Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

schöne Bescherung, mein Sohn wurde gekündigt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • schöne Bescherung, mein Sohn wurde gekündigt

    Mein Sohn wurde am 22.12. gekündigt - okay kommt vor und ist in D an der Tagesordnung.
    Grund:Er wurde dem "Arbeitgeber" zu teuer - war nur ein "Nebenjob" auf 130. Basis - allerdings 40h die Woche!!! Er hat jetzt einen billigeren Sklaven für 50. im Monat gefunden.
    Mein Sohn hat daraufhin nichts weiter gemacht, als seinen offenen "Lohn" für November und Dezember eingefordert und ca. 2000. Überstundenvergütung aus dem letzten halben Jahr. Hatte er sich bisher nicht getraut, weil ihm immer mit Kündigung gedroht wurde - er brauchte diesen Ausbeuterjob, um beruflich auf dem laufenden zu bleiben und mit HartzIV zu überleben.
    Am 1.Weihnachtsfeiertag hat die Polizei seine Wohnung durchsucht und alles was mit Computer zu tun hat beschlagnahmt. Mein Sohn war in der Zeit bei uns ahnungslos Weihnachten feiern.
    Sein "Arbeitgeber" hatte ihn aus dem nichts angezeigt, weil er angeblich seinen Internetshop lahm gelegt hätte. (angeblich 20000. Schaden und Gefahr in Verzug)Der "Arbeitgeber" hat von Informatik Null Ahnung und der neue Mitarbeiter scheinbar noch nicht viel - mein Sohn hatte dessen Shop aufgebaut und verwaltet. Er hat sich bei uns am 2. Feiertag den shop angesehen - keine Bilder mehr da und konnte sogar wieder lachen - eindeutig Anfängerfehler des "Neuen".
    Okay die Polizei muss die Behauptung als gegeben hinnehmen und tut nur ihre Pflicht. Der Ruf in der Stadt ist ruiniert und er ist ohne PC, als Informatiker bei der Arbeitssuche erschossen. Mein Sohn hat am selben Tag zwar noch Gegenanzeige gestellt, nützt ihm aber wenig. Die PC`s bleiben bis zur Klärung beschlagnahmt. Ich finde es absolut nicht lustig, dass in D jeder Dahergelaufene, einen anderen Menschen derart schädigen kann, nur weil er seinen Arbeitslohn fordert. Weihnachten war gelaufen, denn am 2. Feiertag haben wir in der Wohnung erst mal alles wieder in die Schränke sortieren müssen. Ich bin am überlegen, von diesen Menschen Arbeitslohn mit Feiertagszuschlag einzuklagen, Rufmord kann ich mir aber in so einer kleinen Stadt nicht auch noch leisten. Ich muss so wieso damit rechnen, dass mein Arbeitgeber von der Hausdurchsuchung erfährt und werde dem vorbeugen müssen, weil mir nichts anderes übrig bleibt. Mein Arbeitgeber ist die Stadt und ich habe schon mit den ehemaligen Kollegen ständig gegen Unterstellungen zu kämpfen - Klasse.
    Ich weiß nicht ob das in die Rubrik Mobbing gehört und ob mein Sohn da rechtlich was machen kann. Er soll auf anraten der Polizei sich einen Anwalt nehmen, um den auf Schadenersatz zu verkagen und das will er morgen tun. Nur was klagt man bei so einer Frechheit ein?

  • #2
    AW: schöne Bescherung

    Hallo ram

    Bei solch einem "kapitalen" Schaden aber viel mehr bei "Gefahr in Verzug" muss die Exekutive handeln. Insbesondere wenn eine einstweilige Verfügung eines Gerichtes bzw. ein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
    Immerhin ist das kein Kavaliersdelikt wenn es denn so wäre.

    Dem Rat der Polizei zu folgen ist das Beste was dein Sohn tun kann. Sofort einen Anwalt nehmen der die Rechte deines Sohnes wahrnimmt. Sollten sich die Behauptungen wie du schreibst als haltlos erweisen so wird ihm der Boden unter den Füssen heiss werden.
    Insbesondere dann wenn damit vor der Klärung der Strafbestände, wenn denn überhaupt welche vorliegen, eine Rufschädigung einhergeht die ein langes Nachbeben in der beruflichen Laufbahn auslösen kann.

    Ich denke es gibt elektronische Protokolle über den Zugriff auf den Internetshop. Insbesondere diejenigen welche Aussagekraft über die Bearbeitung der Webseite beinhalten. Das ist im Rahmen der Beweissicherung das gute Recht deines Sohnes der dies jedoch über den Anwalt aufgleisen muss. Denn er wird wohl kaum Akteneinsicht bekommen als Beschuldigter.
    Ohne Anwalt geht hier gar nichts!

