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Strafanzeige gegen Kollegen wegen Mobbing, hallo zusammen ...

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  • Strafanzeige gegen Kollegen wegen Mobbing, hallo zusammen ...

    Meine Frage an Euch,

    hat einer von Euch schon Erfahrungen mit privaten Strafanzeigen gegen Kollegen ?
    Laut Anwalt ist ein Chef nicht gezwungen gegen einen tätlich gewordenen MB
    vorzugehen und eine verlangen geht auch nicht. Man kann seinem Chef leider nicht vorschreiben,
    was er tun so.
    Bleibt also nur eine private Strafanzeige...
    Bin mit dieser Auskunft nicht glücklich und möchte diesen Weg auch nicht gehen.
    Muss ja noch 5 Jahre bis zur Rente in diesem Büro arbeiten.
    Und ob eine Anzeige erfolg hat, ist auch dahin gestellt.
    Geh ich den Weg und es kommt zu nichts, steh ich genau so dumm da wie jetzt.
    Deshalb währe es gut Erfahrungen anderer MG`s zu kennen, so das ich abwegen kann.

    Vielen Lieben Dank

    Heidi
    Zuletzt geändert von Admin; 23.09.2013, 21:33. Grund: aussagekräftigere Überschrift eingefügt

  • #2
    AW:Strafanzeige gegen Kollegen wegen Mobbing, hallo zusammen ...

    Hallo Heidi1234

    Ich bin zwar kein Anwalt aber ich kann Gesetzestexte lesen. Und wenn im Gesetz folgendes steht

    de.wikipedia.org/wiki/Fürsorgepflicht

    dann frage ich mich auf welcher Uni dein Anwalt studiert hat? Ist die Beweislage da, dann kann sich der Chef dem Handeln nicht entziehen. Er ist per Gesetz verpflichtet zu handeln.
    Das ist geradezu Duldung einer Misshandlung und damit gravierende Verletzung der Fürsorgepflicht, weil der Chef dafür zu sorgen hat, das seine MA gesund und vor Übergriffen unbehelligt sowie nach den guten Sitten behandelt werden.

    Was stimmt ist, und vielleicht sogar in diesem Fall so sein könnte, dass der Chef den Täter auch nicht ohne Beweise einfach feuern kann. Dann hat der Anwalt hingegen vollkommen recht, welcher Dir diese Auskunft erteilt hat.
    Ist es nicht so und kannst Du das beweisen, suche Dir als erstes ggf. einen neuen Anwalt und schick den welcher Dir diesen "Rat" gegeben hat in die Wüste. Der soll sich sein Lehrgeld ausbezahlen lassen.

    Wenn zwei Opfer gegen den Täter aussagen, dann ist er fällig.

    "In dubio pro reo", "im Zweifelsfalle für den Angeklagten" gilt lediglich wenn Aussage gegen Aussage steht. Bestätigt dies ein zweiter Zeuge braucht einer verdammt gute Gegenbeweise, um seinen Hals zu retten.

    Gruss Martin

    Kommentar


    • #3
      AW:Strafanzeige gegen Kollegen wegen Mobbing, hallo zusammen ...

      Ich hab noch was vergessen.

      Die Antwort auf Deine eigentliche Frage, falls das nicht bereits zwischen den Zeilen zum Ausdruck gekommen sein sollte.

      Einen MA und Kollegen anzeigen zu müssen ist immer der finale Akt. Wenn der AG in solch einem Fall nicht eindeutig Farbe zu Recht und Gesetz bekennt, dann wird es komisch, sehr komisch.
      Es sollte niemals notwendig werden, wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dass ein MA sich mit solch einer Massnahme gegen einen Kollegen oder auch seinen Chef erheben muss.
      Dann stinkt dieser Laden durch und durch, wenn man sich so sein Recht verschaffen muss.

      Und weil er stinkt kann eine Anzeige der Glockenschlag zum Untergang dieser Beziehungen sein, weil der Chef oder gar die gesamte Organisation ihre eigenen "Gesetze" macht.
      Wer sich dagegen erhebt ist ein Feind des Systems und muss vernichtet werden.
      Wie will man in so einem Laden dauerhaft überleben wenn man das Messer herausholt und zwischen die Zähne klemmt.

      Dabei kann Dir keiner helfen. Diese Entscheidung kann Dir keiner abnehmen. Denn selbst wenn es Erfahrungswerte gibt, so ist kein Fall wie der andere.
      Weil Menschen sind einzigartig und keine Situation mit einer andern völlig vergleichbar.

      Wenn Du Beweise hast die den Gegner schlagen, dann kommst Du vor Gericht zu deinem Recht. Was das aber in der Firma für Folgen hat, das kann, mit Verlaub, keiner abschätzen.
      Mit den kargen Informationen so oder so nicht.
      Lese vielleicht einmal meinen Beitrag zur Bundestagswahl ebenfalls in diesem Forum in Bezug auf die Hol- und Bring-Schuld bzgl. der Beziehung von Wissen, Informationen und damit Macht, sowie, dass das Leben ein nicht endender Lernprozess ist. Ausser mit dem Tod.

      Nur wer letztendlich handelt macht Erfahrungen. Gute wie schlechte. Eine Garantie für Erfolg gibt es nicht.
      Entweder man geht ein/das Risiko ein oder man muss sich eben mit dem abfinden was andere einem dann noch anzutun gedenken.
      Das ist letztendlich auch eine Frage des strapazierten Selbstwertes. Wo ist die Schmerzgrenze, die nicht überschritten werden darf. Von keinem.
      Und ein Gewaltakt gegen die Person sollte diese Grenze darstellen. Wenn nicht das was dann? Ende Gelände. Nicht umsonst gibt es sogar Gesetze die das klar und eindeutig regeln.
      Zum Schutz der Schwachen vor jenen die vor nichts Respekt oder Achtung haben.

      Nicht umsonst heisst es: Wer wagt gewinnt.

      Zu wagen bedeutet zu handeln. Wer nicht handelt, so der uralte Glaube der Mehrheit der Bevölkerung dieser Erde, schützt sich vermeintlich vor Unglück.
      Das ist ein Irrglaube.

      Wer wagt kann zugegebenermassen natürlich auch mal verlieren. Wer nicht wagt wird aber in jedem Fall niemals gewinnen.

      Gruss Martin
      Psychobabbel
      besonders erfahrenes Mitglied
      Zuletzt geändert von Psychobabbel; 23.09.2013, 21:13. Grund: Ergänzung

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