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Petition Nationalrat: Antimobbing Gesetz

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  • Petition Nationalrat: Antimobbing Gesetz

    BITTE UM UNTERSTÜTZUNG und WEITERLEITUNG !!

    Petition im Nationalrat Österreich: Schaffung für Anti-Mobbing-Gesetz (auch Cybermobbing!)

    Bitte um Unterstützung und Weiterleitung!

    Danke !!


    Zur Petition und deren Geschichte:

    selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/petition-%C3%B6-anti-mobbing-gesetz/


    Eva Pichler, Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
    selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

  • #2
    AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

    Linkruinen
    Foren deren Admins nicht für eine gewisse "Hygiene" sorgen, verwandeln sich innerhalb kurzer Zeit in Linkruinen. Die Informationsmenge solcher Foren ist sehr gering. Die massenhafte Verlinkungen macht sie zu Linkfriedhöfen und das Ranking fällt immer weiter ab und führt letztendlich zur völligen Bedeutungslosigkeit des zugespammten Forums.

    Bitte lesen, damit Sie verstehen warum wir keine Beiträge akzeptieren die parktisch nur aus Links bestehen:

    http://www.mobbing.net/linke_links.htm




    Kommentar


    • #3
      AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

      Hier der Text der Petition :


      218/PET XXIV. GP

      Eingebracht am 13.06.2013
      Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
      Petition
      Erich Tadler
      Abgeordneter zum Nationalrat
      Frau
      Präsidentin des Nationalrates
      Mag.a Barbara Prammer
      Parlamentsdirektion
      1017 Wien
      Wien, am 11. Juni 2013
      Betreff:
      Petition „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“
      Sehr geehrte Frau Präsidentin!
      In der Anlage überreiche ich Ihnen gem. § 100 Abs. 1 GOG-NR die Petition „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“
      Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
      NR Erich Tadler



      PETITION
      an den Nationalrat

      betreffend
      „Österreich braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz“
      Wenn man in Google das Wort „Mobbing“ eingibt so erhält man nach 0,16 Sekunden
      12.400.000 Seiten. Der Großteil der Fachliteratur, Laienliteratur, Diplomarbeiten, Studien, Untersuchungsergebnisse etc. sind sich einig, dass Mobbing ein weitrechendes sozialpolitisches, medizinisch-therapeutisches, gesellschaftliches, rechtliches und wirtschaftliches Problem darstellt. Für den einzelnen Mobbing- Betroffenen führt die seelische Gewalterfahrung oft in den gesundheitlichen (zB. Berufsunfähigkeitspension), wirtschaftlichen Ruin sowie zur sozialen Isolation.
      Mobbing bedeutet, dass eine Person oder eine Gruppe am Arbeitsplatz von gleichgestellten, vorgesetzten oder untergebenen Mitarbeitenden schikaniert, belästigt, beleidigt, ausgegrenzt oder mit kränkenden Arbeitsaufgaben bedacht wird. Die gemobbten Personen geraten durch die Gruppendynamik (oder durch das Machtgefälle) in eine unterlegene Position, aus der sie alleine nicht mehr herausfinden können. Sie werden durch das System in dieser Rolle fixiert, was zu entsprechenden Opfer-Gefühlen und Opfer-Haltungen führt.
      Bei allgemeiner Unzufriedenheit der Mitarbeitenden, wenn Konflikte nicht gelöst werden, bei Fusionen und Umstrukturierungen und immer dann, wenn am Arbeitsplatz der Druck zunimmt, tritt Mobbing häufiger auf. Mobbing existiert jedoch nicht nur in der Arbeitswelt, sondern geschieht auch im Bildungsbereich, in Freizeit- Institutionen (z. B. Vereinen), in der Nachbarschaft oder als Cyber-Mobbing was nicht selten zum Freitod der gemobbten führt. Die Folgen sind mitunter schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Depressionen, Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht bis hin zum Selbstmord.
      Faktum ist, dass die zunehmend tolerierte Methode der seelischen Gewalt im Sinne massiver Menschenrechtsverletzungen als Spiegelbild der Verrohung unserer Gesellschaft mit einem bedenklichen Werteverfall einhergeht, darstellt.
      Der Zeitfaktor spielt insofern eine Rolle, als man per Definition nur dann von Mobbing spricht, wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und wiederholt auftreten und sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.