    Ich hoffe dein Sohn hat sein Passwort nicht weitergegeben mit dem dann jemand anders wüten konnte. Aber selbst wenn es so gewesen wäre sollte noch herauszufinden sein von wo aus dieser Zugriff getätigt wurde.
    Daher wurde erst einmal die gesamte Computeranlage beschlagnahmt um genau das zu klären. Hat dein Sohn keinen Zugriff von seinem PC aus getätigt, dann ist er erst mal fein raus.

    Ich bin mir zwar nicht sicher aber wenn die Beamten die Wohnung durchsuchen haben sie sich gesittet aufzuführen und nicht wie Einbrecher. Haben sie die Wohnung verwüstet, so sollte man vor dem Aufräumen die Beamten noch einmal zitieren und zusätzlich in Gegenwart des Anwaltes entsprechende Fotos schiessen. Wenn ihr einfach aufgeräumt habt, dann habt ihr die Beweise leider selbst beseitigt. Mit eurer Aussage alleine braucht ihr nirgendwo antanzen. Die lachen euch nur aus.

    Daher wäre es sinnvoll gewesen sich sofort und unverzüglich anwaltschaftlichen Beistand zu holen. Dein Sohn hätte vielleicht auch noch eine oder zwei Nächte bei dir verbringen können.

    Auch Ermittlungsbehörden verhalten sich nicht immer rechtskonform. Eben wenn ein Ermittlungsverfahren gegen deinen Sohn läuft wacht er darüber, dass eben die Behörden ihre Sorgfaltspflichten nicht verletzen oder ihre Kompetenzen überschreiten. Begehen sie einen Formfehler oder sonstige Nachlässigkeiten bei der Beweissicherung, dann haben die Behörden die "2" auf dem Rücken. Wer hingegen nichts unternimmt oder auch nur zu träge reagiert, gewährt somit "freie Fahrt" und muss sich ggf. am Ende nicht wundern wenn leider er die "2" auf dem Rücken hat.

    Dein Sohn ist erst dann erschossen wenn man ihn auch trifft. Dazu muss der Shop Inhaber und ehemalige Arbeitgeber erst einmal beweisen können, dass dein Sohn der Übeltäter ist. Wenn er unvorsichtigerweise schon öffentlichen Rufmord betreibt bevor der Richter ein Urteil gesprochen hat wird ihn dies ggf. teuer zu stehen kommen. Daher ist es nun erst einmal extrem wichtig selbst den Unmut zurück, also Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren und abzuwarten was die Ermittlungsbehörden herausfinden und in der Folge unternehmen.

    Dabei gilt es auch den Lohnanspruch und den mutmasslichen "Racheakt" deines Sohnes erst einmal strickt voneinander zu trennen. Immerhin wäre er, von aussen betrachtet, äusserst dumm bevor oder nachdem diese Dinge geklärt sind etwas gegen seinen Ex AG in solch dilettantischer Weise zu unternehmen wenn die Spur, also ein Motiv, unmittelbar und so klar zu ihm führen würde. Ein guter Anwalt kann so etwas geschickt umkehren indem der sich als haltlos herausstellende Vorwurf der Geschäftsschädigung als Motiv outet, dass der AG sich ggf. so mit unlauteren Mitteln aus der noch ausstehenden Lohnzahlung herauswinden will.
    Das jedoch sind formale und rhetorische Meisterleistungen die ein Anwalt und nicht er vollbringen kann! Dazu hat dein Sohn n icht die Ausbildung geschweige denn die nötige Erfahrung solcher Prozesse.

    Im Übrigen ist das kein "Mobbing" sondern ein "Spiel" mit harten Bandagen in dem es um viel Geld, den jeweils guten Ruf geht. Ein Rechtsstreit wie er morgen jedem von uns passieren kann.
    Mit Mobbing im ursprünglichen Sinne hat das nichts zu tun.

    Ich drück euch die Daumen, dass sich die Dinge rasch klären und für euch zum Guten wenden werden.

    Dafür aber gilt es ruhig Blut zu bewahren und wie erwähnt so schnell wie irgend möglich einem Anwalt das Mandat zu erteilen.

