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bin vom medizinischen Dienst schwer enttäuscht

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  • #16
    AW: bin vom medizinischen Dienst schwer enttäuscht

    Hi Karlchen! (Ich hab das mal hier rübergezogen war von gestern)

    Das Du schon früher mal da warst kann ich mir schon vorstellen. Das Problem mit der Einstufung der Pflegebedürftigkeit ist wirklich ein hochaktuelles. Meine Tante liegt als Schwerstpflegefall irgendwo zwischen Leben und Tot fest. Ich kann Dir aber gerade nicht weiterhelfen. Wir haben es mit wirklichen Winkelzügen geschafft Tantes Haus zu vermieten um so die Pflegekosten zusammenstottern zu können. Ich denke es ist hilfreich wenn Du deine Fragen in einem Thread zusammenfasst so dass wir einen besseren Überblick über Deine Situation haben und Dir noch gezielter helfen können. Halte uns mal auf´m Laufenden wie es mit dem Einspruch den Du sicherlich machen wirst weiter geht.

    Grüßlinge!

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    • #17
      AW: bin vom medizinischen Dienst schwer enttäuscht

      Wenn die Pflegekasse eine Pflegestufe abgelehnt hat bzw. zu niedrig eingestuft aus Sicht der Angehörigen muss innerhalb von 4 Wochen Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt werden. Der Widerspruch ist zu begründen. Bitte bei der Begründung jede Kleinigkeit, die Gutachter übersehen so was gerne, angeben. Es geht um die Pflegeminuten.

      Bei Demenzerkrankungen ist es sinnvoll, sich ein Attest vom Hausarzt (besser noch Facharzt) ausstellen zu lassen, woraus der Schweregrad der Erkrankung (wie weit ist die Krankheit forgeschritten?) hervorgeht.

      Falls der Widerspruch von Seiten der Pflegekasse (der 2. Bescheid) wiederum abschlägig beschieden wird, kann Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden. Anwaltspflicht besteht in der 1. und 2. Instanz nicht. Eine professionellen Schriftsatz braucht man auch nicht aufstellen. Es genügt ein Brief, dass man gegen den Bescheid der Pflegekasse Widerspruch einlegt und die Gründe aufführt, warum man mit der Entscheidung der Pflegekasse nicht einverstanden ist (z.B. dass wiederum täglich oder auch in Intervallen (Arztbesuche, Apotheke usw) anfallende Tätigkeiten nicht berücksichtigt wurden. Man kann auch direkt persönlich beim Sozialgericht vorsprechen und den Widerspruch plus Begründung dort zu Protokoll geben.

      Man kann (muss nicht) sich bezüglich der Klage vor dem Sozialgericht bzw. dem Widerspruchsverfahren auch durch einen Anwalt oder vom VdK/Sozialverband vertreten lassen. Aber denen muss man auch die Fakten liefern, dass die argumentgieren können. Deren Erfolg hängt entscheidend damit zusammen, wie genau der Pflegeaufwand beschrieben wird.

      Der Aufwand ist erheblich, bis man zu seinem Recht (Geld) kommt.

      LG
      Anna

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      • #18
        AW: bin vom medizinischen Dienst schwer enttäuscht

        ... muss natürlich argumentieren heißen

        Sorry
        Anna

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