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genehmigter Urlaub

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  • genehmigter Urlaub

    Huhu weiss jemand ob Urlaub eine gewisse Zeit im Voraus genehmigt werden muss (bzw. wenn er beantragt wird) und ob ich ein Recht habe, eine Kopie vom unterschriebenen Urlaubsschein zu bekommen? Wie das dann tatsächlich durchsetzbar ist, ist dann auch wieder so eine Sache.
    Solange ich diesen Job noch am Bein habe, möchte ich immerhin auch noch etwas im Voraus buchen, bzw. hab keine Lust auf eine Abmahnung weil Urlaubscheine dazu neigen, in einem Raumzeitkontinuum zu verschwinden, und dann durch eine Abmahnung wegen Fernbleibens ersetzt werden könnten.

    Vielen Dank schon mal für Tipps

  • #2
    AW: genehmigter Urlaub

    Hallole

    Besser ist es noch zwei Anträge ausfüllenzufüllen und beide unterschreiben zu lassen.
    Kopien kan man frisieren. Originalunterschriften nicht.

    Verweigern kann das der VG nicht. Bei uns ist es üblich eine Kopie zu erhalten

    Den Urlaub kann man immer beantragen. Beim Jahresurlaub sollte eine angemessen frist von mehreren Wochen im Voraus eingehalten werden wobei das noch relativ egal ist wenn sonst niemand frei hat. In jedem Fall erst buchen wenn der Urlaub bewilligt ist.

    Gruss Martin

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