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Generell ist es erlaubt, auf dem eigenen Grundstück eine Kamera zu installieren.

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    Generell ist es erlaubt, auf dem eigenen Grundstück eine Kamera zu installieren. Diese darf jedoch ausschließlich das eigene Grundstück filmen. Die Straße oder angrenzende Grundstücke dürfen nicht in den Bereich fallen, in dem die Kamera filmt. Das eigene Grundstück jedoch darf mithilfe einer Kamera geschützt werden.
    Ganz anders sieht es jedoch aus, wenn der Nachbar mit dem Handy gefilmt wird. Dies ist nämlich eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Der Nachbar darf nur mit seiner Einwilligung gefilmt werden.
    Die Entscheidung trifft das Gericht hier zwar im Einzelfall, dich die Entscheidung fällt meist für den unfreiwillig Gefilmten. Selbst wenn die Videos nicht im Internet landen, stellen sie eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte dar.
    Nachbarschaftsstreits sind kein Grund, eine Kamera aufzustellen. Dies ist nur mit schwerwiegendem Grund erlaubt, zum Beispiel wenn es vermehrt zu Einbrüchen kam. Doch selbst dann müssen die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden.
    Der widerrechtlich Gefilmte hat das Recht, dass die Aufnahmen gelöscht werden und kann dies auch vor Gericht einfordern. Auch die Entfernung der Kamera kann gerichtlich eingefordert werden. Der Gefilmte hat ein Recht auf Schadenersatz und in besonders schlimmen Fällen sogar auf Schmerzensgeld.
    Das Filmen ist somit kein rechtlich gültiges Mittel, um einen Nachbarschaftsstreit zu dokumentieren.


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