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Eine Frage habe ich ....2 Jahre Haft für Mobbing ?

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  • Eine Frage habe ich ....2 Jahre Haft für Mobbing ?

    Hallo Erst mal in die Runde

    Ich habe nur eine Frage

    Ich habe Meinen Vorgesetzten diesen Text gesagt " Ich habe das Gefüll das sie mich mobben" daruaf hin hat er mich aus seinem Büro rausgeschmissen, und mich bei der Personal abteilung gepetzt. Nun sagt er mir sein Text " in Deutschland ist es gesetzt wenn mann einem sagt das man ihn mobbt kann man bis zu 2 Jahren haft rechnen kann.
    meine Frage stimmt das ???? Er Mobbt mich doch und nicht ich ihn
    Bitte um antworten.
    LG
    Hasan

  • #2
    AW: Eine Frage habe ich ....

    Hallo hasan sas!

    NEIN ... stimmt sicherlich nicht. Du hast ja nur eine Vermutung ausgesprochen. Allerdings wohl mit Deiner Aussage auf den Kern getroffen.
    Es droht Dir sicherlich keine HAFT!

    Grüßle

    wegziel

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    • #3
      AW: Eine Frage habe ich ....

      Hallo wegziel1000 Dank für die antwort!!!

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      • #4
        AW: Eine Frage habe ich ....2 Jahre Haft für Mobbing ?

        Hallo Hasan,
        Du hast ihm vorgeworfen, dass er ein Verbrechen begangen hat. Mit einem solchen Vorwurf muss man sehr vorsichtig sein. Das kann tatsächlich Rufschädigung oder üble Nachrede sein und bestraft werden.
        Audrey

        Kommentar


        • #5
          AW: Eine Frage habe ich ....2 Jahre Haft für Mobbing ?

          Hallo AudreyHepburn!

          Muss man deshalb gleich mit HAFT drohen ... ja, vorsichtig muss man(N) Frau schon sein. Allerdings dienen solche Aussagen von Vorgesetzten nur zur Einschüchterung!
          Kennst Du jemand der wegen übler Nachrede inhaftiert wurde? Ich nicht.

          Gruß

          wegziel

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          • #6
            AW: Eine Frage habe ich ....2 Jahre Haft für Mobbing ?

            "Ich habe das Gefühl, dass Sie mich mobben!" ist eine freie Meinungsäusserung.
            Anders wäre es bei "Sie mobben mich!" ohne Beweise.
            Ein Gefühl muss man nicht beweisen.

            Hasan, frag doch mal den Vorgesetzen, in welchen Paragraphen des Strafgesetzbuches das steht, du möchstest das gerne mit eigenen Augen sehen.

            Umgekehrt könnte man in den Raum stellen, ob er nicht § 241 erfüllt:
            (1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
            (2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, dass die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

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            • #7
              AW: Eine Frage habe ich ....2 Jahre Haft für Mobbing ?

              Zitat von nichtmehrganzneu Beitrag anzeigen
              .

              Hasan, frag doch mal den Vorgesetzen, in welchen Paragraphen des Strafgesetzbuches das steht, du möchstest das gerne mit eigenen Augen sehen.

              hm... das würde ich nun nicht gerade tun. ...streut noch mehr Salz in die Mühlen (sagt man das so?) Aber schon mal Respekt, dass Du ihm Dein Gefühl so unvermittelt gesagt hast. Wenn Du Dich weiter gemobbt fühlst, in welcher Form auch immer (begründet sollte das allerdings schon sein - weshalb ich direkt mal frage, wie genau er dich mobbt) Geh' halt in solch einem Fall zum Betriebsrat, solltet ihr einen haben. Andernfalls nutzt Dir sicher soetwas wie das Arbeitsgericht(?) Mach Dich schlau. Denn DU bist derjenige, der IHN im schlimmsten Fall verklagen könnte.
              >>ich bin bereit mit Dir Wege zu gehen.Nicht bereit bin ich Deinen Weg mit Verständnis zu pflastern und damit so beschäftigt zu sein,
              dass ich von meinem Weg abkomme!
              <<

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