Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Nießbrauchrecht vererbbar ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Nießbrauchrecht vererbbar ?

    Hallo Leute,

    meine Oma ist letztes Jahr von uns gegangen und mein Opa wollt nicht mehr alleine sein, Pflegefall, fast. Nunja. Er hat über eine Kontaktanzeige jmd. gefunden. Meine Eltern und Opa wohnen zs. in einem 2 Fam. Haus. Mein Opa hat das Erbe an den Sohn bereits überschrieben. Mit einer Klausel des Nießbrauchrechts.
    Er plant zu heiraten damit die neue ( auch 80 J. ) abgesichert ist mit seiner Rente ??? ( Zeitraum des zs.Lebens ?? bis wirksamkeit eintritt ? )

    Kann im Falle der Heirat das Nießbrauchrecht vererbt werden ?
    Und welcher Zeitraum ab Heirat bis Ableben muss verstrichen sein das die "Witwe" Anrecht auf Rente hat ?

    Bitte um Antworten, der Fall ist echt übel für meine Eltern.

    Grüsse
    Kalle

  • #2
    Also ich glaube nicht, dass der Nießbrauch vererbbar ist. Der Nießbrauch wird doch über eine notarielle Urkunde begründet und ins Grundbuch eingetragen. In dieser Urkunde sollten auch die Bedingungen für den Nießbrauch genau beschrieben sein.
    Allerdings wird die "Neue" zu deinem Opa reinziehen dürfen. Wenn der Opa stirbt, ist die "Neue" (wahrscheinlich auch eine ältere Frau) ein Härtefall und damit schwer aus dem Haus raus zu bringen.

    Kommentar


    • #3
      Meines Wissens ist eine Witwe erst nach fünf Jahren Ehe rentenberechtigt und dann auch zunächst zu einem relativ geringen Prozentsatz (genau weiß ich leider nicht), der während der kommenden fünf Jahre dann jährlich ansteigt, was bedeutet, daß erst nach 10 Jahren die tatsächliche Witwenrente ausbezahlt wird.nIch schätze, damit soll verhindert werden, daß Ehen nur zur Absicherung einer Person geschlossen werden (beispielsweise, wenn jmd. bereits schwer krank ist und weiß, daß er nicht mehr lange leben wird).

      Kommentar

      Lädt...
      X