andere sind mir in speziellen Foren noch nicht begegnet, auch die Stadtverwaltung Düsseldorf der Verkehrs- und Kulturminister NRW. wollen mir Einreden, Das Art.5 Abs.3 GG für Straßenkünstler keine Gültigkeit habe.
Kunst ist Kunst egal zu Welcher Zeit, an welchem Ort, Art und Weise ausgeübt.
Grupp.