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MDK; ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

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  • MDK; ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

    ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

  • #2
    AW: MDK; ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

    ja und was für eine.Ist ein wenig kärglich was Du da schreibst

    LG

    Cinderella
    cinderella467
    besonders erfahrenes Mitglied
    Zuletzt geändert von cinderella467; 14.01.2016, 19:45.

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    • #3
      AW: MDK; ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

      bin gestern ganz schnell weg weil es draussen gescheppert hat. Auffahrunfall, 2 Verletzte. Ich habe die Polizei und den Notarzt angerufen.

      Meine Frage: Wie lange muss auf den Bescheid des MDK gewartet werden ?

      Mein Vaterwurde "begutachtet" vor rund 2 Monaten.Jetzt warten wir auf den bescheid. Wie lang dauert das ?

      Das wäre vorläufig alles. Danke !

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      • #4
        AW: MDK; ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

        Hi Norbert,
        Sowohl bei der ersten Entscheidung über eine Pflegestufe als auch bei Höherstufungsanträgen von Personen, die ambulant gepflegt werden, sind die Pflegekassen verpflichtet, Dir die Entscheidung über den Antrag innerhalb von fünf Wochen schriftlich mitzuteilen. Bei dieser Frist ist der Posteingang des Antrags bei der Pflegekasse bis zum Datum der Bescheiderteilung maßgeblich. Erfolgt dies nicht innerhalb der Frist, muss die Pflegekasse für jede angefangene Woche 70,00 . an Dich auszahlen.
        Schreibe einen Brief ( Einschreiben/Rückschein) an den MDK und setze eine Frist innerhalb der der MDK eine Antwort geben muß. Vorab rufe mal dort an und frage nach, warum sich der Bescheid so verzögert hat.
        Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
        Dir ein schönes Wochenende

        LG
        Cinderella

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        • #5
          AW: MDK; ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

          das wäre ja super ...

          Ich bin in diesen Sachen etwas unbeholfen, vielen herzlichen Dank für Deine Auskunft.

          Wo, in welcher Broschüre/Info kann ich das nachlesen ?
          Norbert G.
          Forumsmitglied
          Zuletzt geändert von Norbert G.; 17.01.2016, 13:25.

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          • #6
            AW: MDK; ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

            Hallo Cinderella,

            das wäre super wenn der MDK was zahlen müsste. kannst Du die Quelle nennen ? ich möchte das gern verwednen bzw. zitieren in meinem Schreiben an den MDK .
            * Gendersternchen

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            • #7
              AW: MDK; ich hätte eine Frage zum Medizinischen Dienst

              Hier ist der Text im Original
              "
              Bearbeitungsfristen

              Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt fünf Wochen. Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung, in einem Hospiz oder während einer ambulant-palliativen Versorgung ist die Begutachtung durch den <acronym title="Medizinischer Dienst der Krankenversicherung">MDK</acronym> innerhalb einer Woche durchzuführen, wenn dies zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist oder die Inanspruchnahme von Pflegezeit gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt wurde. Befindet sich der Antragsteller in häuslicher Umgebung ohne palliativ versorgt zu werden, und wurde die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gegenüber dem Arbeitgeber angekündigt oder eine Familienpflegezeit mit dem Arbeitgeber vereinbart, gilt eine Bearbeitungsfrist von zwei Wochen.
              Zu beachten ist: Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des Antrags oder werden die verkürzten Begutachtungsfristen nicht eingehalten, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich der Antragsteller in stationärer Pflege befindet und bereits als mindestens erheblich pflegebedürftig (mindestens <a href="http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegebeduerftigkeit/pflegestufen.html" title="Link zur Seite „Pflegestufen“" class="internal-link">Pflegestufe <acronym title="eins">I</acronym>) anerkannt ist. "

              Er enstammt einer Veröffentlichung des Bundesgesundheitsministeriums

              LG

              Cinderella

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