    Und weil es sich um eine schwierige, weitreichende und schwerwiegende Rechtsfrage handelt:
    Alle meine hier geäusserten Meinungen stellen keine Rechtsberatung dar und sind somit nicht verbindlich. Meine Aussagen sind daher nicht geeignet die Konsultation eines Fachanwaltes zu ersetzen oder auf Grundlage dieser Meinungen weitreichende Entscheidungen zu treffen. Sämtliche Angaben sind daher ohne Gewähr. Ich empfehle hiermit dringend fachjuristischen Beistand zu konsultieren.

    Gruss Martin

    Kommentar


    • #3
      AW: schöne Bescherung

      Heftig! Martin hat ja schon alles gesagt dazu.
      Mir macht die Geschichte aber mal wieder klar, wie wichtig es ist, sich bei der Arbeit immer ganz, ganz korrekt zu verhalten. Keine getürkten Reiseabrechnungen, kein privates Surfen am Arbeitsplatz, kein privates Telefonat, einfach gar nichts, was irgendjemand gegen mich verwenden könnte. Man weiß nie, wie weit die anderen bereit sind zu gehen... Und ich bin auch recht sicher, dass sie wirklich an jedem meiner Arbeitsplätze meinen Computer mehr oder weniger ausspioniert haben. In Zeiten, wo alles elektronisch protokolliert wird, muss man sowas von sauber arbeiten...
      Audrey

      Kommentar


      • #4
        AW: schöne Bescherung

        Zitat von Psychobabbel Beitrag anzeigen
        Und weil es sich um eine schwierige, weitreichende und schwerwiegende Rechtsfrage handelt:
        Alle meine hier geäusserten Meinungen stellen keine Rechtsberatung dar und sind somit nicht verbindlich. Meine Aussagen sind daher nicht geeignet die Konsultation eines Fachanwaltes zu ersetzen oder auf Grundlage dieser Meinungen weitreichende Entscheidungen zu treffen. Sämtliche Angaben sind daher ohne Gewähr. Ich empfehle hiermit dringend fachjuristischen Beistand zu konsultieren.

        Gruss Martin
        Da muss ich aber schmunzeln. Hat wohl jemand Angst wegen unzulässiger Rechtsberatung dran zu kommen. Das liest sich ja wie ein Beipackzettel für Medikamente.

        Einen Anwalt solltest Du schon allein wegen der Akteneinsicht nehmen. Falls der Arbeitgeber die Wohnungsdurchsuchung (nachweisbar) getürkt hat, d.h. die Polizei bewusst in die Irre gelockt hatte, kann man durchaus an Hausfriedensbruch in mittelbarer Täterschaft und andere Delikte denken.

        Im übrigen zeichne ich mich wie Martin auch von jeglicher Haftung frei und verweise hinsichtlich etwaiger Nebenwirkungen an den Rechtsanwalt.

        Gruß

        R.

        Kommentar


        • #5
          AW: schöne Bescherung, mein Sohn wurde gekündigt

          Zitat von Psychobabbel
          Und weil es sich um eine schwierige, weitreichende und schwerwiegende Rechtsfrage handelt:
          Alle meine hier geäusserten Meinungen stellen keine Rechtsberatung dar und sind somit nicht verbindlich. Meine Aussagen sind daher nicht geeignet die Konsultation eines Fachanwaltes zu ersetzen oder auf Grundlage dieser Meinungen weitreichende Entscheidungen zu treffen. Sämtliche Angaben sind daher ohne Gewähr. Ich empfehle hiermit dringend fachjuristischen Beistand zu konsultieren.

          Gruss Martin


          .... Da muss ich aber schmunzeln. Hat wohl jemand Angst wegen unzulässiger Rechtsberatung dran zu kommen. Das liest sich ja wie ein Beipackzettel für Medikamente.



          Antwort Admin: Hallo Takedown,

          Martin (Psychobabbel) ist zur Zeit nicht im Forum aktiv, ich übernehme also die Antwort für ihn.

          Martin hat hier schon mehrfach seine komplette Adresse veröffentlicht, woraus sich die Möglichkeit ergibt ihn persönlich zu belangen.

          Es ist absolut in Ordnung wenn er hier darauf hinweist, dass er keine Rechtsberatung macht.

          Wir machen übrigens auch keine, deshalb gilt hier ganz allgemein:


          Im Forum geäusserte Meinungen stellen keine Rechtsberatung dar und sind somit nicht verbindlich.

          Alle gemachten Aussagen sind nicht geeignet die Konsultation eines Fachanwaltes zu ersetzen.

          Sämtliche Angaben sind ohne Gewähr.

          Kommentar


          • #6
            AW: schöne Bescherung, mein Sohn wurde gekündigt

            Weiß ich doch Admin.

            Kommentar

            Lädt...
            X