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Kündigung auf Arztlichen Rat

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  • Kündigung auf Arztlichen Rat

    Guten Tag miteinander,
    ich bin neu hier und hätte da ne frage.

    Zunächst ermal die Situation

    Mein Arbeitgeber (Sind ein 3 mann Betrieb AG und 2 AN) macht mich sein Monaten nur Fertig und trampelt auf mir rum, die letzten 3 Monate ist es besonders schlimm da war das dann nicht mehr nur so 1-2 mal die Woche sondern fast jeden Tag und das permanent.
    Aufgrund dessen bin ich total angeschlagen leide unter Angstzuständen sowie Schweißausbrüche mit diesem Mann weiter zu arbeiten bzw. da überhaupt hin zu fahren, da wir ein sehr kleiner Betrieb sind habe ich keine Ausweich Möglichkeiten und Trotz mehrfachen Gesprächen hat sich nix getan.
    Des weiteren leide ich unter Schlafstörungen wodurch immer wenig konzentriert bin, Kopf und Rückenschmerzen habe und mir schlägt das alles mittlerweile sehr auf den Magen.
    Ich bin am ende meiner Kraft habe alles versucht nur es ändert sich rein Garnichts.

    Beim AA war ich auch schon habe mich beraten lassen und desweiteren hat mich Gestern eine Frau aus der Leistungsabteilung angerufen und mir gesagt ich bräuchte ein Attest vom Hausarzt das er mir zu Kündigung des Arbeitsverhältnis rate und keine Sperrfrist zu bekommen.

    Aktuell bin ich jetzt die erste Woche Arbeitsunfähig geschrieben.

    Meine Frage wär nun ab wann kann bzw. darf mein Arzt mir solch ein Attest ausstellen (Mein Arzt ist auch der Meinung das ich da weg müsste hat mich aber erstmal eine Woche Krank geschrieben und mit dem Amt die dinge zu klären)

    Freue mich über jede helfende Antwort.

    Mfg. Raezor

  • #2
    AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

    hallo Raezor,
    auch ich habe über Jahre Mobbing am Arbeitsplatz. nach 5 jahren habe ich die nase voll und möchte unter dem leiden endlich ein schlussstrich ziehen. doch meinem mobber macht dieses spiel scheibar spass und gibt keine ruhe. hilfe vom vorgesetzten bekam ich nur bedingt. ich bin auch schon seit wochen krankgeschrieben, doch an kündigung will ich nicht denken. ich lebe von diesem geld und die arbeit macht mir spass. mit 55 bekomme ich keine neue arbeit. ich kämpfe und habe jetzt schon ein anwalt eingeschaltet.
    es grüßt jetztreichs

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    • #3
      AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

      Hallo Raezor,

      wenn dein Arzt auf deiner Seite ist, wird er dir eine entsprechende Diagnose stellen. Rede offen mit deinem Arzt. Es gibt allerdings Rahmenbdingungen, um Arbeitslosengeld zu bekommen; unabhängig von Sperrfristen. Das solltest du bedenken. Generell ist dies ein harter Schritt, der notwendig sein kann, aber gut überlegt sein will. Alternativ kommt auch eine längere "Auszeit" in Form einer sehr langen Krankschreibung, z.B. in Kombination mit einem Kuraufenthalt in Frage. In kleinen Gruppen lassen sich Konflikte oftmals auch durch eine gut vorbereitete Aussprache dauerhaft entschärfen.

      Jetztreichts hingegen ist in einer schwierigen Situation. 55 Jahre alt bedeutet noch über 10 Jahre Arbeitszeit bis zur regulären Rente. In dieser Situation sind viele abhängig Beschäftigte (so nennt das Finanzamt Arbeitnehmer). Das ist sehr schwierig. Allgemeine Ratschläge verbieten sich hier ohne genaue Kenntnis der Situation. Manchmal hilft eine ausgleichende Nebenbeschäftigung weiter, um den "Alltag" mehr in den Hintergrund zu rücken. Es verschafft oftmals zumindest Linderung.

      Alles Gute, Frank

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      • #4
        AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

        Danke für deine Antwort nur ist eine Aussprache nicht mehr möglich dies hatte ich mehrfach versucht und ist gescheitert und von Finanziellen her ist das kein Problem da ich meine Arbeit (Teilzeit 20std (trotzdem weit über 40 std. in der Woche)) nur weiter ausgeübt habe und einfach ein wenig mit in die Urlaubskasse einzubringen oder für sonstige Anschaffungen meine Freundin verdient hinsichtlich genug.

        Mein Arzt sagt zwar selber das er der Meinung ist das ich da schnell weg müsste nun ist nur die Frage ob er mir solch eine Bescheinigung auch ausstellt.
        Bin echt Fix und Fertig ohne Witz.

