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Üble Nachrede (Verleumdung)

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  • Üble Nachrede (Verleumdung)

    Des Diebstahls bezichtigt, fristlose Kündigung, Hausverbot.
    Arbeitsgericht eingeschaltet, besser mit Anwalt???
    Zuletzt geändert von assi; 23.01.2010, 14:23.

  • #2
    AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

    Ich glaube ein Anwalt ist da unbedingt notwendig. Wenn du in der Gewerkschaft bist, hast du Rechtsschutz und ein Anwalt wird gestellt.
    Ohne Anwalt geht es nicht. Die Tricks der anderen sind schon schlimm genug. Alleine kommt man sehr schwer zurecht.

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    • #3
      AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

      Vielen dank für die Antwort. Kurze Details Vertrag 30.11.2009 ausgelaufen. Dezember gearbeitet und ca. 10Stunden verteilt auf 2 Tage im Januar. Sowie ich mich erkundigt habe ist dieser Vertrag in einen unbefristeten Arbeitsvertrag umgewandelt worden. Bezw. die Person hat vergessen mich zu kündigen.Der Arbeitgeber hat keine Anzeige gemacht.,aber mir ist bekannt das schon mal Geld abhanden gekommen ist. Mir ist auch bekannt . das es zwei verschiedene Delilkte sind. Ich bin Schüler und in keiner Gewerkschaft. Bitte nochmal um Antwort.Es muss doch ohne Anwalt gehen? Vielen Dank im vorraus

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      • #4
        AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

        Hallo,
        auf jeden Fall beim Staatsanwalt eine Anzeige einreichen. Macht der nichts, eine Petition an den Landtag schicken.
        Staatsanwälte wollen immer Anziegen innerhalb von 3 Wochen haben, was nicht zulässig ist.
        Arbeitsgericht ja, aber erstmal ohne Anwalt, der kostet 1600 bis 1800 Euro und ist nur für das Landesarbeitsgericht vorgesehen.
        Gut informieren udn wenn das Geld da ist oder eine Rechtschutzversicherung, dann an Professor Alenefels wenden, er ist im Moment der beste Anwalt auf dem Gebiet und arbeitet bundesweit.
        Detlef Lengsfeld vom Mobbinggegner hat Anschrift und Tipps.
        Viel Erfolg und nicht fertig machen lassen.
        harry gambler°°

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        • #5
          AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

          Klage beim Arbeitsgericht schon eingereicht,habe auch schon einen Verhandlungstermin ohne Anwalt war auch schon bei der öffentlichen
          Rechtsauskunft diese hatte mir zur Klage geraten. Es ist nur schade das man immer alles mit Anwalt machen muss, aber vielleicht habe ich ja Glück. Wenn nicht gehe ich den vorgeschlagenen Weg. Einen schönen Sonntag noch

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          • #6
            AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

            Hallo Herr Harry G. Es geht nochmal um die Sache Üble Nachrede Verleugung Arbeitgeber hat die fristlose kündigung zurückgezogen umgewandelt in eine ordentlich und fristgemäßige Kündigung gemacht.Den Lohn 60Euro für Januar nicht gezahlt. Die Sache mit der Verleugnung steht noch im Raum. Das Hausverbot ist es damit aufgehoben oder besteht es noch.Kündigung zum 15.03.2010. Wie verhalte ich mich wenn er mich wieder einsetzt .Steht mir eine Entschädigung zu.Anzeige hat er überings immer noch nicht gemacht.?????????????

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            • #7
              AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

              Vielen für die Anwort von heute morgen 05:38 Mein Güteverhandlungstermin ist am 15.02.2010 Meine wichtigsten Fragen sind beantwortet worden. Ich habe einen Güteverhandlungstermin am 15.02.2010. Ich hoffe das die Sache mit der Kündigungschutzklage u. der Bezichtigung des Diebstahl u.Hausverbot zusammenfliesst.Und meinen restlichen Lohn für 10Stunden Arbeit Std. 6,oo bekomme (60,00 Euro) Meine Nerven sind zur Zeit nicht die Besten. Wenn man zuhören bekommt der Arbeitet nicht mehr hier, der hat Hausverbot (Bin 19 Jahre alt) °

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              • #8
                AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

                Hallo Herr Harry Gambler Mein Arbeitsvertrag ist ja abgeändert worden fristlose Kündigung 18.01.2010 in eine ordnungsgemäße fristgerechte zum 15.03.2010. Frage Evtl.einen Job in Ausicht, darf ich diesen antreten?Oder mache ich mich strafbar. In meinem alten Job auf 400,00 Euro Basis werde ich ja nicht mehr eingesetzt. Ich hoffe diese Frage fällt nicht in die Rechtsberatung.Lohnsteuerkarte und Sozialvers.Nachweis habe ich schon zurückerhalten.

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                • #9
                  AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

                  Zitat von harry gambler Beitrag anzeigen
                  Hallo,
                  auf jeden Fall beim Staatsanwalt eine Anzeige einreichen. Macht der nichts, eine Petition an den Landtag schicken.
                  Staatsanwälte wollen immer Anziegen innerhalb von 3 Wochen haben, was nicht zulässig ist.
                  Arbeitsgericht ja, aber erstmal ohne Anwalt, der kostet 1600 bis 1800 Euro und ist nur für das Landesarbeitsgericht vorgesehen.
                  Gut informieren udn wenn das Geld da ist oder eine Rechtschutzversicherung, dann an Professor Alenefels wenden, er ist im Moment der beste Anwalt auf dem Gebiet und arbeitet bundesweit.
                  Detlef Lengsfeld vom Mobbinggegner hat Anschrift und Tipps.
                  Viel Erfolg und nicht fertig machen lassen.
                  harry gambler°°

                  Wo oder wie finde ich diesen Professor?

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                  • #10
                    AW: Üble Nachrede (Verleumdung)

                    hallo Herr H.Gambler Der Schlichtungstermin ist für mich gutverlaufen. Es wurde ein Kammertermin anberaunt. Der Gegnerische Anwalt ist nicht erschienen.

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