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automatische Benachteiligung durch den MDK wenn sich die "Pflegeperson" im Ausland befindet, oder aus sonstigen wichtigen Gründen bei der Begutachtung nicht anwesend sein kann ?

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  • automatische Benachteiligung durch den MDK wenn sich die "Pflegeperson" im Ausland befindet, oder aus sonstigen wichtigen Gründen bei der Begutachtung nicht anwesend sein kann ?


    Ergibt sich automatisch eine Benachteiligung durch den medizinischen Dienst, wenn sich die "Pflegeperson" im Ausland befindet,

    oder aus sonstigen wichtigen Gründen bei der Begutachtung nicht anwesend sein kann ?


    Mit großem Interesse lese ich hier die Ausführungen von Menno und Karlchen. Menno war bei der Begutachtung durch den medizinischen Dienst nicht anwesend, ich auch nicht. Ich bin zwar "Pflegeperson" befinde mich aber im Ausland. Es ist völlig unmöglich, dass ich ad hoc zurück fahre. Ich denke es wäre eine erhebliche Diskriminierung, wenn deswegen die Begutachtung durch den medizinischen Dienst schlechter ausfallen würde. Im übrigen hat mich die Benachrichtigung erst zwei Tage nach der Begutachtung erreicht.

  • #2
    AW: automatische Benachteiligung durch den MDK wenn sich die "Pflegeperson" im Ausland befindet, oder aus sonstigen wichtigen Gründen bei der Begutachtung nicht anwesend sein kann ?

    Hallo Anja,
    ich nehme an, dass Du im Urlaub warst und deshalb vom beabsichtigten Besuchstermin des Med.Dienstes erst so spät erfahren hast. Wer hat in der Zeit die Person gepflegt? Hätte diese Pflegeperson nicht anwesend sein können?
    Als Diskriminierung oder automatische Benachteiligung durch den med.Dienst sehe ich das nicht an was da anscheinend bei Dir passiert ist.Der med. Dienst kann auch nur danach urteilen, was er bei einem Besuch sieht und hört.Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass sich manche Kranke dann als fitter ausgeben als sie es sind. Beispiel meine Mutter: gelähmte Beine und nahezu blind. In der Wohnung laufen ging nur mit Krücken, ansonsten Rollstuhl. Für sie eingekauft und die Wohnung in Ordnung gehalten hat eine Dorfhelferin. Da meine Mutter ( ihrer Aussage nach) auch noch öfter hinfiel und dann per Notruf die Johanniter alarmierte, weil sie aus eigener Kraft nicht mehr hoch kam, sind haben wir ihr eine Wohnung " um die Ecke" für sie besorgt, um uns intensiv um sie kümmern zu können. Einen Besuchstermin vom med. Dienst hat sie uns verschwiegen, daher war niemand von uns anwesend. Das Ergebnis war dementsprechend.Sie hat sich so dargestellt als ob sie alles noch selber erledigen könnte, d.h.entweder war sie wirklich besser dran als sie uns glauben ließ oder sie hat dem med.Dienst etwas vorgemacht.Wie will man das hinterher beweisen? Wir haben dann angefangen, ein Pflegetagebuch zu führen ( wurde hier schon erwähnt) und nach einer entsprechenden Zeit Widerspruch eingelegt, erfolgreich. Ich kann Dir daher nur raten so ein Pflegetagebuch zu führen.Es reicht ein Zeitraum von 14 Tagen. Wenn Du dann noch vom Hausarzt eine entsprechende Bescheinigung beifügen kannst sollte einer Korrektur der Beurteilung des med. Dienstes nichts im Wege stehen.

    LG
    Krautjunker

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    • #3
      AW: automatische Benachteiligung durch den MDK wenn sich die "Pflegeperson" im Ausland befindet, oder aus sonstigen wichtigen Gründen bei der Begutachtung nicht anwesend sein kann ?

      möchte zu meinem vorherigen Beitrag noch etwas hinzu fügen. Viele ältere Leute sind aufgeregt, wenn der med. Dienst kommt und /oder verstehen auch die Fragen nicht, was dann zu Mißverständnissen und einer Fehlbeurteilung führen kann. Es empfielt sich daher immer, entweder als Pflegeperson selber anwesend zu sein oder -wenn das nicht möglich ist- eine Person seines Vertrauens damit zu beauftragen.

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