Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Hallo, ich habe eine Wohnung angemietet mit Garten, weit draußen und sehr abgelegen auf dem Land.
Der Mietvertrag wurde durch eine Immobilienfirma abgeschlossen, da der vermieter in der Schweiz wohnt und eine kleine Ferienwohnung selber in diesem Haus nutzt. Nach Aussage dieser Firma dürfen wir die ganze linke Hälfte des Grundstückes nutzen.Nun kam der Vermieter aus der Schweiz und hat uns verboten das Grundstück zu nutzen, da durch dieses Grundstück fremde Personen aus dem Dorf laufen dürfen.Wir sitzen praktisch wie auf einem Servierteller draußen.Uns ist sogar Hausverbot ausgesprochen worden und mit der Polizei gedroht wurden, wenn wir den Rasen betreten würden.
Wohlgemerkt ist alles auf dem Land und sehr weitläufig.Ich bin eigentlich mit den Nerven am Ende.
Kann mir jemand einen Rat geben?
LG
Marion61