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als Mobbing zu bezeichnen ?

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  • als Mobbing zu bezeichnen ?

    Hallo

    dies ist mein erster Beitrag, ich habe mich hier angemeldet da ich selbst bei der Gewerkschaft kaum Unterstützung finde, einfach weil niemand sich zutraut zu bewerten ob fongende Tatbestände als Mobbing gelten
    es handelt sich dabei um die Vorgehensweise des Arbeitgebers, dort bin ich als Leiharbeiter seit Juni 06 beschäftigt, schwerbehindert und seit letztem Jahr AU sowie nächste Woche vorauss. wieder Arbeitsfähig.

    im Sept. 07 zog ich mir während der Arbeit an der Schulter eine Zerrung zu, was mich daran hinderte weiter zu arbeiten, ich ging zum Arzt, nach 17Uhr welcher mich bis zum Ende der Woche krankschrieb, dies teilte ich am nächsten Tag dem Arbeitgeber mit, dieser zweifelte an der Krankheit und forderte mich unter Androhung von Kündigung auf zum angebl. betriebseigenen Arzt zur nochmaligen Untersuchung zu gehen, zuvor sollte ich in der Niederlassung erscheinen, ich tat das in Begleitung, dort wurde ich massiv heruntergeputzt und immer wider darauf hingewiesen das man schon beweisen würde, ich würde nur krankfeiern, würde ich nicht nachkommen würde man umgehend die Kündigung aussprechen, meine Begleitung bezeichnet die Behandlung und das Vorgehen im Nachhinein als Nötigung. Das Ergebnis der Untersuchung beim anderen Arzt war das er mich darauf hinwies das ich nochmal eine Woche zuhause bleiben solle, wenn ich keine Schäden davon tragen wolle, ergo hat der Arbeitgeber in diesem Fall eine drauf gekriegt, ich wollte am nächsten Werktag wieder zur Arbeit

    über die Dauer meiner Einsatzzeit beim selben Entleiher über die 3 Jahre wurde ich bei jeder kleinen Krankheit täglich angerufen, sollte mich täglich melden etc.
    wer jetzt denkt ich sei über Duchschnitt vor 09 jährl. krank gewesen irrt, im Jahr 08 waren es ganze 9 Tage

    während einer Kollegin die nach 3 wöchiger Krankheit 14 Tage Urlaub beantragt hatte, selbiger genehmigt wurde, wurde meiner bei 3 Tagen AU abgelehnt mit der Begründung ich wäre gerade erst krank gewesen, man könne dem Urlaub nicht zustimmen

    im Oktober 08 gab es ein Mitarbeitergespräch indem mir sogar angeboten wurde, die ewigen Lücken zum Monatsersten auf dem Konto mit einem regelmäßigen Vorschuß zu decken, das würde man bei anderen auch machen, ich erhielt also ab Novermber am ersten jeweils 200. Vorscuß auf den zum 15. auszuzahlenden Lohn, am 1.Januar blieb dieser Vorschuß aus, ich rief nach einer Woche an, letztlich rechnete ich damit und mir wurde mitgeteilt das man das nicht mehr mache, schließlich wäre ich die einzige gewesen bei der man so verfahren wäre, im Februar stellte sich heraus, im Gespräch mit einer Kollegin, das selbige von Anbeginn der Beschäftigung (auch Juni 06) bis eben zum Gesprächszeitpunkt jeweils problemlos einen Vorschuß erhielt, auch weiterhin

    im September 09 kam es zur Kündigung aller Leiharbeitnehmer im Betrieb, hier kam es dazu das eine Mitarbeiterin höflich aufgefordert wurde nun keinen Ärger zu machen, denn da gäbe es eine Kollegin die ständig mit Anwalt drohen würde, auf Nachfragen meiner Kollegin ob ich damit gemeint wäre, wurde dies bejaht, möchte aber erwähenen das ich bis dato noch nie mit anwalt gedroht hatte, sondern mir immer nur Rat geholt habe

    zu Beginn meiner AU die im zeitlichen Zusammenhang damit zusammenhing, das der Einsatz erstmal beendet war, nach über 3 Jahren, allerdings man mir leider nur eine stelle in Bremerhaven (600km) geben könne ohne Fahrtkosten! , ich stimmte wegen des Arbeitsrechts zu, man war baff, ebenso stimmte die Kollegin zu, am nächsten Tag kam ein Anruf, man hätte sich geirrt, es wäre nun nicht Bremerhaven, sondern Emmerich am Rhein, ok soweit so gut, am darauffolgenden Tag wieder ein Anruf, es sei nun Hamburg, dieses Ewige Hin und Her löste einen Schub bei mir aus und seither bin ich AU
    nach 2 Wochen AU erhielt ich vom MDK die Aufforderung mich untersuchen zu lassen , der Arbeitgeber zweifelte a.u. Angabe falscher Tatsachen, an der AU , gleichzeitig war meine Kollegin AU über denselben Zeitraum, beim selben Arzt, selbige aber wurde nicht angezweifelt, für mich die Frage warum beim Schwerbehinderten daran gewzeifelt wird und beim gesunden jungen Menschen nicht

    eine Wiedereingliederung ins Arbeitsleben scheiterte nun daran das man angebl. keinen Entleiher finden würde, der dies mit durchziehen würde, lediglich 75 km entfernt hätte man was gefunden, wobei der ärztl. Rat jedoch häusliches Umfeld war und die dortige Tätigkeit nichts mit meinen Fähigkeiten zu tun hatte, ganz abgesehen von den Fahrtkosten, zu beweisen das es doch Entleiher geben würde die eine Wiedereingliederung machen würden, fällt gerade schwer, dürfte letztendlich aber dann vom Integrationsamt gemacht werden

    seit das Integrationsamt involviert ist, zeigt sich die Chefetage zwar höflich, allerdings ist die Äußerung der Dame vom Amt, die das sie noch nie einen Arbeitgeber erlebt hat der so offensichtlich einen Arbeitnehmer loswerden will

    mir muss das alles gerade egal sein, ich muss aus finanziellen Gründen wieder arbeiten, hab aber auch keine lust mir mich weiter so behandeln zu lassen und würde den Arbeitgeber deswegen gerne wegen Diskriminierung/Mobbing vor einem Gericht sehen, anscheinend aber stehen die Chancen schlecht, oder wie seht ihr das ?