      Uneinigkeit herrscht bei den Mobbinginvolvierten Berufsgruppen, wie mit diesem Phänomen der massenhaft auftretenden Menschenrechtsverletzungen in unserem Rechtsstatt begegnet werden soll.
      Eine Möglichkeit als rechtspolitische Gesellschaft wäre, Mobbinghandlungen als Tatbestand im Strafrecht mit Schadensersatzmöglichkeiten aufzunehmen und damit allen MobberInnen ein klares deutliches „Stopp dem Mobbing - Stopp der Menschenrechtsverletzungen“ zu vermitteln.
      Viele europäischen Staaten, namentlich, Schweden, Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, Niederlande, Frankreich, Schweiz und auch Serbien haben sich für die Implementierung eines Anti-Mobbing-Gesetzes entschieden und damit ein klares politisches Zeichen gesetzt.
      Es erscheint angesichts der vielen alarmierenden Fakten zum Thema Mobbing unerklärlich und unverständlich, dass die österreichische Regierung die Bürgerinitiative von Herrn Walter Plutsch „Anti-Mobbing-Gesetz“ „untergehen“ ließ.
      Laut Aussage der Bundesregierung (Parlamentskorrespondenz Nr. 766 vom 04.08.2011) bestehe derzeit kein Bedarf an einem eigenständigen „Anti-Mobbing- Gesetz“ in Österreich. Als Problem stellt sich aber die Zersplitterung der einzelnen Schutznormen da, weil Mobbing einfach eine Querschnittsmaterie darstellt.
      Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger schreibt diesbezüglich:
      Auszug: Jeder kann Opfer von Mobbing und Diskriminierung werden. Für die Unternehmen, das Gesundheitswesen sind damit schwere finanzielle Nachteile verbunden. Der wirtschaftliche Schaden ist schwer abzuschätzen, kann aber in enormer Höhe angenommen werden. Die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung ist daher sowohl aus menschlichen als auch ökonomischen Gründen geboten.
      Das Problem und die hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Mobbing und Diskriminierung werden zunehmend erkannt. Laut Statistik Austria fühlen sich rund
      93.000 Personen, das sind 2,4 % der Erwerbstätigen, von Mobbing betroffen.
      In den Frauenförderungsplänen des Bundes werden mittlerweile Bestimmungen normiert, die die Abwehr von Mobbing und Diskriminierung bezwecken. So hat z.B. das Bundesministerium für Finanzen im Frauenförderungsplan unter dem Titel „Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz“ festgeschrieben: Wenngleich noch nicht alle Frauenförderungspläne solche Bestimmungen enthalten, ist doch eine Weiterentwicklung zur Abwehr von Mobbing und Diskriminierung zu erkennen.
      In Österreich formieren sich bereits Selbsthilfegruppen, die sich für Betroffene einsetzen. Eine Bürgerinitiative zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes hat am


