um die Groko zu etablieren wird eine Flüchtlingsobergrenze festgesetzt. 200 000 pro Jahr, das ist, nebenbei bemerkt, in etwa die Zahl der Afrikaner die pro Stunde geboren werden ! Also, so gut wie nichts.

Jetzt meine Frage: widerspricht die Flüchtlingsobergrenze dem Grundgesetz, oder sind Kriegsflüchtlinge nicht gleichzeitig Asylanten ?

Asyl muss laut Grundgesetz jedem gewährt werden, der darauf einen Anspruch hat. Also z. B. politisch Verfolgte, Personen aus Kriegsgebieten, Folterstaaten, etc.

Was läuft da ab ? Verstehe ich das nicht oder wurde das Grundgesetz ausgehebelt ? Im Moment sind es doch wohl deutlich mehr als 200 000 pro Jahr die Asyl beantragen. Was passiert jetzt mit Nr. 200 001 , ist das...