  • #2
    AW: als Mobbing zu bezeichnen ?

    Hallo Brummsel

    Wenn die Dame vom Amt das schon so sieht, dass man dich mit Gewalt loswerden will, dann liegt der Verdacht nahe, dass du auch intern schweren Repressalien mindestens jedoch ungleicher Behandlung ausgesetzt sein könntest. So wird sie vielleicht zu einer wichtigen Belastungszeugin.

    Vor Gericht zählen Fakten. Das sind

    1. Schriftstücke und Dokumente die eine Ungleichbehandlung unzweideutig veranschaulichen und
    2. Zeugenaussagen die einem Prozess standhalten
    3. Ein Hecht von einem Anwalt, der diese Dinge wirkungsvoll in Szene setzt und somit die Gegenseite ins Rhetorische Abseits laufen lässt.

    So wie man dich behandelt ist das Menschenunwürdig zumal ich dir glaube kein Simulant zu sein. Ich weiss aus eigener Erfahrung wie lange Schulterverletzungen brauchen bis das wieder gebacken ist. Vor einem Jahr hatte ich einen Überschlag mit dem Fahrrad mit schwerer Prellung der Schulter mit Subluxation. Hätte ich einen körperlich schweren Beruf wie Maurer oder Gipser, ich könnte meinen Job wahrscheinlich gar nicht mehr ausüben. Noch heute habe ich Schmerzen und bin selbst Rehatrainer.
    Alleine das schon sollte reichen, da gibt es bestimmt noch Dokumente, um dem AG bzw. den verantwortlichen VG richtig eine reinzuwürgen.
    Das ist Nötigung, Diagnoseanmassung, Beleidigung und Diskriminierung nach der Gesetzes-Novelle von 2006.
    Für mich haben die sich richtig weit aus dem Fenster gelehnt. Ich würde mich niemals getrauen so etwas gegenüber einem MA zu äussern.
    Da käme ich schon alleine bei den internen Instanzen der PA unter die Räder und dürfte wahrscheinlich fortan nur noch Blumen giessen;-))

    Bei denen hätt ich keinerlei Skrupel. Die haben sie auch nicht, wie dir ja schon eindrücklich bewiesen wurde.
    Werd dir über die Konsequenzen klar die eine Kraftprobe mit sich bringt. Am Besten mit einem Fachanwalt. Triff eine Entscheidung! Dann handle! Und das Ganze schnell und konsequent!

    Viel Erfolg bei diesem Prozess wünscht dir

    Gruss Martin

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    • #3
      AW: als Mobbing zu bezeichnen ?

      Danke erstmal für deine Antwort
      ich habe wohl missverständlich geschrieben (an die eigene Nase fass), ist aber auch etwas viel gewesen

      die Schulterverletzung zeigt keine Nachwirkung...hoffe ich doch

      ich hatte einen Schub im letzten Jahr, einer Krankheit aus meiner Schwerbehinderung heraus, ausgelöst vermutlich durch die Behandlung des Arbeitgebers, ebenso wie ich Fibro bekommen habe

      von der Gewerkschaft erhalte ich keine Unterstützung in der Hinsicht, die Aussichten hinsichtlich Mobbings seien zu gering , so der Berater dort
      einen bEratungsschein für einen anderen Anwalt werde ich nicht erhalten da ich ja Mitglied in der Gewerkschaft bin, somit steh ich völlig auf verlorenem Posten und soll mich dann mit einer Kündigungsschutzklage melden wenn es soweit ist

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      • #4
        AW: als Mobbing zu bezeichnen ?

        vielen lieben Dank für eure Unterstützung

        offen gesagt war ich selbst nicht sicher, ob ich nicht einfach ein wenig überbewerte, werde aber nun kämpfen

        heute habe ich eine ehem. Arbeitskollegin angerufen und gefragt ob sie bezeugen würde, sie wird und das mit Nachdruck, sie wies mich dann auch darauf hin das mein Arbeitgeber am 29.Sept mehrere Anzeigen mit Stellenausschreibungen geschaltet hat, gesucht und gefunden hab ich nun die anzeigen in Händen, dem Integrationsamt gegenüber hat der Arbeitgeber jedoch behauptet es gibt im Mom leider absolut keine Stellen und auch in naher Zukunft nicht ....jetzt rappelts
        das Gespräch hat am 26. stattgefunden, die Anzeige erschien am 29. hinsichtlich des Anzeigenschlußes....

        ich bin einfach megaaaa sauer

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        • #5
          AW: als Mobbing zu bezeichnen ?

          der aktuelle Stand:

          heute in einer Mobbingberatungsstelle (vermittelt durch die Krankenkasse) vor Ort angerufen und die Auskunft erhalten, dies sei kein Mobbing, kein Gericht würde das so werten, ich soll mich wie geplant nächste Woche beim Arbeitgeber melden und weiter schaun was passiert

          irgendwie verstehe ich die Welt im Mom nicht so ganz, wie weit darf denn ein Arbeitgeber gehen? wird wirklich erst gehandelt wenn man den Arbeitsplatz verloren hat ?

          wie sagte ein Anwalt so schön:
          das herrschende Recht
          ist das Recht der Herrschenden

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