Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

meine demente Mutter hätte beinahe das Haus angezündet, würde die Brandversicherung bezahlen ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • meine demente Mutter hätte beinahe das Haus angezündet, würde die Brandversicherung bezahlen ?

    Bei uns gibt es einen Ofen im Keller. ich habe ihn mit einer Kette und einem Schloß gesichert. Jetzt hat meine Mutter, wohl aus alter Gewohnheit, eine daneben stehende Kiste mit Papier gefüllt und angezündet.
    Glücklicherweise hat der Brandmelder reagiert und Alarm ausgelöst. Ich konnte das feuer relativ schnell löschen. Es hat praktisch keinen Schaden gegeben.

    Was wäre aber gewesen, wenn es richtig gebrannt hätte ?

    Zahlt da die Brandversicherung ?

    Und, würde die Hausratsversicherung für die Schäden am Hausrat zahlen ?

  • #2
    AW: meine demente Mutter hätte beinahe das Haus angezündet, würde die Brandversicherung bezahlen ?

    hallo Hannelore,
    wenn ein Demenzkranker einen Schaden verursacht muß er grundsätzlich nicht haften, da von Schuldunfähigkeit auszugehen ist.D.h. seine Versicherung zahlt auch nicht.Es gibt allerdings spezielle Haftpflichversicherungen für Demenzkranke, die von einigen Versicherungen angeboten werden und dann einen potentiellen Schaden auch abdecken.
    Ob eine Branversicherung zahlt ist eine Frage, die man mit dem Vermieter /Hauseigentümer abklären muß. Wenn Du die Eigentümerin des Hauses bist sollte es eine Klausel in der Gebäudeversicherung für diesen Fall geben.

    Kommentar


    • #3
      AW: meine demente Mutter hätte beinahe das Haus angezündet, würde die Brandversicherung bezahlen ?

      Mit einer Demenz steigt eindeutig das Schadensrisiko. Zur Abwendung von finanziellen Belastungen, die verursachte Schäden nach sich ziehen können, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ratsam. Bei Neuabschluss einer Versicherung muss aber eine bekannte Demenzerkrankung angegeben werden. Eine bereits vor der Erkrankung bestehende Haftpflichtversicherung sollte aber unbedingt über den Verlauf der Krankheit informiert werden. Wer das versäumt, riskiert nämlich, dass die Versicherungsleistungen verweigert werden.

      Grundsätzlich kann Sie für ihre Handlungen nichts. Allerdings wenn sie in der Öffentlichkeit einen Unfall verursacht, dann könnte man bei euch eine Verletzung der Aufsichtspflicht feststellen und dann haftet die Aufsichtsperson.

      Kommentar

      Lädt...
      X