        Aber mal ne andere Frage mein Arbeitgeber Verlangte von mir die AU am ersten Tag ist ja auch sein recht aber wie sieht das mit einer Folge Bescheinigung aus muss die auch am ersten tag da sein und Zählt dann in diesem Fall der erste reguläre Arbeitstag wieder?
        Also wie Folgt ich bin diese Woche von MO - FR Krank geschrieben und werde morgen wieder zum Arzt gehen wenn ich da die Folge Bescheinigung bekomme und die mit der Post raus Schicke, müsste doch kein Verstoß meiner seits Vorliegen oder?
        Denn ich möchte diesen Menschen nicht mehr sehen alleine nur wenn ich seine Nummer im Handy sehe fang ich an zu Zittern keine ahnung wieso das kam Plötzlich vor paar Wochen damit Quälte ich mich dann noch zu Arbeit mit diesen Heftigen Zuständen so das ich nun diesen weg einschlagen möchte.

        PS:Welche Rahmenbedingungen meinst du?

        mfg. Raezor
        Zuletzt geändert von Raezor; 10.01.2013, 07:56.

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        • #5
          AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

          Die Rahmenbedingung ist im wesentlichen, dass du eine gewisse Zeit unterbrechungslos in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben musst, um einen Anspruch auf ALG1 anzumelden. Je nachdem wie lange du eingezahlt hast und wie alt du bist, bemisst sich die maximale Dauer der Inanspruchnahme. Die Höhe des Arbeitslosengelds berechnet sich dann auch nach deinem Familienstand, Anzahl der Kinder, etc.

          Die Regelung zur Krankmeldung wird meist vertraglich im Arbeitsvertrag festgelegt. Ohne vertragliche Regelung gilt meines Wissens gesetzlich (ohne Gewähr) der vierte reguläre Arbeitstag als spätester Abgabetermin. Neuere Urteile geben dem Arbeitgeber jedoch das Recht, die Krankmeldung früher einzufordern (falls nicht vertraglich geregelt). Grundsätzlich gilt wohl "so früh wie möglich".

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          • #6
            AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

            Hallo Raezor,
            viele Aspekte haben die anderen Teilnehmer schon erwähnt. Mir fällt dazu noch ein: Zunächst hast Du bei ärztlicher Krankschreibung erstmal 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach würde die Krankenkasse eintreten. Das kann sich theoretisch maximal bis 1,5 Jahre hinziehen... und wird natürlich von verschiedenen Seiten überprüft (z.B. amtsärztliche Untersuchung). Und es ist die Frage, was der Arbeitgeber in dem Fall unternimmt. Geht man diesen Weg (nur mal theoretisch), dann hätte man zumindest "Luft", um sich zu erholen von dem Stress und sich in Ruhe nach einer anderen Tätigkeit umzusehen. Stünde nach längerer Erkrankung dann eine wie auch immer geartete Kündigung an und Du hättest bis dahin noch keinen anderen Job, dann wärst Du zumindest in einer besseren Position, was die Vertragsauflösung angeht (z.B. Abfindung aushandeln???). Ich persönlich würde nicht vorschnell kündigen, denn damit würdest Du alle Deine Rechte als Arbeitnehmer sofort aus der Hand geben! Ansonsten: Krankmeldungen immer sofort, d.h. am ersten Tag mit Nachweis (Einschreiben) abgeben. Auch hier würde ich mich sicherheitshalber absichern.
            Viel Glück und: lass' Dir Zeit!!!
            Patricia234

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            • #7
              AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

              Hallo ihr Lieben,
              in diesem Zusammenhang fällt mir noch ein: Darf man (Frau) sich während der Zeit der Krankschreibung bewerben, bzw. sich zu Vorstellungsgesprächen begeben? Ich denke, es dient doch der Genesung, oder?

              Liebe Grüße,
              Sternchern

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              • #8
                AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

                Hallo , ich bin zum ersten Mal hier im Forum . Ich habe genau so eine Situation bis vor 2 Jahren auch gehabt. Ich war 30 jahre im gleichen Betrieb, dann kam ein Chefwechsel und es ging los. Zwangsversetzung in eine andere Abteilung und Entziehung jeglicher interessanter und verantwortlicher Aufgaben. Ich habe nur noch Azubi-Arbeit machen hatte dürfen.Jede/jeder in neuen Abteilung war mein Vorgsetzter , obwohl wir angeblich alle "gleichgestellt" waren ! Der neue Chef hat quasi das Mobben durch die "Kollegen" noch unerstützt. ich hatte überhaupt keine Hilfe, sämtiche Anfragen auf Versetzung wurden von oben abgeschmettert ! Ein Witz. Das habe ich 9 lange jahre mitgemacht,in der Zeit hatte ich einen Herzinfarkt ( mit 49!), Reizmagen, massive Schlafstörungen, Depressionen usw... Ich bin dann wegen Suizidgefahr in die Psychiatrie gekommen und das insgesamt 4 mal! Dann Tagesklinik und Reha. In der Tagesklinik hatte ich das Glück, einen sehr verständnisvollen Oberarzt zu haben, der mir eine Bescheinigung ausgestellt hat, nach der ich in dieser Firma nie mehr arbeiten darf ! Ich habe mir dann einen guten Anwalt genommen und einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung erkämpft.Augrund der ärztlichen Bescheinigung gab es keine Sperre beim Arbeitsamt. Jetzt erhalte ich unbefristete volle EM-Rente und bedauere nur, dass ich ich nicht schon viel früher reagiert habe !
                L
                G Caromotte

