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Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

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  • #16
    AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

    Nochmals vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

    @Trauerweide Ich sag mal so... ich glaube mein Chef geht gerne den Weg des kleinsten Widerstandes. Er gibt immer denjenigen recht mit dem er gerade spricht. Und er vermeidet es auf Konflikte einzugehen. Er hat selbst gesagt, dass wir das am Besten immer alles unter uns klären sollen. Ich kann mich noch gut an eine Situation erinnern, bei der eine Kollegin wieder angeschrien hat und er prompt den anderen Ausgang genommen hat. Er bekommt eigentlich alle Konfliktsituationen mit, weil seine Bürotür fast immer offen steht. Ich glaube, dass er selber genug "Feuer" von anderer Seite bekommt. Ich hab auch schon mitbekommen, dass er angeschrien wurde. Er ist dann die restliche Woche kaum noch aus seinem Büro gekommen. Als ein Kollege dann ganz normal in sein Büro eingetreten ist, ist er hinter dem Schreibtisch gleich zusammengezuckt und sagte: " Du musst ja nicht gleich die Tür eintreten". Ich will gar nicht wissen, was bei den Gesprächen in der Führungsetage abgeht. Ich weiß, dass er mit gesundheitlichen Problemen zu kämpfen hat. Und ich würde dabei auch auf psychosomatische Symptome tippen.

    Danke an @kündigungsschutzkläger für die Tipps. Und gut zu wissen, dass das Ganze auch für mich positiv ausgehen kann. Wenn ich fragen darf? Wurdest du vor Gericht von deinem AG vorgeführt und auseinandergenommen?


    Zu dem Thema mit der Sperre beim ALG1... ich hatte mich vor der Kündigung seitens meines AG bei der Agentur für Arbeit vorgesprochen und die Dame meinte zu mir, dass ich unter den Umständen überlegen sollte zu kündigen und das ich dann keine Sperre bekomme. Ich hatte vor 3 Jahren auch schon mal bei einem anderen AG gekündigt. Ich hatte mir ein Attest bei meinem Hausarzt geholt und die Situationen beschrieben, die damals in der Firma vorgefallen sind. Das war allerdings nicht so gravierend wie der jetzige Fall. Damals hatte ich "nur" unter den Arbeitsbedingungen und dem Vorgesetzten gelitten. Der Zusammenhalt unter den Kollegen war damals sehr gut und man hat sich gegenseitig getröstet und wieder aufgebaut, wenn man mal wieder jemanden weinend auf der Toilette vorgefunden hat. Zu dieser Firma wird von der Agentur für Arbeit auch keiner mehr vermittelt. Was ja auch schon viel aussagt. Das es mich noch schlimmer treffen könnte, dass hätte ich im Leben nicht gedacht.

    Auf jeden Fall war ich die letzten Monate öfters bei meinem Hausarzt wegen Schlafstörungen und Gastritis. Inwieweit mir das vorm Arbeitsgericht helfen kann, weiß ich nicht. Ich werde auf jeden Fall nachdem Gespräch mit dem Anwalt Bericht erstatten. Vielen Dank nochmal für die Unterstützung!

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    • #17
      AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

      @crawling:
      ich hab da mal ne frage: was ist eigentlich Gastritis?
      Live for the moment !!! sigpic

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      • #18
        AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

        Gastritis, liebes Einhorn , ist eine Magenschleimhautentzündung

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        • #19
          AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

          @baumtv

          muß ich das??? Ich will Dich doch nicht heiraten

          w/ Deiner Anfrage: Löschen ist Aufgabe der Admins
          Krautjunker
          besonders erfahrenes Mitglied
          Zuletzt geändert von Krautjunker; 22.08.2017, 21:16.

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          • #20
            AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

            Hallo BaumTV,

            bitte schreibe themenbezogene Posts! Das Forum ist keine Spielwiese sondern eine Selbsthilfeplattform von und für Menschen mit Mobbingproblemen. Wenn Du etwas Nützliches beitragen kannst dann bitte, keiner hält Dich auf. Aber mit Minimalaussagen die darauf abzielen die Aufmerksamkeit auf Dich zu ziehen sind wir nicht glücklich.

