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opferentschädigungsgesetz

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  • opferentschädigungsgesetz

    hallo,

    gibt es hier leute die mir zu dem thema was sagen können? ich überlege den antrag zu stellen und suche leute um mich mit ihnen auszutauschen.

  • #2
    AW: opferentschädigungsgesetz

    http://www.finanztip.de/recht/arbeit...ur20p01019.htm

    Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) bestehen nur bei tätlichen Angriffen (§ 1 Abs. 1 OEG). Bei rein psychischen und/oder psychosomatischen Schäden handelt es sich nach der Rechtsprechung nicht um einen solchen tätlichen Angriff.
    ich verstehe nicht warum der staat nicht zuständig ist die kinder in den schulen vor schäden zu schützen.
    Leissling
    sehr erfahrenes Mitglied
    Zuletzt geändert von Leissling; 26.10.2009, 16:32.

    Kommentar


    • #3
      AW: opferentschädigungsgesetz

      kann mir jemand ein forum nennen wo man mir helfen kann diesbezüglich?

      Kommentar

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