Hallo alle miteinander,
Wenn ich mehrfach das Gespräch gesucht habe (zu dem mobbenden Kollegen dann auch schliesslich zu meiner Vorgesetzten), aber meine Belange nicht angehört werden, dann hat doch die Vorgesetzte ihre Pflicht als Vorgesetzte mir gegenüber nicht wahrgenommen, oder ??? Dadurch wurde ich krank, da kein Ansprechpartner, sozusagen hilflos ausgeliefert.
Sie ist eh immer auf der Seite des "Kollegen", egal was er vorschlägt oder geändert haben möchte.
Wenn ich mit meinem Mobbingberater zum Gespräch in die Firma gehe, ist es gut wenn jemand vom Betriebsrat dabei ist ?
Habe viele Vorfälle schriftlich festgehalten und bin auch krank geschrieben.
Und last but not least:
Habe eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Mitte Juni erst in Kraft tritt.
Sollte ich eine Kündigung bekommen, muss ich ja die 3-Wochen Frist einhalten um Klage zu erheben.
WENN MEINE KLAGE EINGEREICHT WERDEN MUSS, BEVOR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG greift, ich aber erst einen Anwalt kontaktiere, nachdem die Rechtsschutzversicherung greift, erkennt die Versicherung das an ? Oder ist für die Versicherung maßgebend der Tag der Kündigungsschutzklage-Einreichung ?
Hui, das war hoffentlich nicht zu kompliziert geschrieben....
Danke für eine Antwort !!!
Wenn ich mehrfach das Gespräch gesucht habe (zu dem mobbenden Kollegen dann auch schliesslich zu meiner Vorgesetzten), aber meine Belange nicht angehört werden, dann hat doch die Vorgesetzte ihre Pflicht als Vorgesetzte mir gegenüber nicht wahrgenommen, oder ??? Dadurch wurde ich krank, da kein Ansprechpartner, sozusagen hilflos ausgeliefert.
Sie ist eh immer auf der Seite des "Kollegen", egal was er vorschlägt oder geändert haben möchte.
Wenn ich mit meinem Mobbingberater zum Gespräch in die Firma gehe, ist es gut wenn jemand vom Betriebsrat dabei ist ?
Habe viele Vorfälle schriftlich festgehalten und bin auch krank geschrieben.
Und last but not least:
Habe eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, die Mitte Juni erst in Kraft tritt.
Sollte ich eine Kündigung bekommen, muss ich ja die 3-Wochen Frist einhalten um Klage zu erheben.
WENN MEINE KLAGE EINGEREICHT WERDEN MUSS, BEVOR DIE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG greift, ich aber erst einen Anwalt kontaktiere, nachdem die Rechtsschutzversicherung greift, erkennt die Versicherung das an ? Oder ist für die Versicherung maßgebend der Tag der Kündigungsschutzklage-Einreichung ?
Hui, das war hoffentlich nicht zu kompliziert geschrieben....
Danke für eine Antwort !!!
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