Bei "Kirchens" heißt der Schwerbehindertenvertreter:
"Vertrauensperson der Schwerbehinderten im Betrieb".
Der Kürze wegen schreibe ich ab jetzt nur VPS.
Ich war auch stellvertretende VPS, wollte auch nur die Stellvertretung machen, weil ich mich nach meinem Gerichtsverfahren nicht in der Lage fühlte, dieses Amt in meinen Augen vollumfänglich zu bekleiden.
Im Januar 2011 allerdings kam es dazu, daß ich aufgrund einer Erkrankung der eigentlichen Amtsinhaberin von Jetzt auf Nun die Amtsgeschäfte aufnehmen mußte.
Ich hatte auch zu tun, werde aber nicht in die Falle tappen, irgendwo zu schreiben, was ich genau zu tun hatte.
Jedenfalls habe ich nicht umsonst gelebt.
Ich beschreibe hier nur die äußeren Umstände meiner Amtsaufnahme und die Juristischen Folgen.
Als ich von meiner Kollegin die Unterlagen übernahm, mit der Bitte, mich um einen Vorgang zu kümmern, wandte ich mich an meine Geschäftsleitung mit der Bitte um einen Arbeitsplatz im Haus. Ich wurde an die Mitarbeitervertretung verwiesen. Der Erfolg war, daß ich eben keinen Arbeitsplatz bekam, denn bei der Mitarbeitervertretung war meine Anwesenheit nicht möglich; zu der Zeit war ich noch "Nachrücker" für die Mitarbeitervertretung, aber noch nicht wieder im Amt.
Zu dem "nicht möglich" möge als Erklärung genügen, daß ich während der vorherigen Wahlzeit ein Amtsenthebungsverfahren vor dem Kirchengericht hatte, das aber damit endete, daß ich im Amt blieb.
Also begann ich meine Tätigkeit von zu Hause aus und meldete meine Dienstzeiten per Mail (von einem freien Internetanbieter) zuerst von meinem Privataccount, dann aber von einem eigens eingerichteten Account aus an.
Recht bald wurde mir von meinem Geschäftsführer untersagt, diesen Account zu nutzen und ich wurde aufgefordert, den betriebseigenen Account der VPS zu nutzen, den es aber insofern für mich gar nicht gab, als ich an keinen Rechner herankam, das Paßwort für den VPS-Account nicht hatte und: Alle Mails wurden zudem zusätzlich auf den Rechner der MAV weitergeleitet. Ich stellte mir natürlich die Frage, ob eine derartige doppelte Weiterleitung von Mails nicht auch dreifach möglich sei ...
Zudem wurde ich für die Einrichtung und Nutzung des Email-Accounts abgemahnt
Ich ließ mich rechtlich beraten und befolgte die Empfehlung, mich gegen die Abmahnung, weil diese sowieso lächerlich sei, nicht juristisch zu wehren, sondern eine eventuelle Klärung bis zum Kündigungsschutzverfahren, falls es denn einmal komme, zu verschieben, wo sich die Haltlosigkeit der Abmahnung ohne Zweifel erweisen werde.
Keine Lösung, die das Ego befriedigt, aber juristisch wohl das Klügste.
Ich stellte noch einige Male schriftlich den Antrag auf einen Arbeitsplatz, aber nach einigen Monaten ergebnislosen Wartens kam die Amtsinhaberin zurück und damit waren alle Bemühungen hinfällig geworden.
Jedoch kam im April 2011 ein Brief des Anwaltes, der üblicherweise die "Firma" vertritt, in dem mir eine Unterlassungserklärung, von mir zu unterzeichnen, präsentiert wurde.
Zudem wurde ich je "Verstoß", das heißt, wenn ich es recht verstehe, pro Mail, die ich von diesem Account geschrieben hatte, mit einer Strafe von 5000 Euro bedroht.
Da das Schreiben eine Frist beinhaltete, wandte ich mich an eine Anwältin meines Vertrauens, die mich aber aufgrund der Schwierigkeit des Vorwurfes an einen Kollegen verwies, der Fachanwalt für Medien- und Internetrecht ist.
Der sprach lange und mehrfach mit mir, diese Gespräche waren wirklich erhellend und aufbauend für mich, und schrieb letzten Endes einen Brief als Entgegnung, auf den, wie er schon gleich richtig einschätzte, auch keine weitere Reaktion der Gegenseite mehr erfolgte. Die Sache war damit abgewehrt.
Eine nachträglich fast belustigende Episode war, daß ein Jurist, Freund von mir, mir den seiner Meinung nach "besten Arbeitsrechtler der Stadt" empfahl, der "wirklich mit allen Wassern gewaschen" sei; er hätte mal ein Praktikum dort gemacht, dessen Gegner hätten "nichts zu lachen".
Ich fragte mal spaßeshalber nach dem Namen, und es war der Name des gegnerischen Anwalts ...
Kirchens lassen sich nicht lumpen ...
An dieser Stelle gehört aber eingeworfen, daß ich durchaus auch die besten Anwälte der Stadt hatte, die die Arbeitnehmerseite zu verteidigen bereit sind.
Diese sind die Anwälte, die üblicherweise die Arbeitnehmervertreter auch vor dem Kirchengericht vertreten. Dank an dieser Stelle, wenn auch anonym, an sie.
Und schließlich kam das, was wohl ursprünglich auch so angedacht worden sein dürfte.
Es kam die Rechnung meines Anwalts, und die war, weil die angedrohte Strafe hoch war, entsprechend hoch; 400 Euro.
Ich hatte Glück im Unglück, weil die Gewerkschaft Ver.di ausnahmsweise aufgrund meiner Aktivität in der Gewerkschaft und wegen der Schwierigkeit des Falls die Kosten für mich übernahm. Auch hier sei sehr herzlich gedankt.
Die angezeigten und zu wertenden Arbeitszeiten im Rahmen der Tätigkeit als VPS wurden übrigens nie vergütet, ich hatte nach zweimalig schriftlicher Anforderung auch keine Kraft mehr, um diese "Peanuts" auch noch zu kämpfen.
1/5 Monatsarbeitszeit hatte ich eben für den "Gotteslohn" gearbeitet.
Es ist schwierig, für die Deutlichkeit genug, aber von der Sache nicht zu viel zu schreiben.
Vielleicht sollte ich die Originalschreiben anonymisieren und einsehbar machen.