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                • #9
                  AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

                  Hallo Zusammen,
                  Hab Heute von meinem Arbeitgeber die Kündigung im Briefkasten gehabt.
                  Also Thema Sperre ist von Tisch nun habe ich das Problem mit der 4 Wochen Kündigungsfrist.
                  Mein HA will mich nicht weiter Krankschreiben weil er meinte wegen der Krankenkasse und so für meinen Aspekt totaler Schwachsinn mir gehts wirklich net gut und kann auch nicht mehr.
                  Bin Am überlegen meinen zukünftigen Ex-Chef zu bitten mich Freizustellen da ich noch genug Überstunden für die zeit habe um die Komplette Frist zu überbrücken .
                  Nur was mache ich wenn er nicht zustimmt will da nicht wieder hin -.-
                  Vielleicht hat irgendwer einen Rat von euch.

                  Bedanke mich für schnelle Hilfe der Brief müsste heute nämlich raus.

                  mfg. Raezor

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                  • #10
                    AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

                    Hallo Raezor,
                    das ist keine gute Nachricht, umso wichtiger ist es, nun gut überlegte Schritte zu unternehmen. Ich kann Dir nur den Tipp geben, Dich rechtlich abzusichern, ganz wichtig. Als erstes dringend klären (googeln, Anwalt fragen etc.), wie lang die Kündigungsschutzfrist dauert, sind das tatsächlich 4 Wochen? (ich hatte 14 Tage im Kopf, aber das mag falsch sein). Überlegen, ob es für Dich Sinn macht, zu versuchen, das Beste aus der Kündigung herauszuholen, d.h. fristgerecht Widerspruch einlegen. Das wäre der Einstieg in mögliche Verhandlungen (Abfindung, Freistellung). Ohne diesen Widerspruch, besteht die Gefahr, dass Dein noch-"Arbeitgeber" Dich über den Tisch zieht und das bekommt, was er will: Dich möglichst schnell und unkompliziert ausboten. Das dazu. Im Übrigen: Rechtlich gesehen kann man eine Kündigung nicht einfach mal so aussprechen! Davor müssen in der Regel Abmahnungen erteilt werden und das mit trifftigem Grund. Wenn das nicht der Fall ist, dann geht das sowieso nicht
                    Wie man da vorgeht, das weiß am besten ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt, kann ich Dir nur dringend empfehlen, da sofort zu investieren. Und überlege, ob Du Dir einen anderen Arzt suchst, vielleicht über Empfehlungen. Sicher werden Dir hier noch andere wertvolle Ratschläge geben können.
                    Grüße & viel Glück!!!

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                    • #11
                      AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

                      Hallo nochmal,
                      jetzt bitte bloß nichts übereilen!!! Dass Du da nicht wieder hin möchtest, ist verständlich, aber dazu bräuchtest Du eine neue Krankschreibung. Gibt's nicht doch noch eine Chance, die zu bekommen? Gerade jetzt, wo auch noch gekündigt wurde? Es würde Dir die nötige Luft verschaffen, um genau zu überlegen, wie nun vorzugehen ist und die üblichen Schritte (Anwalt einschalten) einzuleiten, wie hier schon empfohlen wurde. Das wäre ganz sicher eine bessere Ausgangsbasis für Verhandlungen, als wenn Du da jetzt selbst mit einem Brief tätig wirst und Dir möglicherweise wichtige Chancen vergibst. Schon die Ausgangslage scheint mir dafür ungünstig, denn wie willst Du Deine Bitte um Freistellung durchsetzen? Vor dem Hintergrund eines formal-rechtlich abgesicherten Widerspruchs hättest Du ganz andere Karten! Daher kann ich auch nur raten, sorgfältig abzuwägen, was Du erreichen willst und anwaltlichen Rat einholen.
                      Gruß,
                      Patricia

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                      • #12
                        AW: Kündigung auf Arztlichen Rat

                        Es ist so das mein noch Chef mich auf Betrieblichen gründen gekündigt hat wegen Auftragslagen Rückgang.
                        Ausserdem sind wir ein 3 Mann Betrieb und da Greift das Kündigungsschutzgesetzt sowie so nicht.
                        Nur was besseres als das er mich jetzt so Kündigt konnte mir nicht passieren und zur Kündigungsfrist kann ich nur sagen das es 4 Wochen sind denn die sind im Vertrag angegeben und ausserdem immer nur zum 15ten oder ende des Monats.
                        Versteh ehrlich gesagt grade nicht so ganz wobei mir ein Anwalt helfen könnte, zumal ich dafür im mom nicht wirklich das Geld habe.

                        mfg. raezor

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