Kündigung einer Autoversicherung einer alten Dame durch ihren Sohn, Generalvollmacht nichts wert ?
Kündigung Autoversicherung, eine notariell beglaubigte Urkunde mit Generalvollmacht reicht angeblich nicht aus um eine Autoversicherung zu kündigen
Mein Brief an einen Autoversicherer
Bilden Sie sich selbst ein Urteil :
__________________________
Sehr geehrte Damen und Herren
In Ihrem Schreiben vom **.** 2021 lehnen Sie die Kündigung der Autoversicherung durch mich (Sohn) ab.
Hierzu ist festzustellen, dass sich in Ihren Unterlagen eine Abschrift der URNr. ******** befindet.
Diese notariell beglaubigte Urkunde enthält: Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Sie vertreten nun die Rechtsansicht, dass diese auf mich ausgestellten Vollmachten nicht ausreichen um die Autoversicherung meiner Mutter zu kündigen.
Ich darf Sie deshalb bitten, hierzu Stellung zu nehmen.
Meine Mutter ist fast 90 Jahr alt. Sie ist seit zwei Jahren im Altenheim und schwerstbehindert.
Ihre Filiale ist so klein, dass Sie viele Kunden persönlich kennen. Sie wissen also sehr wohl über Krankheit und Aufenthalt meiner Mutter Bescheid wissen.
Im Übrigen waren meine Eltern über 60 Jahre lang bei der ******* versicherung. Ein Schande wie Sie mit Ihren Kunden umgehen !
Das Auto befindet sich auf meinem Privatgelände in ******* und ist nicht mehr fahrbereit. Ich habe es bisher nicht übers Herz gebracht das Fahrzeug verschrotten zu lassen.
Ich bin an Krebs erkrankt und habe eine schwere Anämie mit unbekannter Ursache. Für das von Ihnen gezeigte Verhalten habe ich absolut kein Verständnis.
Ihr Brief war ohne Unterschrift. Um eine Beschwerde gegen Sie einzureichen benötige ich Ihren Namen.
Meine Unterschrift
__________________
natürlich ohne freundliche Grüße.
Was haltet ihr davon ? Ist es tatsächlich so, dass ich meine Mutter nun zusätzlich unter Pflegschaft (früher Entmündigung !) stellen lassen muss um die Autoversicherung für ihr Auto zu kündigen ?
Oder haben Versicherungen da ganz spezielle Rechte ?
Kündigung Autoversicherung, eine notariell beglaubigte Urkunde mit Generalvollmacht reicht angeblich nicht aus um eine Autoversicherung zu kündigen
Mein Brief an einen Autoversicherer
Bilden Sie sich selbst ein Urteil :
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Sehr geehrte Damen und Herren
In Ihrem Schreiben vom **.** 2021 lehnen Sie die Kündigung der Autoversicherung durch mich (Sohn) ab.
Hierzu ist festzustellen, dass sich in Ihren Unterlagen eine Abschrift der URNr. ******** befindet.
Diese notariell beglaubigte Urkunde enthält: Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Sie vertreten nun die Rechtsansicht, dass diese auf mich ausgestellten Vollmachten nicht ausreichen um die Autoversicherung meiner Mutter zu kündigen.
Ich darf Sie deshalb bitten, hierzu Stellung zu nehmen.
Meine Mutter ist fast 90 Jahr alt. Sie ist seit zwei Jahren im Altenheim und schwerstbehindert.
Ihre Filiale ist so klein, dass Sie viele Kunden persönlich kennen. Sie wissen also sehr wohl über Krankheit und Aufenthalt meiner Mutter Bescheid wissen.
Im Übrigen waren meine Eltern über 60 Jahre lang bei der ******* versicherung. Ein Schande wie Sie mit Ihren Kunden umgehen !
Das Auto befindet sich auf meinem Privatgelände in ******* und ist nicht mehr fahrbereit. Ich habe es bisher nicht übers Herz gebracht das Fahrzeug verschrotten zu lassen.
Ich bin an Krebs erkrankt und habe eine schwere Anämie mit unbekannter Ursache. Für das von Ihnen gezeigte Verhalten habe ich absolut kein Verständnis.
Ihr Brief war ohne Unterschrift. Um eine Beschwerde gegen Sie einzureichen benötige ich Ihren Namen.
Meine Unterschrift
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natürlich ohne freundliche Grüße.
Was haltet ihr davon ? Ist es tatsächlich so, dass ich meine Mutter nun zusätzlich unter Pflegschaft (früher Entmündigung !) stellen lassen muss um die Autoversicherung für ihr Auto zu kündigen ?
Oder haben Versicherungen da ganz spezielle Rechte ?