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Mobbing durch Kollegin

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  • Mobbing durch Kollegin

    Ich arbeite seit 2 Jahren mit meiner Kollegin in einem Büro zusammen. Das Verhältnis war immer sehr kollegial und unkompliziert. Bis letzte Woche mein Chef meine Arbeit kritisierte, auf Nachfrage nannte er mir den Namen meiner Kollegin. Sie hatte ihm erzählt ich würde ständig Pausen machen, faul sein und meine Arbeit nicht korrekt ausführen, dass wäre ihr schon lange aufgefallen. Der Chef sagte auch, dass er bei mir nichts zu kritisieren hätte, nur dass ich mich auch mehr für Sonderaufgaben, Mehrarbeit etc. interessieren sollte, um die Vorwürfe zu entkräften. Als ich jetzt meine Kollegin mit einem pers. Gespräch zur Rede stellte, rastete sie völlig aus und warf mir vor: Ich würde das faulste Schw....sein, das alle Kolleginnen mich nur "mitdurchziehen" , dass ich mich am Kaffee "bediene", fachlich schlecht wäre, und keinerlei Intresse am Betrieb habe. Sie meinte der Chef hätte ja keine Ahnung und wäre unfähig das zu erkennen. Dann zog sie eine Kollegin mit ins Gespräch ein und sagte sie hätte genau dieselbe Meinung von mir, wie alle Kolleginnen der Abteilung. Die Kollegin wollte sich aber nicht aüßern und sagte mir unter 4 Augen später, dass meine Zimmergenossin immer negativ über mich reden würde und dass so bei allen irgendwie der Eindruck entsteht ich wäre faul und unkollegial. Daraufhin habe ich meine Zimmergenossin sehr hart zur Rede gestellt und ihr Grenzen aufgezeigt und mit Anwalt gedroht. Jetzt herrscht ein kaum zu ertragenes Arbeitsklima und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll? Sie nimmt Ihre Meinung auch nicht zurück und macht weiter Negativ-Propaganda gegen mich. Ist dies eine Form von Mobbing? Soll ich ihr jetzt jeden Tag eine Standpauke halten, ich glaube Worte führen da zu nichts, die Frau ist uneinsichtig und spielt sich als Zweit-Chefin auf! Wer hat einen Rat? Gruß Rainer</div>

  • #2
    Hallo Rainer,
    da eine Kollegin aus meiner Praxis nun auch anfängt Dinge zu behaupten die überhaupt nich zutreffen hat mir meine Tochter (sie will zur Polizei) folgende Paragraphen geschickt.

    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
    14. Abschnitt - Beleidigung (§§ 185 - 200)

    § 186 Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 187 Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    Halt sie Ihr doch mal unter die Nase, vieleicht kappiert sie dann, das es so nicht geht.
    Gruß Conny

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    • #3
      Conny du weißt ja wie das so ist mit den deutschen Gesetzgebungen, man kann im Prinzip zwar Recht haben, aber ob man es auch bekommt ist Ermessungsfrage. So weit ich mich erinnere, wird man in den meisten Fällen erst mal eine Unterlassungsklage einreichen, danach wird man sehr sorgfältig recherchieren um Beweismittel zu sichern die man dann auch dem Gericht vorlegen muss, ja und dann kommt es auf den Richter an.
      Mondlicht

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