      18. Juni 2009 einen Antrag für ein solches Gesetz an NR-Präsidentin Barbara Prammer übergeben, der von 1.520 Unterzeichnern, darunter auch Politiker, unterstützt wurde. Nach den Unterzeichnern sollen u.a. Beweiserleichterungen für Opfer, hohe, von der Intensität des Mobbings abhängige, Strafrahmen für Täter und eine Mindestverjährungsfrist von fünf Jahren verankert werden. Ebenso werden Entschädigungen für Mobbing-Betroffene, der Widerruf ehrverletzender Äußerungen und Handlungen sowie verstärkte Präventionsmaßnahmen gefordert.
      Politiker zeigen zudem Interesse an einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation für Behinderte. So wurde im Parlament eine Evaluierung und Weiterentwicklung der Behindertenanwaltschaft angeregt und dieser Antrag von allen Parteien im Dezember 2009 befürwortet. Am 26. Februar 2010 wurde eine Anfrage betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung an alle Minister und an den Präsidenten des Rechnungshofes gerichtet.
      Die aufgezeigten Rechtsschutzmöglichkeiten sind nicht als „Bedienungsanleitung“ für den Einzelfall zu sehen. Die gesetzlichen Regelungen sind hinsichtlich der jeweiligen Ansprüche, Rechtsfolgen, Fristen sowie Zuständigkeitsregeln für das Verfahren so unterschiedlich, dass diese je nach Sachlage gesondert zu ermitteln sind. Nach Meinung des Autors wären die bestehenden Gesetze allenfalls in Zusammenhang mit den Beratungen über ein Anti-Mobbing-Gesetz dringend zu vereinfachen.
      Das Aufzeigen und Bekanntmachen von Rechtsschutzmöglichkeiten bei Mobbing und Diskriminierung soll Betroffenen die Wahl zwischen der Ursachenbekämpfung mit Hilfe von sachkundigen Beratern bzw. Juristen oder der Symptombekämpfung mit Hilfe von Psychologen, Psychiatern und anderen Ärzten erleichtern. Die Wirksamkeit des Rechtsschutzes bei Mobbing ist derzeit auch wegen des abschreckenden Prozessrisikos für die Betroffenen als gering anzusehen. Der Rechtsschutz gegen Diskriminierung ist nach Ansicht des Autors besser ausgestaltet und wird einen zunehmenden Grad der Wirksamkeit erreichen, wenn mehr Betroffene diesen Rechtsschutz in Anspruch nehmen und Arbeitgeber sowie Mobber und Diskriminierer mit ernsthaften Sanktionen rechnen müssen. Nur wenn diese die Erfahrung machen, dass jede ihrer feindseligen Handlungen bzw. Unterlassungen für sie selbst höchst unangenehme Konsequenzen hat, werden sie ihr Verhalten ändern. Die Kosten in Höhe von weit über einer Milliarde Euro jährlich im Gesundheits- und Sozialbereich, aber auch bei (Früh-)Pensionen und in Unternehmen usw. rechtfertigen nach Ansicht des Autors Überlegungen zur Erhöhung der Wirksamkeit des Rechtschutzes, mit dem Ziel von volkwirtschaftlichen Kosteneinsparungen im Milliardenbereich.
      Es scheint daher mehr als zwingend notwendig, ein einheitliches „Anti-Mobbing- Gesetz“ zu erarbeiten um den betroffenen hier eine Abhilfe zukommen zu lassen. Derzeit sind Schutznormen über den gesamten Rechtsbereich verstreut, sodass nicht nur den betroffenen keine Hilfe in Aussicht gestellt wird, sondern vor allem dem Staat und den Unternehmungen sowie auch den betroffenen selbst hohe Kosten entstehen. Der Volkswirtschaftliche Gesamtschaden wurde oben schon beleuchtet.

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      • #4
        AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

        Gibt es sowas auch für Deutschland ?

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        • #5
          AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

          In Deutschland werden 50.000 Stimmen benötigt, damit es ein Anrecht gibt das die Petition bearbeitet wird. In der vorliegenden Petition für Österreich sind es gerade mal 1520 Stimmen. Selbst wenn jeder Forumsnutzer hier die Petition unterschreibt, kämen nicht einmal 5000 Stimmen zusammen. Die Frage ist wer organisiert so eine Petition und macht genug Werbung um 50.000 Stimmen zu erhalten? Wäre vielleicht eine Herausforderung für den Admin dieses Forums, da es sicherlich genug Erfahrungen mit der Gestaltung und Verwaltung von Internetseiten gibt. Der Text der vorhandenen Petition wäre schon aussagekräftig genug und auf deutsche Gegebenheiten abänderbar. Vielleicht lässt sich die Petition im Startmenu einbinden? So könnte jeder Benutzer erst mal zur Petition geleitet werden und dann ins Forum. Facebook könnte auch hilfreich sein.