            Grüßlinge!
            Alteisenfahrer
            besonders erfahrenes Mitglied
            Zuletzt geändert von Alteisenfahrer; 23.08.2017, 01:22. Grund: Die besten Rechtschreibfehler findet man wenn man die Enter-Taste losgelassen hat! :-)

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            • #21
              AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

              Dein Vorgesetzter macht mit seiner Art keine Ausnahme. Ich habe mir manchmal auch mutigere, durchsetzungsfähige Vorgesetzte gewünscht statt schweigende, wegguckende Ja-sager.

              Sei vorsichtig mit mündlichen Aussagen der Arbeitsagentur. Ich hatte mich seinerzeit auch auf den Hinweis und die Empfehlung verlassen und bekam dennoch eine Sperre auferlegt trotz aussagekräftiger Atteste und Berichte.

              Du hattest am heutigen Mittwoch Dein Anwaltsgespräch. Ich hoffe, es hat zu einer Entscheidung, wie Du verfahren wirst, geführt.

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              • #22
                AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

                @unicorn wie Krautjunker schon richtig gesagt hat, handelt es sich um eine Magenschleimhautentzündung. Bei mir tritt diese immer auf, wenn ich zu viel Stress habe, mich dauern innerlich über etwas aufrege und ich ungelösten Konflikten gegenüberstehe. Teilweise konnte ich die über Wochen nicht loswerden.

                @ Trauerweide Ich brauche ja mir zum Glück erstmal wegen dem ALG1 keine Gedanken machen, weil ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschrieben habe.

                Ich bin der Meinung, wer eine Führungsposition innehat, sollte gewisse soziale Kompetenzen mitbringen und nicht in die Konfliktvermeidungsstrategie übergehen. Aber wenn der Chef sich selbst von den eigenen Mitarbeitern anschreien lässt, dann erzeugt das ein absolutes Machtvakuum. Die betreffenden Mitarbeiter können ja dann selbstverständlich auch die anderen Mitarbeiter anschreien. Sie haben ja praktisch die passive Legitimation vom Chef erhalten, da der sich das ja auch von seinen Mitarbeitern gefallen lässt. Obwohl das Unternehmen ja seiner Fürsorgepflicht nachkommen und dafür Sorge tragen muss, dass die Arbeitsbedingungen dem Mitarbeiter gesundheitlich nicht schaden.

                Ja, ich hatte gestern den Termin beim Anwalt und die Kündigungsschutzklage wurde heute eingereicht. Es wird wahrscheinlich Ende September den ersten Termin vor dem Arbeitsgericht geben. Ich werde nächste Woche nochmal kurz zur Firma fahren und meine restlichen privaten Sachen holen.

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                • #23
                  AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

                  Wie schon geschrieben, Vorgesetzte, die schwach sind oder anderen verpflichtet sind, sind oft handlungsunfähig.
                  Viel Glück für die Klage.

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                  • #24
                    AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

                    hallo crawling,
                    ich würde Dir dringend abraten in die Firma zu fahren um Deine persönlichen Sachen dort abzuholen. Das kann Dir so ausgelegt werden, dass Du sowieso dort nicht mehr arbeiten willst, was dann im Gegensatz zur Kündigungsschutzklage steht.

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

                      Zitat von cinderella467 Beitrag anzeigen
                      hallo crawling,
                      ich würde Dir dringend abraten in die Firma zu fahren um Deine persönlichen Sachen dort abzuholen. Das kann Dir so ausgelegt werden, dass Du sowieso dort nicht mehr arbeiten willst, was dann im Gegensatz zur Kündigungsschutzklage steht.

                      Absolut richtig. Sorry, hatte vergessen, drauf hinzuweisen.

                      Hat der Anwalt Dir nicht geraten, Deine Arbeitskraft weiterhin dem AG anzubieten?

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                      • #26
                        AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

                        Zitat von crawling5 Beitrag anzeigen
                        Nochmals vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

                        Wenn ich fragen darf? Wurdest du vor Gericht von deinem AG vorgeführt und auseinandergenommen?

