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Keine Kinderbetreuung mehr gewährleistet

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  • Keine Kinderbetreuung mehr gewährleistet

    Hallo,

    Ich bin eine alleinerziehende Mama von zwei Mädchen und im Verkauf tätig. Vor kurzem habe ich meine Kündigungsschutzklage gegen meinen Arbeitgeber gewonnen (wegen Kassendifferenzen und da hatte ich schon zwei Abmahnungen).

    Nun hat es sich so verhalten das sich nacheinander alle Personen die auf meine Töchter mal aufpassen konnten wenn ich die Spätschicht hatte (bis 20:30uhr Dienst und eine Stunde Fahrweg), alle aus gesundheitlichen und familiären Gründen abgemeldet haben. Meine Filialleitung will darauf aber nun keine Rücksucht mehr nehmen!!! Nun bekomme ich die Schichten so eingetragen das es mir unmöglich ist meine Kinder abzuholen aus dem Schulhort und der Kita.

    Ich bin da jetzt echt hin und hergerissen, was ich tun soll. Am liebsten würde ich kündigen!!! Am Montag ist nun mein Weg zum Arzt um mich krank schreiben zulassen, da ich meine Kinder definitiv nicht betreut bekomme!!

    Hat jemand einen Rat für mich wie ich mich jetzt am besten verhalten kann? Oder ist hier jemand vielleicht in der gleichen Situation?

  • #2
    AW: Keine Kinderbetreung mehr gewähleistet

    Hallöchen!

    Das ist je eine verfahrene Kiste.

    Mit der Kündigungsschutzklage hast Du sie sicher alle in Alarmbereitschaft versetzt, nun haben sie verloren und das nagt natürlich...solchen Mitarbeiter möchte man am liebsten loswerden und das möglichst auf "legalem" Weg. Also denke ich, dass sie Dir alle Steine in den Weg legen, die möglich sind.

    Soweit ich weiß, gibt es keinen Rechtsanspruch , dass ein minderjähriges Kind betreut werden muss.

    Wenn die Gestaltung der Schichtpläne bisher problemlos möglich war, gehe ich schon davon aus, dass etwas im Busche sein könnte.

    Erschwerend kommt dazu, dass Du nun keinen mehr hast für die Kinder? Nie mehr oder ist das nur vorübergehend? Kannst Du nicht einen anderen Kinderbetreuungsersatz besorgen?

    Bisher hattest Du jemanden und man konnte die Schichten so legen, dass die Betreuung gesichert war,aber Du auch den Belangen des Arbeitgebers und den Anforderungen an diese Arbeitsstelle gerecht werden konntest. Verkäuferin oder Kassiererin ist nun in den meisten Fällen mit Schichten verbunden, was ist in Deinem Arbeitsvertrag dazu geregelt?

    Rein rechtlich gesehen gehe ich von meinem Verständnis aus, dass der Arbeitgeber niemand beschäftigen muss, welcher die speziellen Bedingungen des Arbeitplatzes nicht erfüllen kann. Wer also keine Schichtarbeit leisten kann oder will ist für die Besetzung des Platzes wohl nicht zwingend geeignet.

    Es bleiben Dir zwei Möglichkeiten.

    Du sprichst mit Deinen Kollegen, ob sie es mit tragen würden, dass Du vorübergehend keine Schichtarbeit machen kannst, bis die Betreuung Deiner Kinder wieder geklärt ist. Setze doch mal vorschlagsweise eine Frist von einem halben Jahr, ob Deine Kollegen bereit wären, ersatzweise also MEHR Schichten zu machen und Du dafür nur Frühschicht arbeitest. In dieser Zeit müsstest Du Ersatz zur Betreuung beschaffen oder dich alternativ nach einer Stelle umsehen, wo Du zeittechnisch besser fährst. Falls Du ein gutes Verhältnis zu Deinen Kollegen hast, könnte das eine vorübergehende Lösung sein. Wenn ihr Euch einig seid, dürfte es keinen realen Grund geben, die Schichten GEGEN Dich durchzusetzen, dann sind die Belange des Arbeitgebers ja abgesichert.

    Falls das nicht geht: habt ihr sowas wie einen Betriebsrat? Kannst Du Dich an ihn wenden oder ist der befangen?

    Sprich mit ihm vertrauensvoll, sag, dass die Schichtregelung bis zu dieser Geschichte mit dem Rechtsstreit problemlos möglich war, dass Du aber aus persönlichen Gründen zurzeit niemand für die Kinder hast, und Du nicht wirklich verstehen kannst, warum jetzt, nach diesem Streit eine solche Regelung nicht mehr geht. Du arbeitest gerne, Du bist auch bereit, schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen... Du weißt nicht was Du tun sollst und bittest ihn um Rat, wie er die Sachlage sieht.

    Alternativ würde ich mich umgehend mit meinem Anwalt für Arbeitsrecht in Verbindung setzen und ihm die Situation schildern, und mir eine Rechtsauskunft holen.

    Auf gar keinen Fall solltest Du laut sagen oder "denken" dass du die Krankschreibung in Erwägung ziehst, auch niemals zu einer Kollegin, auch nicht wenn es Deine beste Freundin dort ist! Wenn es absolut nicht anders geht, dann wird Dein Kind eben plötzlich krank...

    Und auf gar keinen Fall wirst Du von allein kündigen...WENN, dann wirst du die Kündigung durch Deinen Arbeitgeber abwarten, dann bist Du wenigstens mit ALG abgesichert, sonst bekommst Du ja nix die nächsten drei Monate... und für den Fall dieser Kündigung, bleibt Dir immer noch die Beratung durch den Anwalt.

    Aber als erstes schau nochmal in Deinen Arbeitsvertrag.

    Wie alt sind die Kinder?

    Mehr fällt mir ad hoc nicht ein, um Dir zu helfen, ich hoffe sehr für Dich, dass alles gut wird.

    Herzlichst Schwester

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    • #3
      AW: Keine Kinderbetreung mehr gewähleistet

      Hallo working-mom,

      Respekt! Das als alleinerziehende zu meistern, ist eine große Leistung.

      Ich habe deinen Beitrag jetzt mehrfach rauf und runter gelesen und ich frage mich, was ist da im Vorfeld schief gelaufen, was nicht wieder gerade zu rücken ist?

      Was veranlasst deinen Arbeitgeber solche Geschütze gegen dich aufzufahren?

      Aus deiner Sicht: ist die Situation bereits so verfahren und aussichtslos oder lohnt sich ein klärendes Gespräch mit deinem Vorgesetzten?

      Das wäre mein spontaner Impuls hierzu - versuche eine sachliche Klärung, lass die Emotionen außen vor und bitte deine(n) direkte Vorgestzte um Rat, Hilfe und Unterstützung. Biete dein weiterhin uneingeschränktes Engagement während der Arbeitszeiten an und untermauere dies damit, warum du dort (gerne) arbeitest.

      Wie du schreibst, ging das ja wohl zuvor, dass du deine Arbeitszeiten deiner Lebenssituation entsprechend abstimmen konntest.
      Frage ganz konkret nach, wie das wieder stattfinden kann und ob es überhaupt wieder möglich ist.

      Du wirst eine Antwort darauf bekommen und dann wissen, woran du bist.

      Entweder zeigen sie sich verhandlungsbereit und nennen die Bedingungen oder sie lehnen es komplett ab, vielleicht als Folge deiner Klage. Dann ist der Gang zum Anwalt leider unumgänglich.

      Viele Grüße
      Sabine

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