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Kündigung Autoversicherung, eine notariell beglaubigte Urkunde mit Generalvollmacht reicht angeblich nicht aus um eine Autoversicherung zu kündigen

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  • Kündigung Autoversicherung, eine notariell beglaubigte Urkunde mit Generalvollmacht reicht angeblich nicht aus um eine Autoversicherung zu kündigen

    Mein Brief an einen Autoversicherer

    Bilden Sie sich selbst ein Urteil :

    __________________________

    Sehr geehrte Damen und Herren

    In Ihrem Schreiben vom **.** 2021 lehnen Sie die Kündigung der Autoversicherung durch mich (Sohn) ab.

    Hierzu ist festzustellen, dass sich in Ihren Unterlagen eine Abschrift der URNr. ******** befindet.

    Diese notariell beglaubigte Urkunde enthält: Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

    Sie vertreten nun die Rechtsansicht, dass diese auf mich ausgestellten Vollmachten nicht ausreichen um die Autoversicherung meiner Mutter zu kündigen.

    Ich darf Sie deshalb bitten, hierzu Stellung zu nehmen.


    Meine Mutter ist fast 90 Jahr alt. Sie ist seit zwei Jahren im Altenheim und schwerstbehindert.
    Ihre Filiale ist so klein, dass Sie viele Kunden persönlich kennen. Sie wissen also sehr wohl über Krankheit und Aufenthalt meiner Mutter Bescheid wissen.

    Im Übrigen waren meine Eltern über 60 Jahre lang bei der ******* versicherung. Ein Schande wie Sie mit Ihren Kunden umgehen !

    Das Auto wurde vor einem Jahr in einem anderen europäischen Land verkauft.

    Ich bin an Krebs erkrankt und habe eine schwere Anämie mit unbekannter Ursache. Für das von Ihnen gezeigte Verhalten habe ich absolut kein Verständnis.

    Ihr Brief war ohne Unterschrift. Um eine Beschwerde gegen Sie einzureichen benötige ich Ihren Namen.



    Meine Unterschrift


    __________________

    natürlich ohne freundliche Grüße.

    Was haltet ihr davon ? Ist es tatsächlich so, dass ich meine Mutter nun zusätzlich unter Pflegschaft (früher Entmündigung !) stellen lassen muss um die Autoversicherung für ihr Auto zu kündigen ?

    Oder haben Versicherungen da ganz spezielle Rechte ?



    Zuletzt geändert von Admin; 28.08.2021, 11:18. Grund: vom User gewünschte Textänderung

  • #2
    das ist ja eine ärgerliche und nervige Situation. Die Versicherung verhält sich nicht korrekt!. Da eine sogar notariell beglaubigte Vollmacht vorliegt, muss sie die Kündigung akzeptieren. Eine Frage nebenbei: Ist das Auto abgemeldet? Wenn nein solltest Du das umgehend tun. Eine Vollmacht ist da nicht notwendig, lediglich alle Autopapiere müssen vorgelegt werden. Eine Meldung über die Abmeldung/Stillegung geht der Versicherung automatisch von der Zulassungsstelle zu. Vom Zeitpunt der Abmeldung zuviel gezahlte Prämien müssen von der Versicherung zurück gezahlt werden
    Ich würde Dir in Deinem Fall allerdings raten Dich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Oft reicht das Schreiben eines Anwaltes aus, die Versicherung zum Nachdenken zu bewegen.
    Viel Glück und gute Nerven !

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    • #3
      So ungefähr könnte das aussehen :

      Diese von einem Notar erstellte Urkunde enthält: Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
      Aus juristischer Sicht ist dies eine maximale Bevollmächtigung.

      Sie vertreten nun die Ansicht, dass diese Vollmachten nicht ausreichen, um die Autoversicherung meiner Mutter zu kündigen.

      Ich darf Sie deshalb auffordern, hierzu innerhalb von 3 Wochen fundiert Stellung zu nehmen; oder die Kündigung zu bestätigen.

      Sollte bis zum **** keine Nachricht von Ihnen vorliegen, übergebe ich die Angelegenheit - für Sie kostenpflichtig - meinem Rechtsanwalt.
      Dieser wird Ihnen dann Fragen bezüglich der Wirksamkeit einer notariellen Vollmacht sicherlich näher erläutern.



      Ich darf Sie deshalb auffordern, hierzu innerhalb von 3 Wochen fundiert Stellung zu nehmen; oder die Kündigung zu bestätigen.


      ( Man beachte auch den Text von Gerdis )
      Eine schlechte Wahrheit ist besser als eine gute Lüge !
      Une mauvaise vérité vaut mieux qu'un bon mensonge !
      A bad truth is better than a good lie !

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      • #4
        nah ja, ich denke, der ganze Zirkus hat recht schnell ein Ende, wenn das Fahrzeug offiziell abgemeldet ist. Dann ist eine Autoversicherung nutzlos, da mit dem KFZ nicht mehr gefahren wird. Also, Brief und Schein schnappen, zur Sicherheit noch die Generalvollmacht, dann ab zur Zulassungsstelle und das KFZ abmelden. Wie hier schon gesagt wurde, teilt die Zulassungsstelle die Abmeldung dann der Versicherung mit. Spätestens dann hat die Versicherung keine Handhabe mehr und muss eine Kündigung akzeptieren.

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