Pokerface schreibt:
Er hat abgelehnt! Er, „Bürgermeister Schlepper von der FDP“ geht weiter davon aus, dass das Arbeitsverhältnis zum 01.08.2011 seine Beendigung gefunden hat. Die geltend gemachten Vergütungsanspüche werden zurückgewiesen. Hinzu kommt, dass die -zumutbare- Prozessbeschäftigung ab 01.09.2011 abgelehnt wurde.
Im Hinblick darauf, dass das Arbeitsverhältnis aus seiner Sicht beendet ist und im Hinblick darauf, dass ab 01.09.2011 per se kein Vergütungsanspruch mehr besteht, bedarf es auch keiner weiteren Vertiefung! So lautete die Antwort auf die Forderung. Die angebotene Prozessbeschäftigung in Georgenborn wurde nie abgelehnt. Frau Damm-Pick hatte angeboten in Hausen zu arbeiten, schließlich haben inzwischen drei Arbeitsgerichtsinstanzen...