ohne jetzt eine Rechtsberatung online zu machen, möchte ich doch darauf hinweisen, dass einige, höchst bemerkenswerte Urteile zu diesem Thema ergangen sind.
Hauskäufer gehen in ihrem Interesse zu einem möglichst niedrigen Preis zu kaufen oft über die Grenzen des rechtlich Zulässigen hinaus.
Manipulationen oder Nötigungen braucht aber der Verkäufer nicht hinzunehmen.
Dazu gehören vor allem öffentlich gemachte Aussagen zum Zustand einer Wohnung oder eines Hauses.
Der Käufer ist kein Fachmann. Macht er Aussagen, die den Schluss zulassen, dass von einem Fachmann ein Mangel erkannt wurde, ohne dass dies der Wahrheit entspricht, kann der Käufer, auch nach dem Kauf, deshalb belangt werden. Es mag in der Praxis schwer sein...
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