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Krank durch Mobbing

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  • Krank durch Mobbing

    Hallo alle miteinander,

    Wenn ich mehrfach das Gespräch gesucht habe (zu dem mobbenden Kollegen dann auch schliesslich zu meiner Vorgesetzten), aber meine Belange nicht angehört werden, dann hat doch die Vorgesetzte ihre Pflicht als Vorgesetzte mir gegenüber nicht wahrgenommen, oder ??? Dadurch wurde ich krank, da kein Ansprechpartner, sozusagen hilflos ausgeliefert.
    Sie ist eh immer auf der Seite des "Kollegen", egal was er vorschlägt oder geändert haben möchte.
    Wenn ich mit meinem Mobbingberater zum Gespräch in die Firma gehe, ist es gut wenn jemand vom Betriebsrat dabei ist ?
    Habe viele Vorfälle schriftlich festgehalten und bin auch krank geschrieben.
    Und last but not least:
    Habe eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Mitte Juni erst in Kraft tritt.
    Sollte ich eine Kündigung bekommen, muss ich ja die 3-Wochen Frist einhalten um Klage zu erheben.
    WENN MEINE KLAGE EINGEREICHT WERDEN MUSS, BEVOR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG greift, ich aber erst einen Anwalt kontaktiere, nachdem die Rechtsschutzversicherung greift, erkennt die Versicherung das an ? Oder ist für die Versicherung maßgebend der Tag der Kündigungsschutzklage-Einreichung ?

    Hui, das war hoffentlich nicht zu kompliziert geschrieben....

    Danke für eine Antwort !!!

  • #2
    Hallo Gäbelchen,

    1. Wenn Du nicht gehört wurdest, kannst Du darum bitten, einen Aktenvermerk mit Deiner Stellungnahme zum betreffenden Vorfall zur Personalakte zu nehmen!
    2. Es ist sicher korrekt, wenn ein Mitglied des Betriebsrates oder ein/e vertraute/r Kollegin/Kollege am Gespräch mit dem Mobbingberater teilnimmt. Deine Vorgesetzte kann aber ein Gespräch mit einem nicht firmeninternen Mobbingberater ablehnen. Bei mir war es ein Mitarbeiter des örtlichen Integrationsfachdienstes, dem die Intervention verweigert wurde.

    Ich habe verstanden, worum es bei der Rechtschutzversicherung geht, kann allerdings nicht beantworten, ob diese die Kündigung/den Kündigungswiderspruch als Ausgangsbasis ansieht oder die zu einem späteren Zeitpunkt geplante Einschaltung eines Anwalts. Logischer wäre es allemal, den Anwalt direkt nach Erhalt der Kündigung zu beauftragen. Falls Du bereits einen Anwalt ausgesucht hast, würde ich diesen jetzt fragen, ob und wann die Rechtschutzversicherung greift. Der wird es wohl zu 100 % wissen. Eine solche Auskunft wäre mir einige Euro wert, bevor Du evtl. auf einem kostspieligen Kündigungsrechtschutzverfahren sitzen bleibst. Vielleicht kann er das Honorar auch im späteren Ablauf verrechnen?!

    Viel Erfolg

    Gruß
    Trauerweide


    P. S.: Mir fiel ein, dass die Verbraucherzentrale auch eine gute Anlaufstelle ist für eine Beratung in Sachen (Rechtschutz-)Verträge.
    Pfirsichblüte
    besonders erfahrenes Mitglied
    Zuletzt geändert von Pfirsichblüte; 18.04.2009, 22:45.

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    • #3
      Hallo Trauerweide,

      vielen Dank für Deine Antwort !!!!

      Alles neu macht der Mai.....

      LG
      gäbelchen

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