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Mobbingforum, Beitrag gemeldet von Titania

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  • Mobbingforum, Beitrag gemeldet von Titania

    Titania hat einen Beitrag gemeldet.

    Grund:
    Das ist doch bloß wieder Cortex mit seinen Psycho-Spinnereien.

    Wieviele IDs tauchen hier noch von ihm auf, mit denen er die User beleidigt?
    Beitrag: Mobbing bei facebook, das neue Hobby ? Löschung aus Freundeskreis eröffnet unkontrollierbare Mobbingmöglichkeit
    Forum: Cybermobbing, Internetmobbing, Cyberbullying, Cyberstalking, happy slapping, üble Tricks im Internet
    Zuständige Moderatoren: -

    Erstellt von: vorratsdatenspeicherung
    Beitragstext:
    hallo Titania, hier mal ein paar Anmerkungen zu Deinen ausführlichen öffentlichen Spekulationen :
    Zitat von Titania Beitrag anzeigen
    Erst einmal: Ich denke, unsere unterschiedliche Meinung kommt aufgrund des Altersunterschied zustande. Dir fehlt noch manches Wissen.
    mein Wissen ist ausreichend um die juristischen Störungen im Griff zu haben, mit denen ich mich befasse und die ich für bearbeitenswert erachte ...( es kommt i.Ü. nicht nur auf das Lebensalter an, sondern auch auf den "prozentualen Kopffaktor", der wissenschaftlich standardmäßig erfasst werden kann und verifzierbare Zukunft-Prognosen betreffend den zu erwartenden Erfolg mit einer gewissen Aussagekraft ermöglicht)
    Es ist schön, dass du glaubst, nur du erlebst Mobbing.
    eine interessante Spekulation mit rhetorischer Komponente.
    Aber ich hab auch schon Mobbing erlebt und hab dadurch meinen Arbeitsplatz verloren. Ich habe es aber nicht als Verlust gesehen sondern als Chance. Wie ich es hier schon einmal schrieb: Dieser Arbeitsplatzverlust hat mir die Chance zum Sprung in die Selbständigkeit gegeben und ich hab mich bei meinem alten Arbeitgeber damit "gerächt", dass ich ihm Aufträge weggenommen hatte. Was will man also mehr?
    unter Umständen möchte man sehr viel mehr als sich nur zu rächen, wobei ich es für pädagogisch wertvoll erachte, wenn sich ein Mobbing-Opfer erfolgreich rächt.
    Und das was ich derzeit erlebe, nun ja, es reicht, eine ganz Stadt gegen sich zu haben und mit allen Gemeinheiten beworfen zu werden, die es gibt. Wir können da gerne mal tauschen.
    Hier hast Du etwas gemogelt, und deswegen ziehe ich es vor , nicht mit Dir zu tauschen. Du kannst nämlich nicht mit allen Gemeinheiten beworfen werden. Wäre das der Fall , wüsste ich längst, wie Du heisst , wo Du wohnst usw. und wie ich Dich einspannen würde um gegen genau die Gemeinheiten vorzugehen, gegen die DU mit Sicherheit noch NIE beworfen worden bist. Im Gegensatz zu mir betreust Du nämlich keine Patienten, die durch Mobbing auf Grund einer sogenannten gesetzlichen Regelungslücke einer Lebensgefahr ausgesetzt sind , so dass Du gezwungen wärst, Dir wie ich umfangreiche juristische Spezialkenntnisse anzueignen um dem gewachsen zu sein. - Schön wäre es für mich, wenn Du im Besitz solcher Kenntnisse wärst, denn dann hätte ich viel weniger Arbeit und würde SOFORT mit Dir tauschen. Allerdings macht es natürlich schon neugierig, aus welchen Gründen Du "eine ganze Stadt" fürchten müsstest. Wenn Deine ganze Story hier nicht teilweise frei erfunden ist aus Tarnungsgründen , würde mindestens eine Person aus "der Stadt" , wenn sie denn existieren würde, Deine Identität auf Grund Deiner realen Konflikte mit Deinem Ex-Arbeitgeber kennen , und es wäre ein leichtes, alle Deine Operationen in Sachen TOR und so weiter wirkungslos zu machen. Es wäre jetzt auch zu fragen, was denn diese Stadtbewohner eigentlich von Dir begehren - da müsste ja schon irgendein Interessenkonflikt vorliegen . Aber nun zu Deiner "Liste" ( den ersten Satz lasse ich im Zitat mal weg ) :
    1. Der wichtigste Punkt: Du bist in der Beweispflicht. Ich wünsche dir bei der Beweisführung vor Gericht viel Spaß - ich habe es mehrfach durchgehabt und kann gerne darauf verzichten.