                        vor gericht nicht aber auf einer anderen ebene sehr wohl. es war sehr strapaziös.z.b. wurde ich verleumdet und später dann verfolgt.auch im internet.

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                        • #27
                          AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

                          Liebe crawling5!

                          > Ich bin der Meinung, wer eine Führungsposition innehat, sollte gewisse soziale Kompetenzen mitbringen und nicht in die Konfliktvermeidungsstrategie übergehen.<
                          So sehe ich es auch, erlebe es allerdings ebenfalls gerade ganz anders? -

                          Meine Tante bekam von ihrem Chef einen sehr schönen Satz mit auf ihren Arbeitsweg: „Es ist nichts so schlecht wie der Mensch!“ Ich ergänze ihn heute durch meine Erfahrung im Arbeitsleben: „Wenn der Chef sagt, andeutet oder sich verhält als wären alle eine Familie, klingeln bei mir heute schon die Alarmglocken!“ Und ab meiner jetzigen Erfahrung noch viel, viel mehr!!! -

                          Würde mir auch meine persönlichen Sachen aus Vorsicht nicht in der Firma abholen!
                          Ich wünsche dir viel Kraft alles was kommt tragen zu können!
                          Zuletzt geändert von speedy; 13.09.2017, 17:05.

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                          • #28
                            AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

                            Hallo,

                            ich wollte nochmal ein kurzes Feedback geben.
                            Ich bin damals nochmal zu meinem alten Arbeitgeber gefahren und habe meine persönlichen Sachen geholt und ein paar Dinge kommentarlos zurückgegeben. Alle waren extrem erstaunt, dass ich mich überhaupt nochmal blicken lassen hab.
                            Inzwischen war auch der Termin vor dem Arbeitsgericht. Ich war selber nicht anwesend, sondern nur mein Anwalt. Von der gegnerischen Partei wurde mir vorgeworfen, dass ich den Betriebsfrieden gestört hätte. Ich wäre vorlaut gewesen und mit mir hätte man sowieso nicht arbeiten können. Die Anwältin konnte aber keine wirkliche Situation schildern und der Richter hat explizit darauf hingewiesen, dass es wohl sehr problematisch sein wird mir nachzuweisen, dass ich den Betriebsfrieden gestört hätte. Es wurde ein Vergleich vorgeschlagen. Nach langem hin und her habe ich mich dafür entschieden den Vergleich anzunehmen. Wir hätten mit hoher Wahrscheinlichkeit gewonnen, aber ich weiß nicht was die gegnerische Partei noch alles aufgeboten hätte. Nachdem was ich alles in der Firma erlebt habe, traue ich diesen Leuten mittlerweile alles zu. Und ich wollte mit diesem Kapitel endlich abschließen. Ich bin froh, dass ich seitdem niemanden mehr von der Firma angetroffen habe. Ich habe im Moment einfach nicht mehr die Kraft mich mit diesen Dingen auseinanderzusetzen. So oder so hätte ich keine wirkliche Gerechtigkeit erfahren. Dafür ist einfach zu viel passiert und alle Beteiligten halten die antisozialen Verhaltensweisen für Normalität. Ich habe das Ganze immer noch nicht verdaut. Ich weiß aber definitiv, dass ich mich in ähnlichen Situationen zukünftig anders verhalten werde.

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                            • #29
                              AW: Kündigungsschutzklage einreichen oder nicht?

                              @kündigungsschutzkläger

                              Es ist wirklich widerlich wie sich manche Menschen verhalten. Das Ganze ist meistens auch eine Ego-Nummer. Viele nehmen es sehr persönlich, wenn sie so einen Prozess verlieren und dementsprechend muss man den Anderen dann anderweitig heimzahlen.
                              Ich hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass ich letzte Woche auf einer Jobmesse war und mein ehemaliger AG auch anwesend war. Zum Glück keiner von meiner Abteilung. Ich muss aber gestehen, dass viele Dinge wieder präsent waren und ich ganz schön zu kämpfen hatte.

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