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Mobbing durch den Medizinischen Dienst

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  • Mobbing durch den Medizinischen Dienst

    Ich weis nicht ob ich hier richtig bin, aber ich wollte das mal öffentlich machen. meine Mutter wurde vom medizinische Dienst begutachtet. Obwohl sie absolt nich t s mehr selbst machen kann wurde sie nur als Pflegestufe 1 bewertet. ich kann dagegen einspruch erheben, weis aber nicht s o recht ob das was bringt. wer kann helfen ?

  • #2
    AW: Mobbing durch den Medizinischen Dienst

    Hallo Herta,

    Du solltest Widerspruch einlegen. Oft werden Leistungen erst bewilligt, wenn man sich mit einer Ablehnung nicht zufrieden gibt.
    Hast Du bzw. Deine Mutter in irgendeiner Form Rechtsschutz? (z.B. VdK?) - Bei Alg2-Bezug oder vergleichbar geringem Einkommen kannst Du einen Beratungshilfeschein beantragen und gegen eine geringe Gebühr Hilfe beim Anwalt holen.

    Liebe Grüße
    Maggy

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    • #3
      AW: Mobbing durch den Medizinischen Dienst

      Willkommen im Forum Herta.




      Erst einmal würde ich Widerspruch (Einschreiben/Rückschein) einlegen mit dem Hinweis, dass die Widerspruchsbegründung nachgereicht wird (innerhalb von 4 Wochen).


      Lag dem Ablehnungsbescheid das Protokoll des Gutachters bei? Wenn nicht, bitte anfordern.


      Ich bin keine professionelle Pflegekraft. Um Hilfestellung in der Nachbarschaft zu geben, habe mich von einer Weile mal ein wenig in die Materie eingelesen.


      Die Widerspruchsbegründung. ist eine Sisyphus-Arbeit. Google am besten erst einmal die Zeitkorridore (z.B. Kämmen = 1 - 3 Minuten) , die derzeit in der häuslichen Pflege (für nicht professionelle Pflegekräfte) anerkannt werden. Bei Pflegestufe 2 musst du auf einen Gesamtwert von 180 Minuten pro Tag kommen.


      120 Minuten Grundpflege (waschen, anziehen, ausziehen usw.)
      60 Minuten für die hauwirtschaftliche Pflege (kochen, putzen, waschen)


      Ratsam wäre es, dir erst einmal Notizen über die täglich wiederkehrenden pflegerischen Tätigkeiten zu machen und eine Liste über Aufgaben die nicht täglich anfallen (z.B. Arztbesuche, Medizin von der Apotheke holen)


      Du musst die Angaben des Gutachters widerlegen. Das ist von Pflegefall zu Pflegefall immer recht unterschiedlich. Das An- und Auskleiden (wichtig zwei Arbeitsvorgänge im Minutenkatalog) einer übergewichtigen Pflegeperson dauert länger. Wenn z.B. die Pflegeperson Entwässerungstabletten einnimmt, sind häufigere Toilettengänge erforderlich. Also stets auch die Besonderheiten im Auge behalten.


      Du musst das Gutachten quasi “zerpflücken” und eine eigene Aufstellung machen mit den entsprechenden Zeitvorgaben. Wichtig ist, dass du auf 120 Minuten Grundpflege kommst. Die Gutachter stapeln gerne tief und übersehen auch so manches.

      Auch wenn du die VdK oder einen Anwalt in Anspruch nimmst, musst du die Vorgaben liefern. Die können ja nicht wissen, welchen Zeitaufwand die Pflege deiner Mutter in Anspruch nimmt.


      Wünsche dir viel Kraft bei der schweren Aufgabe.


      LG
      Anna

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      • #4
        AW: Mobbing durch den Medizinischen Dienst

        interessant ;dachte immer in deutschland waere alles so toll geregelt mit den Alten .

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        • #5
          AW: Mobbing durch den Medizinischen Dienst

          die Mitarbeiter des medizinischen Dienstes werden regelrecht geschult um Anträge abzuwimmeln. Die kennen die neuesten Verordnungen, Gesetze bzw. auch die Urteile dazu. Die Formulierungen in den Gutachten sind dementsprechend zurecht geschliffen. Bei einem Einspruch genau lesen und juristisch argumentieren. Die menschliche Seite interessiert nicht !

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