Das Unrecht des Staates
Warum sollte man nicht gegen Menschenrechtsverletzungen des Staates vorgehen? Die Behörden waren noch jung und unerfahren. Da schleichen sich Fehler manchmal ein, so vermutlich die Antworten.
Art. 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


Art 2 GG
(1) Jeder hat das Recht auf der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ich habe durch die Menschenrechtsverletzungen mein Leben vertan ... Meine Kinder kennen mich vielleicht nur als bedauernswerte oder teils entwürdigende Person, ich konnte kein richtiger Vater sein, man hatte zu viel mit den Nerven zu tun. Es betrifft also meine Kinder und andere Angehörige, die eigentlich bei meinem sinnlosen Dasein litten und sich auch für mich schämten.

Achim-Ba-ch
[das sind meine Kinder]


Pressemitteilung - Klage vom 10.11.2009 ist noch nicht entschieden!
Verhandlung der Verwaltungsklage ist jetzt am 31.01.2012 in Potsdam http://www.politik-sind-wir.de/f6/pr...8-2011-t25789/ (2. Thema)

Es haftet keine Stasibehörde, es haftet der Staat, also Berlin!

Die Aufklärung über die Verfolgung im DDR System wurde bewusst verhindert.
Wer ist daran interessiert, die Behörde ..., das wird verschleiert.
einen guten Rechtsanwalt brauche ich noch, der ist ein bisschen teuer, ich hoffe Mainz hilft.