Liebe Forumsmitglieder,
ich habe da mit einem Problem zu kämpfen, bei dem ich
noch nicht einmal weiss, ob es in die Katergorie Mobbing fällt oder nicht.
Zur Situation:
Ich bin Erzieherin in einer städt. Kindertagestätte im Münsterland
und seit etlichen Jahren im Beruf.
Seit geraumer Zeit ist uns eine Kollegin zugeteilt worden, die, wenn sie nicht
als sogenannte Springerin eingesetzt ist, unserer Gruppe zugeteilt ist.
Diese Kollegin besitzt die Uneigenart, nach Situationen, mit denen sie nicht
so richtig zurechtkommt, sich kommentarlos aus der Gruppe zu entfernen um im
dunklen Kämmerlein Aufzeichnungen über die Situation und der beteiligten Kollegen
vorzunehmen.
Diese Aufzeichnungen dienen ihr, mitunter auch nach sehr langer Zeit, dazu, in
Gesprächen als Grundlage für Beschuldigungen und Rechtfertigungen zu dienen.
Mir wurde vor nicht allzu langer Zeit aufgrund dieser Aufzeichnung ein "angebliches"
Fehlverhalten vorgeworfen, welches vor einem Jahr stattgefunden haben soll.
Es fiel mir selbstverständlich schwer, nach so einer langen Zeit diesen Sachverhalt
entkräften zu können.
Ich fühle mich durch diese Aufzeichnungen kontrolliert bzw. beaufsichtigt, zumal diese
Aufzeichnungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als subjektiv einzuordnen
sind.
Sind Aufzeichnungen dieser Art überhaupt rechtmäßig und, wenn nicht, zur Not juristisch
anfechtbar ?
Für eine fundierte AUskunft wäre ich sehr dankbar.
ich habe da mit einem Problem zu kämpfen, bei dem ich
noch nicht einmal weiss, ob es in die Katergorie Mobbing fällt oder nicht.
Zur Situation:
Ich bin Erzieherin in einer städt. Kindertagestätte im Münsterland
und seit etlichen Jahren im Beruf.
Seit geraumer Zeit ist uns eine Kollegin zugeteilt worden, die, wenn sie nicht
als sogenannte Springerin eingesetzt ist, unserer Gruppe zugeteilt ist.
Diese Kollegin besitzt die Uneigenart, nach Situationen, mit denen sie nicht
so richtig zurechtkommt, sich kommentarlos aus der Gruppe zu entfernen um im
dunklen Kämmerlein Aufzeichnungen über die Situation und der beteiligten Kollegen
vorzunehmen.
Diese Aufzeichnungen dienen ihr, mitunter auch nach sehr langer Zeit, dazu, in
Gesprächen als Grundlage für Beschuldigungen und Rechtfertigungen zu dienen.
Mir wurde vor nicht allzu langer Zeit aufgrund dieser Aufzeichnung ein "angebliches"
Fehlverhalten vorgeworfen, welches vor einem Jahr stattgefunden haben soll.
Es fiel mir selbstverständlich schwer, nach so einer langen Zeit diesen Sachverhalt
entkräften zu können.
Ich fühle mich durch diese Aufzeichnungen kontrolliert bzw. beaufsichtigt, zumal diese
Aufzeichnungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als subjektiv einzuordnen
sind.
Sind Aufzeichnungen dieser Art überhaupt rechtmäßig und, wenn nicht, zur Not juristisch
anfechtbar ?
Für eine fundierte AUskunft wäre ich sehr dankbar.
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