Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vom Kollegen geschlagen, Gewaltbereitschaft und Mobbing

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Vom Kollegen geschlagen, Gewaltbereitschaft und Mobbing

    wurde im rahmen einer auseinandersetzung vom kollegen geschlagen...
    habe dies beim betriebsrat und vorgestezten vorgetragen.
    nun meine frage: muss ich mich mit einer entschuldigung zufrieden geben, oder kann ich auf eine abmahnung bestehen ?
    dieser Kollege ist für seine gewaltbereischaft bekannt, es ist immer wieder zu tätlichkeiten seiner seits gekommen,
    allerdings gegeüber unseren Bewohner ( heim ), wurde aber immer unter den teppisch gekehrt, mangel an examinierten kräften).
    ich möchte das aber nicht ungestraft auf mir sitzen lassen... wie geh ich vor ?
    bin dankbar für jede antwort, muss morgen beim chef antretten und möchte meine rechte kennen.

  • #2
    AW: vom kollegen geschlagen

    Hmmm,

    "schlagen" ist keine Führungsmethode!
    "schlagen" ist kein Beweis von Kompetenz!
    "schlagen" ist assozial!

    "schlagen" ist strafbar und kann über die gesetzliche Schiene geregelt werden!
    Auch der Firmeninhaber trägt die Verantwortung, dass du keinen Schaden im Unternehmen erleidest.

    Such Dir aus, wie du dagegen vor gehst!
    Ich würde beide Wege nehmen - ich habe aber auch eine Rechtsschutzversicherung, die mir den Anwalt sponsored.

    Viel Glück und noch mehr MUT
    TOM
    TOM_M
    besonders erfahrenes Mitglied
    Zuletzt geändert von TOM_M; 22.09.2013, 10:51.

    Kommentar


    • #3
      AW: vom kollegen geschlagen

      Hallo Larlaa

      Eine Tätlichkeit ist normalerweise ein fristloser Kündigungsgrund. Das ist auch eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch / StGB §223-231.

      http://de.wikipedia.org/wiki/Körperv..._(Deutschland)

      http://www.anwalt.de/rechtstipps/fri...en_011251.html

      Eine Entschuldigung ist hier keine dem Akt angemessene Sanktion, zumal beim MA wahrscheinlich dadurch kein Lerneffekt ausgelöst werden kann.
      Da er für seinen Gewaltbereitschaft bekannt ist muss hier umso mehr hart und unmissverständlich gehandelt und durchgegriffen werden.
      Kein Chef, selbst der Höchste in der Hierarchie, ist in keinster Weise befugt bzw. berechtigt hier in irgend einer Weise Deine unveräusserlichen Persönlichkeitsrechte in Frage zu stellen noch diese im Betriebsinteresse hinten an zu stellen.
      Tut er das so deckt er u.U. eine Straftat oder macht sich vielmehr der Vereitelung der Verfolgung einer Straftat schuldig. Das wird er sich sehr genau überlegen müssen.

      Um dem massivsten Nachdruck zu verleihen hättest Du schon am Tag des Vorfalls bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Anzeige gegen den Mitarbeiter wegen Körperverletzung stellen sollen.
      Doch das lässt sich immer noch nachholen.

      Viel wichtiger ist es für dich wie auch für den AG zu klären: Gibt es für diesen Vorfall einen oder gar mehrere Zeugen?
      Der AG kann den MA auch nicht ohne Beweise einfach kündigen. Sonst holt der MA zur Kündigungsschutz-Klage aus in deren Verlauf das für den AG dann peinlich wird hat er keine Zeugen.
      Einen hat er dann aber in jedem Fall: DICH
      So gesehen hat der Täter jetzt schon keine Chance mehr wenn Dein AG die fristlose Kündigung ausspricht.
      Da der MA für seinen Gewaltbereitschaft bekannt ist dürfte es wohl ein Leichtes sein hierfür weitere MA als Zeugen zu finden welche die Gewaltbereitschaft und wiederholten Tätlichkeiten bestätigen können.

      Gibt es diese so benenne diese bei der Staatsanwaltschaft als Zeugen für einen Strafprozess. Diese Zeugen müssen dann vor Gericht aussagen.
      In einem Strafprozess kann auch eine Vereidigung beantragt werden.