    Das mag in Deinem Fall so gewesen sein, denn natürlich verliert man einen Prozess, wenn man keine Beweise in der Hand hat sondern das nur glaubt. Davon zu unterscheiden ist das Spekukationsgeschäft , ob der Richter ehrlich oder dumm ist im Rahmen der Vollziehung der Beweiswürdigung. Dieses Risiko ist in jedem Verfahren gegeben, da Justiz keine Wissenschaft ist. Manchmal fällt auch die wissenschaftliche Wahrheit mit der durch Beweiswürdigung entschiedenen Wahrheit zusammen. Die Beweiswürdigung ist jedoch frei. Das Gesetz möchte das so. Also musst Du im Pechfall das Ergebnis ertragen, und selbst wenn eine ganze Stadt weiss, dass es gelogen ist oder der Richter schlicht gesponnen hat aus welchen Gründen auch immer. In den Fällen, die ich zu bearbeiten hatte und habe, ist das allerdings anders. Die Täter sind namentlich bekannt und bestreiten ihre Taten nicht. Trotzdem konnten die Täter bis jetzt nicht erfolgreich verklagt werden. Denn die Gerichte machten das wegen eines bis jetzt nicht gelösten Interessenkonfliktes nicht mit. Das Bundesverfassungsgericht wurde nach Erschöpfuing des Rechtsweges eingeschaltet, hat bis jetzt aber noch nicht geantwortet. Die Sache ist verfassungsrechtlich nicht ganz einfach, weil juristisch dieselbe Konstellation vorliegt wie im Fall Edathy und im Fall Kachelmann bezüglich des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Personen.Die bisher mit den betreffenden Fällen befassten Gerichte wollten eine Herausgabe hochsensibler personenbezogener Daten an den Täter zur Voraussetzung der Zulässigkeit der Klagen machen, wobei es diesen Gerichten egal ist, dass durch die Herausgabe solcher Daten an die Täter den Tätern Erpressungen und lebensbedrohliche Angriffe gegen Patienten ermöglicht würden. Strafrechtliche Schritte konnte man von vorneherein vergessen , da hierdurch zwangsläufig die kritische Daten in den Besitz der Stalker gelangen würden , da sie aus Ermittlungsgründen ( um den Sachverhalt aufklären zu können) mit diesen Daten konfrontiert werden müssten. (Weil sie genau diese Daten klären möchten, haben sie sich ja als Mobber betätigt : " wenn er , sie, es uns anzeigt, muss er , sie , es die Daten herausrücken , sonst wird nicht ermittelt ")
    2. Wenn die Gegenseite deine Beweise nicht anerkennt, kannst du klagen, wie du willst - kein Richter wird dir Recht geben.
    Die "Gegenseite" (=beklagte Partei nach dem üblichen Sprachgebrauch ) muss gar nichts anerkennen - was anerkannt wird, bestimmt allein der Richter , ausser wenn die Gegenseite so dumm ist ein Geständnis abzulegen. Wenn der Richter es nicht will, hast Du Pech gehabt, siehe oben.
    3. Du bist einzig vom Wohlwollen des Richters abhängig.
    nicht ganz. Erstens kann es je nach Fall eine höhere Instanz geben, die es möglicherweise anders sieht ( falls der Richter in der ersten Instanz nicht entsprechend schlau ist um solchen Korrekturen der "Wahrheit" die formale Zulässigkeit zu entziehen ) . Zweitens kann u.U. auch eine Niederlage gegenüber dem Mobber später zu Erfolgen gegen den Mobber führen. Erstens nervst Du ihn, zweitens, kannst Du, wenn der Richter Dich linkt, das öffentlich machen.
    4. Selbst wenn ich gewinne, habe ich null Chancen an das Geld zu kommen, zu dem er verurteilt ist, wenn er keine Kohle hat. Selbst ein vollstreckbarer Titel nützt nichts. Wo nichts zu holen ist, gibt´s auch nichts. Und der Pfändungsfreibetrag liegt bei über 1000 EUR - davon kann einer gut leben, wenn er nicht zahlen will.
