Hallo Leute,
meine Oma ist letztes Jahr von uns gegangen und mein Opa wollt nicht mehr alleine sein, Pflegefall, fast. Nunja. Er hat über eine Kontaktanzeige jmd. gefunden. Meine Eltern und Opa wohnen zs. in einem 2 Fam. Haus. Mein Opa hat das Erbe an den Sohn bereits überschrieben. Mit einer Klausel des Nießbrauchrechts.
Er plant zu heiraten damit die neue ( auch 80 J. ) abgesichert ist mit seiner Rente ??? ( Zeitraum des zs.Lebens ?? bis wirksamkeit eintritt ? )
Kann im Falle der Heirat das Nießbrauchrecht vererbt werden ?
Und welcher Zeitraum ab Heirat bis Ableben muss verstrichen sein das die "Witwe" Anrecht auf Rente hat ?
Bitte um Antworten, der Fall ist echt übel für meine Eltern.
Grüsse
Kalle
meine Oma ist letztes Jahr von uns gegangen und mein Opa wollt nicht mehr alleine sein, Pflegefall, fast. Nunja. Er hat über eine Kontaktanzeige jmd. gefunden. Meine Eltern und Opa wohnen zs. in einem 2 Fam. Haus. Mein Opa hat das Erbe an den Sohn bereits überschrieben. Mit einer Klausel des Nießbrauchrechts.
Er plant zu heiraten damit die neue ( auch 80 J. ) abgesichert ist mit seiner Rente ??? ( Zeitraum des zs.Lebens ?? bis wirksamkeit eintritt ? )
Kann im Falle der Heirat das Nießbrauchrecht vererbt werden ?
Und welcher Zeitraum ab Heirat bis Ableben muss verstrichen sein das die "Witwe" Anrecht auf Rente hat ?
Bitte um Antworten, der Fall ist echt übel für meine Eltern.
Grüsse
Kalle
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