          Grüße Simon51

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          • #6
            AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

            Soweit ich unterrichtet bin, nicht (siehe auch unser Netzwerk, wir haben auch PartnerInnen in D), auf AVAAZ läuft eine Kampagne zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes in D und EU: avaaz.org/de/petition/Ein_AntiMobbingStrafgesetz_in_Deutschlan d/?tXhEBab Ansonsten könnten Sie sich nur einem Mobbing-Netzwerk anschließen, und helfen, eine Petition in D einzubringen. Wie das in D gesetzlich läuft, weiß ich leider nicht, in Ö braucht man die Zustimmung eines Nationalratsabgeordneten ODER 500 gesammelte Unterschriften zum Einbringen einer PET. LG Eva Pichler selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

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            • #7
              AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

              Was ist daraus geworden ?

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              • #8
                AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

                ja, was ist daraus geworden ?

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                • #9
                  AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

                  oh - dass ist schön, dass sich jemand dafür interessiert!! herzlichen dank!

                  die petition wurde in der damaligen legislaturperiode nicht mehr behandelt (..) - deswegen ist sie verfallen!

                  es wurde jedoch vom team stronach sogleich (wie versprochen) eine neue petition eingereicht: "ö braucht ein anti-mobbing-gesetz"

                  alles zur petition (sowie der vorangegangenen versuche, ein AMG zu installieren),
                  wir bitten um unterstützung und rege verbreitung der petition!

                  mit solidarischen grüßen,
                  eva pichler shg mobbing graz

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                  • #10
                    AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

                    oh - dass ist schön, dass sich jemand dafür interessiert!! herzlichen dank!

                    die petition wurde in der damaligen legislaturperiode nicht mehr behandelt (..) - deswegen ist sie verfallen!

                    es wurde jedoch vom team stronach sogleich (wie versprochen) eine neue petition eingereicht: "ö braucht ein anti-mobbing-gesetz"

                    alles zur petition (sowie der vorangegangenen versuche, ein AMG zu installieren), finden sie auf unserer website
                    selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/petition-%C3%B6-anti-mobbing-gesetz/

                    wir bitten um unterstützung und rege verbreitung der petition!

                    beste grüße,
                    eva pichler shg mobbing graz

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                    • #11
                      AW: PETITION NATIONALRAT: Anti-Mobbing-Gesetz

                      nur GEMEINSAM können wir etwas erreichen!

                      ....... ?

                      Liebe Kollegin,

                      bedeutet "gemeinsam" dass Sie hier jede Menge Beiträge und Links reinladen, während auf Ihrer Webseite der Hinweis auf das Mobbingforum und unsere Webseite vollkommen fehlt ?


                      Vor ca. 6 Monaten wurden von Ihnen mehr als 20 gleichartige Beiträge, inclusiv zahlreicher Verlinkungen, in dieses Forum gestellt. Ich habe damals klar zum Ausdruck gebracht, dass dies im Mobbingforum nicht zulässig ist.

                      Nun haben Sie wiederum 15 Beiträge und Links im Mobbingforum "abgeladen".
                      Die meisten Beiträge wurden von mir gelöscht, der Rest mit diesem Kommentar ergänzt und die Links neutralisiert.

                      Bitte halten Sie sich an die Forenregeln. Sie wissen, dass sich Beitragskopien und Massenlinks negativ auf das SEO auswirken.

                      Wenn Sie glaubhaft gegen Mobbing eintreten wollen, dann müssen Sie selbst mit gutem Beispiel voran gehen !


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