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Artikel 1 Grundgesetz verbietet Mobbing

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  • Artikel 1 Grundgesetz verbietet Mobbing

    Menschenwürde und die Menschenrechte

    Wie heisst es im Grundgesetzt Art I (1): Die Würde des Menschen ist
    unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
    staatliche Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt sich darum zu
    unverletztlichen und unveräusserlichen Menschenrechten als Grundlage
    jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in
    der Welt.

    Dies ist weltweit vorbildlich. Der Mensch hat eine
    Würde und unverletzliche Menschenrechte. Darauf kann ich mich als Bürger
    dieses Staates auch jederzeit berufen, auch von privat zu privat oder
    von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer.

    Leider sieht die Praxis anders aus. In Deutschland werden Menschen
    schlecht behandelt, werden "wie der letzte Dreck" behandelt. Sei es
    dass ärmere mittellose Bürger von den Bankenvertretern "hochnäsig und
    mit Verachtung abgekanzelt werden", sei es dass Hartz IV-Empfänger von
    den Mitarbeitern der Arbeitsagenturen schäbig und entwürdigend behandelt
    werden, sei es dass in Betrieben Mitarbeiter auf übelste mies und eklig diffamiert und diskriminiert und schikaniert werden. Es gibt tagtäglich in Deutschland so viele Fallbeispiele.

    Aber vielen ist Artikel 1 GG gänzlich unbekannt, was sich im alltäglichen Verhalten immer wieder bemerkbar macht.

    Ich kann und darf mich aber auch in einer öffentlich-rechtlichen Klage zusätzlich zur arbeitsrechtlichen Klage auf Artikel 1 des Grundgesetzes berufen. Denn Artikel 1 GG impliziert auch das Mobbingverbot. Ich kann damit an die Öffentlichkeit gehen, den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages anrufen und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg klagen. Gegebenenfalls muss mir der Staat, die Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld in nicht unerheblicher Höhe bezahlen. Solche Gerichtsverfahren mögen längere Zeit in Anspruch nehmen - aber es lohnt sich !
    Zuletzt geändert von Werner55; 01.10.2011, 10:20.

  • #2
    AW: Artikel 1 Grundgesetz verbietet Mobbing

    Hallo Werner,

    wenn es sich lohnt, wo bleiben dann die Erfolge? Habe noch nie gehört, dass wegen Mobbing einer geklagt und gewonnen hat!
    Dieses Grundgesetzt ist sehr gut, letztlich aber muss es bewiesen sein, dass ein Psychoterror stattgefunden hat. Wie willst Du das beweisen?
    Wenn es so leicht wäre, hätte die Mafia nicht so viel Erfolg.
    LG
    Ibag

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