obwohl vom Gesetzgeber nicht so vorgesehen, ist es wohl so, daß die Pflegschaft fast genau dasselbe Prinzip aufweist wie vorher die Entmündigung. Ich habe jedenfalls diesen Eindruck.
Andrerseits, wie sollte das überhaupt geregelt werden. Bei verschiedenen Krankheitsbildern gibt es keine andere Möglichkeit.
Mißbrauch gibt es überall und die Kontrollen sind mangelhaft, aber unser Welt ist eben nicht vollkommen und der Gesetzgeber kann sie nicht vollkommen machen.
Ich finde aber das Problem sollte öffentlich diskutiert werden, denn es kann jeden treffen (betreffen).
Andrerseits, wie sollte das überhaupt geregelt werden. Bei verschiedenen Krankheitsbildern gibt es keine andere Möglichkeit.
Mißbrauch gibt es überall und die Kontrollen sind mangelhaft, aber unser Welt ist eben nicht vollkommen und der Gesetzgeber kann sie nicht vollkommen machen.
Ich finde aber das Problem sollte öffentlich diskutiert werden, denn es kann jeden treffen (betreffen).
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