Das Tragen einer Maske ist in den bebauten Gebieten aller Gemeinden des Morbihan vorgeschrieben
Die epidemische Situation im Zusammenhang mit Covid-19 verschlechtert sich im Morbihan und die Inzidenzrate des Departements liegt jetzt bei über 150/100.000 Einwohnern. Um den Kampf gegen die Ausbreitung des Virus zu verstärken, hat der Präfekt des Morbihan am 26. März mehrere Bremsmaßnahmen per Präfekturbefehl ergriffen.
So ist das Tragen einer Maske für alle Personen ab 11 Jahren in allen Gemeinden des Departements in bebauten Gebieten (zwischen den Eingangs- und Ausgangsschildern der Gemeinden) seit dem 26. März um Mitternacht zwischen 6 und 20 Uhr Pflicht.
Zur Erinnerung: Auch das Tragen einer Maske ist Pflicht:
- auf Freiluftmärkten, für die Dauer der Veranstaltung;
- in der Nähe, im Umkreis von 100 Metern, aller Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen des Departements, einschließlich der Orte, an denen Menschen von 6 bis 20 Uhr gemeinsam essen;
- in der Nähe, im Umkreis von 100 Metern, von allen Einrichtungen, die Sammelunterkünfte für Minderjährige im Departement ohne Unterkunft anbieten, von 6 bis 20 Uhr;
- in der Nähe, im Umkreis von 100 Metern, von Bus-, Bahn- und Seebahnhöfen sowie an allen Orten, an denen Menschen von 6 bis 20 Uhr auf öffentliche Verkehrsmittel warten.
Die in diesem Dekret vorgesehene Verpflichtung zum Tragen einer Maske gilt nicht für Menschen mit Behinderungen, die über ein ärztliches Attest verfügen, das diese Befreiung rechtfertigt, und die Hygienemaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Virus durchführen.
Vorbehaltlich der Einhaltung der bestehenden Gesundheitsprotokolle gilt diese Verpflichtung nicht für Personen, die eine sportliche Tätigkeit ausüben. Fahrer von zweirädrigen Fahrzeugen sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen.
Übersetzt mit www.DeepL...../Translator (kostenlose Version)
Die epidemische Situation im Zusammenhang mit Covid-19 verschlechtert sich im Morbihan und die Inzidenzrate des Departements liegt jetzt bei über 150/100.000 Einwohnern. Um den Kampf gegen die Ausbreitung des Virus zu verstärken, hat der Präfekt des Morbihan am 26. März mehrere Bremsmaßnahmen per Präfekturbefehl ergriffen.
So ist das Tragen einer Maske für alle Personen ab 11 Jahren in allen Gemeinden des Departements in bebauten Gebieten (zwischen den Eingangs- und Ausgangsschildern der Gemeinden) seit dem 26. März um Mitternacht zwischen 6 und 20 Uhr Pflicht.
Zur Erinnerung: Auch das Tragen einer Maske ist Pflicht:
- auf Freiluftmärkten, für die Dauer der Veranstaltung;
- in der Nähe, im Umkreis von 100 Metern, aller Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen des Departements, einschließlich der Orte, an denen Menschen von 6 bis 20 Uhr gemeinsam essen;
- in der Nähe, im Umkreis von 100 Metern, von allen Einrichtungen, die Sammelunterkünfte für Minderjährige im Departement ohne Unterkunft anbieten, von 6 bis 20 Uhr;
- in der Nähe, im Umkreis von 100 Metern, von Bus-, Bahn- und Seebahnhöfen sowie an allen Orten, an denen Menschen von 6 bis 20 Uhr auf öffentliche Verkehrsmittel warten.
Die in diesem Dekret vorgesehene Verpflichtung zum Tragen einer Maske gilt nicht für Menschen mit Behinderungen, die über ein ärztliches Attest verfügen, das diese Befreiung rechtfertigt, und die Hygienemaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Virus durchführen.
Vorbehaltlich der Einhaltung der bestehenden Gesundheitsprotokolle gilt diese Verpflichtung nicht für Personen, die eine sportliche Tätigkeit ausüben. Fahrer von zweirädrigen Fahrzeugen sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen.
Übersetzt mit www.DeepL...../Translator (kostenlose Version)