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ein sehr ungewöhnlicher Begriff der u. a. verwendet wird um einen zusätzlichen nortariellen Vertrag zu bezeichnen, insbesondere dann, wenn der Notar mit dem von ihm beurkundeten Vertrag nicht ganz "glücklich" ist. Der Notar versucht mit dem Zusatzvertrag "seine Hände in Unschuld zu waschen". In Deutschland kaum gebräuchlich, da ein derartiger Vertrag zu "Unklarheiten" führen würde.
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