      In jedem Fall solltest Du einen Anwalt konsultieren, um keine Formfehler zu begehen bzw. zu riskieren.
      Erkundige Dich noch heute bei einem Anwalt in Deiner Nähe der auf Straf- und Zivilrecht spezialisiert ist.
      Lass Dir keinesfalls ein Urteil abringen oder Dich gar auch noch vom Chef als Täter darstellen, welcher der eigentliche Auslöser für den Akt des Täters gewesen ist.

      Dein Chef ist weder Richter noch Anwalt und hat sich da gefälligst raus zu halten.
      Es ist endgültig Schluss mit Lustig. Dem hätte man schon längst den Laufpass geben sollen.

      Im Übrigen steht Dir ggf. auch ein Schmerzensgeld zu wenn er tatsächlich verurteilt werden sollte.

      Für die Wahrung und Wahrnehmung Deiner Rechte wie gesagt noch heute einen Anwalt konsultieren.
      Scheu Dich nicht auch am Sonntag anzurufen.

      Gruss Martin

      PS: Da ich kein Jurist bin stellen die oben genannten Darstellungen nur meine persönliche Einschätzung und keinerlei Rechtsberatung dar. Daher sind sämtliche Darlegungen auch in keinster Weise geeignet die Konsultation eines Fachanwaltes zu ersetzen. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.

      Kommentar


      • #4
        AW: vom kollegen geschlagen

        der kollege ist im betriebsrat - wie sieht die sache da aus ?

        Kommentar


        • #5
          AW: vom kollegen geschlagen

          Hallo,

          ich glaube nicht, dass Betriebsratsmitgliedschaft, vor Strafe schützt!!!
          Auch diese Leute haben keine Lizenz zum schlagen.

          Viel Glück und Mut
          TOM

          Kommentar


          • #6
            AW: vom kollegen geschlagen

            Zitat von Larlaa Beitrag anzeigen
            der kollege ist im betriebsrat - wie sieht die sache da aus ?
            Das macht nicht den geringsten Unterschied. Im Gegenteil. Gerade ihm müsste das Wohl eines Jeden dann noch heiliger sein als jedem Anderen.

            Gruss Martin

            Kommentar


            • #7
              AW: vom kollegen geschlagen

              danke für die schnellen antworten

              ganz lieber gruß larlaa

              Kommentar


              • #8
                AW: vom kollegen geschlagen

                Bitteschön

                Und?
                Einen Anwalt konsultiert?
                Schlachtplan gemacht?

                Grüsse zurück
                Martin

                Kommentar


                • #9
                  AW: vom kollegen geschlagen

                  Zitat von Larlaa Beitrag anzeigen
                  wurde im rahmen einer auseinandersetzung vom kollegen geschlagen...
                  habe dies beim betriebsrat und vorgestezten vorgetragen.
                  nun meine frage: muss ich mich mit einer entschuldigung zufrieden geben, oder kann ich auf eine abmahnung bestehen ?
                  dieser Kollege ist für seine gewaltbereischaft bekannt, es ist immer wieder zu tätlichkeiten seiner seits gekommen,
                  allerdings gegeüber unseren Bewohner ( heim ), wurde aber immer unter den teppisch gekehrt, mangel an examinierten kräften).
                  ich möchte das aber nicht ungestraft auf mir sitzen lassen... wie geh ich vor ?
                  bin dankbar für jede antwort, muss morgen beim chef antretten und möchte meine rechte kennen.

                  Hallo, diesen besagten Kollegen hätte ich längst angezeigt und eine Meldung beim MDK gemacht, wenn er auch noch gewaltätig gegenüber den Heimbewohnern ist/war.Dieses Heim macht sich strafbar und auch ihe Mitwisser, egal ob Pflegenotstand besteht. So etwas ist das Allerletzte und in so einem Heim würde ich nicht arbeiten wollen, wo solche Vorfälle einfach nur unter dem Teppich gekehrt weren.
                  Hier ist Zivilcourage gefragt!
                  Minna
                  besonders erfahrenes Forumsmitglied
                  Zuletzt geändert von Minna; 22.09.2013, 23:38.

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X