Der Mindestlohn in der Altenpflege steigt zum 1. Januar 2019 erneut an. Er dann bei 11,05 Euro. Der Mindestlohn ist eine Untergrenze der Bezahlung von ungelernten Hilfskräften, die nicht unterschritten werden darf. Der Pflegemindestlohn liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn und betrifft liegt, hauptsächlich Hilfskräfte oder Betreuer in der Altenpflege. Der Lohn für ......... Hilfskräfte, oder andere ausländische Hilfskräfte in der Altenpflege steigt damit auf mindestens 2400 Euro. Plus Lohn für gesetzliche Feiertage, sowie Unterbringung und Verpflegung steigen die Kosten damit auf ca. 3 000 pro Monat.
Werden die anderen gesetzlichen Regelungen eingehalten, z. B. Ruhezeiten, keien Medikamentengabe etc. dann ist die Pflege durch eine ausländische Hilfskraft im Hinblick auf Mindestlohn udn andere gesetzliche Regelungen nicht besonders vorteilhaft und deutlich teurer als die Unterbringung in einem guten Seniorenheim.
Siehe auch:
http://forum.mobbing.net/showthread....ten-Ruhezeiten
Werden die anderen gesetzlichen Regelungen eingehalten, z. B. Ruhezeiten, keien Medikamentengabe etc. dann ist die Pflege durch eine ausländische Hilfskraft im Hinblick auf Mindestlohn udn andere gesetzliche Regelungen nicht besonders vorteilhaft und deutlich teurer als die Unterbringung in einem guten Seniorenheim.
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