    Er könnte aber auch, wenn er Pech hat, irgendwann mal an Geld kommen. Ausserdem muss man nicht unbedingt ( nur) Geldforderungen (z.B. wegen Schadensersatz) einklagen, sondern es kann auch auf Unterlassung geklagt werden. Hast Du den Titel, und er macht trotzdem weiter und er hat keine Kohle , schickst Du ihn in den Knast. Ist er wieder draussen, macht weiter, schickst Du ihn wieder in den Knast.
    5. Alles, was in dem Verfahren passiert, kostet Geld. Ob es die Klageeinreichung ist (ja, Gerichtskosten zahlt man per Vorkasse!!!) oder ein psychologisches Gutachten, welches die Gegenseite fordert - der Kläger (in dem Falle du) kommt erst einmal dafür auf. Beschwerden, abgelehnte Anträge und was es sonst noch alles gibt - es kostet DEIN Geld. Sorry, aber ich bin kein Millionär, dass ich das alles vorstrecken könnte, ohne auch nur die Sicherheit auf den Prozessgewinn zu haben. Ich bin auch nicht so dumm und gehe für andere in Vorleistung.
    ist doch egal, wieviel Geld Du hast oder nicht hast. Hast Du keines, beantragst Du PKH. Abgesehen davon, dass so ein Prozess fast nichts kostet, wenn Du ihn ohne Anwalt führst. Du kannst ja einfach nur 100 Euro Schadensersatz einklagen für Mobbing-Handlung A , dann, wenn Du gewonnen hast, die nächsten 100 für Mobbing-Handlung B usw. Wenn Deine Rechtskenntnisse unzureichend sind, um alleine einen Prozess führen zu können, geht das natürlich nicht, aber jeder ist seines Glückes Schmied ( lesen und lernen oder Jura studieren ...)
    6. Schadenersatz aus Mobbing müsste eigentlich immer eine Summe über 5.000 EUR betreffen.
    N E I N ,siehe oben ...
    Der macht von der Sache her nix weiter, als Briefchen verfassen, für die ich ihm die Vorlage gegeben hab und somit mehr Arbeit hatte als er - und muss ihn auch noch dafür bezahlen. Dümmer geht´s nimmer.
    da stimme ich Dir allerdings 100 % zu ! Er wird Kohle fressen noch und noch für jede Stunde, und wieviele Stunden das in weniger komplizierten Internet-Mobbing-Fällen sein können, kann ich Dir sogar für einen konkreten Fall sagen : 30.000 Euro musste der Kläger erst mal für 100 Stunden anwaltlicher Vorarbeit vorstrecken. Die bekam er zwar später wieder, aber das Risiko lag erst mal bei ihm ...
    7. Der Mobber ist der Lachende, denn er geht straffrei aus (eine Strafe gibt´s im Zivilrecht nicht) und im besten Falle bekommt er auch noch Recht muss nichts zahlen. Die Chancen darauf stehen sehr gut.
    doch, die gibts im Zivilrecht. Per Zwangsvollstreckung kannst Du Deinen Mobber in den Knast schicken, wenn er sich dem Unterlassungstitel widersetzt , besonderst wenn er keine Kohle hat um Zwangsgelder bezahlen zu können ... ( Deine Rechtskenntnisse sind verbesserungsbedürftig...) Jetzt zu der nächsten Liste , Du "Schlauberger(in?) " ( entschuldige bitte diese nette Bezeichnung , aber Du warst ja auch nicht ganz unfrech zu mir, nicht wahr ?) :
    1. Das kann ich selbst bei der Staatsanwaltschaft einreichen und brauche keinen Anwalt dazu.
    Ausser, wenn der Staatsanwalt aber keinen Bock drauf hat zu reagieren, weil Du ihm seine Ermittlungsarbeit nicht abgenommen hast, er deswegen keinen Anfangsverdacht sieht , und Du irgendwann nur noch die Möglichkeit eines Klageerzwingungsverfahrens hast , wofür Du einen Anwalt benötigst ( Beschwerde kannst Du selber, wird die verworfen, wird es etwas schwieriger für Dich ..)
