht alle Aufnahmen sind gerichtlich zugelassene Beweise. Filmaufnahmen, die auf dem eigenen Grundstück bei einem Nachbarschaftsstreit aufgenommen wurden, gelten immer als legitim und sind vor Gericht verwendbar. Anders sieht es aber mit Aufnahmen auf einem fremden Grundstück oder in öffentlichen Gebäuden aus, diese private Beweissicherung gilt vor Gericht nicht. In so einem Fall kann man sogar selbst noch verklagt werden aufgrund Störung der Privatsphäre oder Recht am eigenen Bild. Deswegen sollte man sich als Mobbingopfer immer bei einem Anwalt beraten lassen oder eine Detektei zurate ziehen. Diese können bei einer privaten Beweissicherung helfen und wissen genau, was bei Gericht zugelassen wird.
Leider gibt es immer wieder Menschen, die keinen Grund brauchen, um anderen Menschen das Leben schwer zu machen. Eine Anzeige bei der Polizei bringt oft nicht viel, da diese nur eingreift, wenn ein wirklicher Gesetzesverstoß vorliegt oder es gar zur körperlichen Gewalt gekommen ist. Um einen Beweis zu haben, werden dafür gerne Film- oder Tonaufnahmen verwendet. Doch nicht alle Aufnahmen sind gerichtlich zugelassene Beweise. Filmaufnahmen, die auf dem eigenen Grundstück bei einem Nachbarschaftsstreit aufgenommen wurden, gelten immer als legitim und sind vor Gericht verwendbar. Anders sieht es aber mit Aufnahmen auf einem fremden Grundstück oder in öffentlichen Gebäuden aus, diese private Beweissicherung gilt vor Gericht nicht. In so einem Fall kann man sogar selbst noch verklagt werden aufgrund Störung der Privatsphäre oder Recht am eigenen Bild. Deswegen sollte man sich als Mobbingopfer immer bei einem Anwalt beraten lassen oder eine Detektei zurate ziehen. Diese können bei einer privaten Beweissicherung helfen und wissen genau, was bei Gericht zugelassen wird.