Hallo Leute! 2009 habe ich unser Elternhaus nach einer Erbauseinandersetzung übernommen. Einer meiner Brüder ( er hat einige Zeit hier im Haus " gehaust " ) und ich bildeten bis dahin eine Erbengemeinschaft, die dann auseinander gesetzt wurde. Ich habe an meinen Bruder damals 5.000,00 . gezahlt, obwohl ihm eigentlich nichts mehr zustand. Das Haus wurde damals in der gleichen Höhe wie die noch vorhandenen Schulden eingeschätzt und er hatte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bereits ein Grundstück im damaligen Wert von 24.000,00 . erhalten. Ich habe meinen Vater bis zu seinem Tod hier im Haus gepflegt, mein Bruder hatte keinen guten Draht zu ihm. da war ich in der hiesigen Nachbarschaft auch noch gut angesehen. Als wir dann das Haus übernahmen,...