    2. Ich bin nicht in der Beweispflicht. Dafür ist der Staatsanwalt zuständig.
    Setzen , Titania, "6" - ohne Nachweis eines Anfangsverdachts ( musst Du beweisen, dass der existiert) "schmeisst der STA Deine Anzeige in den nächsten Papierkorb " und schreibt Dir einen netten Brief mit Textbausteinen wie " gebe ich Ihrer Anzeige keine Folge " , " keine tatsächlichen Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat" etc. .. Was er unter einem "tatsächlichen Anhaltspunkt" versteht, wird er Dir normalerweise auch nicht auf die Nase binden...
    3. Profis = die Polizei kümmern sich um die Beweisführung. Die wissen, was ein Beweis ist und wie es geht und da fühle ich mich bestens aufgehoben. Außerdem wird man sehr nett behandelt.
    das hängt von Glück oder Pech ab, wie Du behandelt wirst, je nachdem ob es nette oder weniger nette Polizisten sind. Und je nachdem wie wenig schlecht ihre Rechtskenntnisse sind , im Regelfall sind die Rechtskenntnisse von Polizisten in Mobbing-Angelegenheiten (unverschuldet) schlecht, weil sie auch noch anderes zu tun haben als Mobbing-Fälle zu bearbeiten.
    4. Es kostet mich keinen Pfennig. 5. Ich brauche keinen Anwalt.
    das lässt sich nicht verallgemeinern. Wenn Du viel Glück hast, kann es so sein , zumindest, wenn Du "Pfennig" nicht zu wörtlich nimmst.
    6. Mindestens durch den Richter UND den Staatsanwalt wird in einem eröffneten Verfahren das Urteil gefällt. Ich bin nicht nur wie im Zivilverfahren von einer Person abhängig. 7. Ich kann in einem Adhäsionsverfahren völlig kostenlos Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend machen - was mich in einem Zivilprozess einen Haufen Kohle kosten würde ohne jegliche Aussicht auf Erfolg. 8. Nach einem Strafverfahren mobbt mich mit ganz großer Sicherheit niemand mehr. Dem Verurteilten kostet es nämlich einen Haufen Kohle: 1. Gerichtskosten, 2. seine Strafe, 3. mein Schmerzensgeld,, 4. wenn ich fies bin und einen Anwalt einschalte, zahlt er auch noch die Kosten. Ein weiterer Nachteil für ihn ist, dass diese Kosten keine Rechtsschutzversicherung übernimmt und er auch keinen Anspruch auf staatliche Zuwendungen wie Prozesskostenhilfe hat. 9. Der Mobber ist der Dumme, denn im schlimmsten Falle ist er vorbestraft. Auch eine Geldstrafe wird schon im kleinen Führungszeugnis eingetragen. Damit können sich seine Zukunftschancen beträchtlich verschlechtern. 10. Der Vorteil für mich: Der Staat kümmert sich um die Bezahlung der Strafe. Und der holt sich das Geld ohne Gnade. D.h. ich muss weder einen Titel beantragen noch irgendwas anderes. Ich kriege die Kohle auch so. 11. Strafverfahren dauern auch nicht so lange wie Zivilverfahren. Einziger Nachteil: Man muss es schaffen, dass öffentliches Interesse besteht. Aber wer ein wenig denken kann, bekommt das auch noch hin.
    Der letzte Satz in dieser Liste dürfte der unüberlegteste von allen sein ... Es gibt mehrere Arten von "öffentlichem Interesse" . Und wenn Du genötigt bist das mediale öffentliche Interesse zu wecken und erreichst dieses durch entsprechende Aktionen, wirst Du damit den Streisand-Effekt auslösen, und was das heisst, kannst Du mal Herrn Kachelmann, Herrn Wulff oder Frau Wulff oder Herrn Edathy usw. fragen. Wenn es harmlos läuft, bekommst Du "lebenslänglich", es kann aber auch zu (realen) Todesfolgen für Dritte führen, z.B. wenn Deine Stalker der Mafia entsprungen sind oder es sich um korrupte Amtsträger handelt. [UQOTE]Fazit: Mit der Variante bin ich in den letzten Jahren sehr gut gefahren. Auch bei meinen jetzigen Problemen in der Stadt, in der ich wohne, fange ich wieder an, Strafanträge zu stellen. Pech für den, der sich mit mir anlegen will. Aber zivilrechtlich würde ich niemals gegen diese Leute vorgehen.
    Wenn das so gut klappte, dann veröffentliche das doch alles, vor allem Deinen Namen, Deine Adresse, Du hast ja nichts zu verbergen ...
