Prangerseiten enthalten oft Anschuldigungen die den Tatbestand der Beleidigung, Verleumdung oder üblen Nachrede enthalten. Solche Veröffentlichungen sind klar gesetzwidrig.
Außerdem, wenn die Leute die namentlich angeprangert werden tatsächlich gegen Gesetze verstoßen, warum werden sie von den Erstellern der Prangerseiten nicht angezeigt ? Das wäre doch der effektivere Weg !
Und, wenn der Ersteller einer Prangerseite Kenntnis von einer Straftat bekommt, dann ist er eigentlich verpflichtet das zur Anzeige zur bringen.
Fazit: Ersteller von Prangerseiten sind Wichtigtuer, die keinesfalls dazu geeignet sind rechtliche Hilfsdienste auszuführen.
Mit anderen Worten jede Anwaltssekretärin...