Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wenn ein Erblasser halbwegs sicher sein will, dass sein Testament vollumfänglich umgesetzt wird

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Wenn ein Erblasser halbwegs sicher sein will, dass sein Testament vollumfänglich umgesetzt wird

    dann muß er es bei einem Notar oder beim Nachlaßgericht hinterlegen !

    Jeder der sich zumindest rudimentär mit juristischen Dingen auskennt, weiß das.


    Im übrigen sollte sich jeder darüber klar sein, daß so mancher Erblasser mit den (späteren) Hinterbliebenen ein mieses Spiel spielt, indem er sein zu vererbendes Gut mehreren Personen verspricht. Damit hat er zu Lebzeiten ein Optimum an Aufmerksamkeit und Zuwendung.

    Über Tote soll man nicht gut schlecht sprechen, dabei ist jedem klar daß auch miese ......chweine sterben.
    Zuletzt geändert von Dildo; 29.03.2013, 01:14.

  • #2
    AW: Wenn ein Erblasser halbwegs sicher sein will, dass sein Testament vollumfänglich umgesetzt wird

    ist sowieso ein Witz: wenn Du eine Garage kaufst, dann brauchst Du einen Notar. Auf einem Handzettel mit der Bezeichnung Testament können dagegen ganze Wohnblocks vererbt werden.

    Kommentar

    Lädt...
    X