    Ich erkenne es an, dass wir da unterschiedliche Ansichten haben. Aber das hängt wirklich mit dem Alter zusammen. In meinem Alter weiß man dann schon, dass man für seine Handlungen selbst zuständig ist und nicht die anderen. Die Einsicht wird bei dir auch noch kommen.
    ich schätze mal eher, dass sich diese Prognose NIE erfüllen wird ... Aber jetzt wird´s richtig lustig bei Dir :
    Komplett falsch. 1. Du kannst dich anonym über TOR oder Jondo anmelden. => IP-Nummer ist nicht erkennbar. 2. Du kannst eine Wegwerf-Mail oder z.B. Mail-Anbieter wie safe-mail.net nutzen. 3. Du kannst eine v-simcard für den Telefoncheck benutzen. 4. Du kannst dich über einen Fake-Namen anmelden. 5. Du kannst eine Seite erstellen, es muss nicht unbedingt ein Profil sein. Bei einer Seite werden noch weniger Daten angezeigt als in einem Profil. Fazit: Bei den genannten Punkten bleibst du völlig anonym. Weder deine IP kann gespeichert werden noch kannst du über die Mail zurückverfolgt werden. Ebenso nicht über die Tel-Nr. Ich habe es selbst ausprobiert und kann dir versichern, dass es funktioniert.
    also, das werte ich jetzt mal als vorgezogenen Aprilscherz Deinerseits ( Luft hol ..) Selbstverständlich kannst Du komplett rückverfolgt werden, Deine Identität ist ja einer ganze Stadt bekannt. TOR kannst Du da vollkommen vergessen. Der Inhalte Deiner fake-mailadressen ( um sie zu bekommen musst Du übrigens Gesetzte verletzen , es sei denn Du kannst Notwehr nachweisen, und das ist nicht ganz einfach ...) stehen jederzeit Staatsanwaltschaften zur Verfügung, wenn sie einen Grund sehen , sich mal anzuschauen, was Du privat und "anonym" so alles pe Internet treibst. Es könnte ja auch mal ein Täter auf die Idee kommen Dich anzuzeigen, und damm muss die STA auch ermitteln, wenn der Täter das richtig anstellt. Je mehr Feinde Du hast, desto mehr Täter und desto höher die Chance, dass sich ein Täter mit IQ = 130 oder =140 oder noch mehr darunter befindet und der daher genau weiss, wie er Dich aufs Kreuz legen kann wegen Deiner lückenhaften Rechtskenntnisse ...)
    Mag ich uninformiert sein, aber wie schon erwähnt, liegt es EINZIG UND ALLEIN IN MEINER VERANTWORTUNG, wie ich mit meinen Daten umgehe.
    "Verantwortung" - auch so ein wundervoller Begriff , Deine sogenannte "Verantwortung" ( Dir selbst gegenüber) wird Dir nichts nutzen, wenn Du später "verantworten" musst, dass Du es nicht besser gewusst hast als Du dachtest .
    Und gern noch einmal: Wer so dumm ist und seine persönlichen Daten ins Netz stellt, ist selbst daran schuld. Ich habe sehr viele Auftraggeber im Internet, da ich mit einem Geschäftszweig im Inet-Marketing tätig bin, aber deswegen wird niemand meine persönlichen Daten im Netz finden. Meine Auftraggeber haben damit auch kein Problem - denn meine Daten erfahren sie erst bei Auftragsvereinbarung. Mehr muss auch nicht sein.
    das glaubst Du wirklich so, Ahnungslose ? Hast DU eine Ahnung, auf welche Weise und wer alles an Deine Daten herankommt ohne dass Du davon etwas mitbekommst und ohne dass Du es verhindern kannst. Irgendwie habe ich eher den Eindruck, dass Du von jemand einen Auftrag bekommen haben könntest etwas zu vernebeln. ( aber egal jetzt ).
    1. MUSST du diese Registrierung in der Form über dich ergehen lassen, da hilft kein Einspruch vor dem BVG.
    Es heisst BVerfG.
    2. MUSST du erst ALLE Rechtsmittel ausgeschöpft haben, ehe du vor das BVG kommst. Ich hab´s durch und weiß, wie lange so etwas dauert. Mindestdauer: 4 Jahre. Und bis dahin musst du mit der Datenerfassung leben.
    das ist nur in "Sonderfällen" so ...
    Verstehst du, was "im Verdachtsfall" heißt?
    das hängt vom "Interpreter" ab ..[/quote]
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