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Das BAG-Urteil ein Fall für den EU-Gerichtshof?

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  • Das BAG-Urteil ein Fall für den EU-Gerichtshof?

    Immer mehr deutsche Richter spüren den Mut der europäischen Gerichtsbarkeit und versuchen dennoch mit Händen und Füßen ein Täterrecht zu implementieren. So auch das BAG am 28.01.2010.
    „Die Kündigung verstößt nicht gegen das Verbot mittelbarer Diskriminierung wegen der ethnischen Herkunft“. Man weiß also in der Zwischenzeit im Richterstand germanischer Rituale, worauf man in Europa Wert legt und weshalb die deutsche Justiz mehr oder weniger mit „Adleraugen beobachtet“ wird.
    Als Anwalt des Klägers gegen die Kündigung würde ich vor den EU-Gerichtshof gehen, wenn nämlich die Beklagte Arbeitgeberin nicht nachweisen kann, dass sie die Kosten der Sprachkurse bezahlen wollte. Den wer fordert muss auch geben.
    Sicherlich hat sich der Produktionshelfer nicht geschickt angestellt, denn Fortbildung kann auch Sprachkurs heißen ...
    mehr dazu auf...dieaktuelleantimobbingrundschau.wo rdpress....
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