Ein Bericht aus einer Tageszeitung:
Urteil. Ein Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter bei Mobbing unter Umständen ein hohes Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig hervor. (Az.: 9 Ca 3854/11). In dem Fall hatte ein Chefarzt einem Oberarzt verboten, weiterhin zu operieren. Stattdessen setzte er ihn fast ausschließlich in der Ausbildung ein. Außerdem legte der Chefarzt dem Oberarzt nahe, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Denn die vom Oberarzt durchgeführten Operationen seien schlecht verlaufen. Der Oberarzt klagte und erstritt ein Schmerzensgeld von 53 000 Euro.
Urteil. Ein Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter bei Mobbing unter Umständen ein hohes Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig hervor. (Az.: 9 Ca 3854/11). In dem Fall hatte ein Chefarzt einem Oberarzt verboten, weiterhin zu operieren. Stattdessen setzte er ihn fast ausschließlich in der Ausbildung ein. Außerdem legte der Chefarzt dem Oberarzt nahe, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Denn die vom Oberarzt durchgeführten Operationen seien schlecht verlaufen. Der Oberarzt klagte und erstritt ein Schmerzensgeld von 53 000 Euro.
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