Zwischen unserem und dem Nachbargrundstück steht eine Mauer, die den Nachbarn gehört und auch auf deren Grundstück steht. Ursprünglich war diese Mauer, die unser Grundstück bei den Vorbesitzern bereits jahrzehntelang gestützt hat, ca. 45 cm hoch. Im Jahr 2002 wollten wir unser Grundstück gerne begradigen und fragten bei den Nachbarn, ob wir ihre Mauer auf ca. 95 cm erhöhen können, um unser Grundstück damit abzustützen. Die Zustimmungserklärung liegt uns schriftlich vor. Jetzt, 5 Jahre später, gibt es Streit wegen dieser Mauer. Die Nachbarn verlangen von uns die Instandhaltung (somit auch Kostenübernahme) der Mauer, die allerdings ihnen gehört und auf deren Grundstück steht. Sie drohen jetzt damit, dass sie die Mauer abreißen lassen, sollten wir nicht für die Instandhaltungskosten aufkommen. Die Abrisskosten würden uns dann ebenfalls in Rechnung gestellt.
Meine Fragen sind nun:
1. Wer ist für die Instandhaltung der Mauer zuständig?
2. Können die Nachbarn die Mauer einfach abreißen, ohne unser Grundstück abzustützen, obwohl sie damals mit der Erhöhung einverstanden waren?
3. Wer wäre dann für die Abrisskosten zuständig?
4. Gibt es hier einen Paragraphen, an den ich mich anlehnen kann?
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen, da dieser Streit sich schon seit einer Ewigkeit hinzieht.
Meine Fragen sind nun:
1. Wer ist für die Instandhaltung der Mauer zuständig?
2. Können die Nachbarn die Mauer einfach abreißen, ohne unser Grundstück abzustützen, obwohl sie damals mit der Erhöhung einverstanden waren?
3. Wer wäre dann für die Abrisskosten zuständig?
4. Gibt es hier einen Paragraphen, an den ich mich anlehnen kann?
Über Eure Hilfe würde ich mich freuen, da dieser Streit sich schon seit einer Ewigkeit hinzieht.