Menschenwürde und die Menschenrechte
Wie heisst es im Grundgesetzt Art I (1): Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatliche Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu
unverletztlichen und unveräusserlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt.
Dies ist weltweit vorbildlich. Der Mensch hat eine
Würde und unverletzliche Menschenrechte. Darauf kann ich mich als Bürger
dieses Staates auch jederzeit berufen, auch von privat zu privat oder
von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer.
Leider sieht die Praxis anders aus. In Deutschland werden Menschen
schlecht behandelt, werden "wie der letzte Dreck" behandelt. Sei es
dass ärmere mittellose Bürger von den Bankenvertretern "hochnäsig und
mit Verachtung abgekanzelt werden", sei es dass Hartz IV-Empfänger von
den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen schäbig und entwürdigend behandelt
werden, sei es dass in Betrieben Mitarbeiter auf übelste mies und eklig diffamiert und diskriminiert und schikaniert werden. Es gibt tagtäglich in Deutschland so viele Fallbeispiele.
Aber vielen ist Artikel 1 GG gänzlich unbekannt, was sich im alltäglichen Verhalten immer wieder bemerkbar macht.
Ich kann und darf mich aber auch in einer öffentlich-rechtlichen Klage zusätzlich zur arbeitsrechtlichen Klage auf Artikel 1 des Grundgesetzes berufen. Denn Artikel 1 GG impliziert auch das Mobbingverbot. Ich kann damit an die Öffentlichkeit gehen, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anrufen und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen. Gegebenenfalls muss mir der Staat, die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld in nicht unerheblicher Höhe bezahlen. Solche Gerichtsverfahren mögen längere Zeit in Anspruch nehmen - aber es lohnt sich !
Wie heisst es im Grundgesetzt Art I (1): Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatliche Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu
unverletztlichen und unveräusserlichen Menschenrechten als Grundlage
jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
der Welt.
Dies ist weltweit vorbildlich. Der Mensch hat eine
Würde und unverletzliche Menschenrechte. Darauf kann ich mich als Bürger
dieses Staates auch jederzeit berufen, auch von privat zu privat oder
von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer.
Leider sieht die Praxis anders aus. In Deutschland werden Menschen
schlecht behandelt, werden "wie der letzte Dreck" behandelt. Sei es
dass ärmere mittellose Bürger von den Bankenvertretern "hochnäsig und
mit Verachtung abgekanzelt werden", sei es dass Hartz IV-Empfänger von
den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen schäbig und entwürdigend behandelt
werden, sei es dass in Betrieben Mitarbeiter auf übelste mies und eklig diffamiert und diskriminiert und schikaniert werden. Es gibt tagtäglich in Deutschland so viele Fallbeispiele.
Aber vielen ist Artikel 1 GG gänzlich unbekannt, was sich im alltäglichen Verhalten immer wieder bemerkbar macht.
Ich kann und darf mich aber auch in einer öffentlich-rechtlichen Klage zusätzlich zur arbeitsrechtlichen Klage auf Artikel 1 des Grundgesetzes berufen. Denn Artikel 1 GG impliziert auch das Mobbingverbot. Ich kann damit an die Öffentlichkeit gehen, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anrufen und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen. Gegebenenfalls muss mir der Staat, die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld in nicht unerheblicher Höhe bezahlen. Solche Gerichtsverfahren mögen längere Zeit in Anspruch nehmen - aber es lohnt sich !
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