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Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

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  • Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

    Hallo,
    kurz zu meiner Person:
    bin 55 Jahre alt, verheiratet, drei Kinder (zwei noch zu Hause).

    Arbeite seit 17 Jahren im selben Betrieb.

    Seit einem Jahr in mehreren Abschnitten erkrankt...
    Nach Rückkehr aus der letzten Krankheit (Betriebsunfall !) erfolgte eine Versetzung mit Verdiensteinbußen!
    Da diese nicht nach billigen Ermessen erfolgte, schaltete ich daraufhin meinen RA ein!

    Nun wieder erkrankt... Nun wegen Depressionen...
    (tja, irgendwann will der Körper und der Geist einfach nicht mehr)

    Ich entschloss mich vor zwei Jahren sicherheitshalber eine Rechtsschutzversg abzuschließen.
    Leider wird der Komplex Mobbing nicht abgedeckt, weil er wegen kleineren Geschichten bereits vorvertraglich bestand!!!! (echt der Hammer!)

    Da ich nun Dokumente und Zeugen habe (welche auch aussagen!!), werde ich nun ohne Anwalt Klage erheben.
    Ich müßte nur einmal wissen, wie man so etwas formuliert...
    Im Netz finde ich leider kein Muster oder ähnliches...

    Hat Jemand in dieser Richtung schon Erfahrungswerte?
    Kennt Jemand im Netz Musterschreiben?
    Vielen Dank und
    lg

  • #2
    AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

    Hi!

    Du scheinst Dich wirklich gut auszukennen. In anderen Themen hast Du schon wirklich gute Tipps gegeben. Welche Probleme plagen Dich denn genau. Depressionen und andere mobbingbedingte Krankheiten klingen mir nach einem Burn-out-Syndrom. Da habe ich gerade erst noch rechtzeitig die Kurve gekriegt. Les mal http://forum.mobbing.net/showthread....hnausgleich%29 hier im Forum. Ich war drei Monate krank und habe im Krankenstand die Kündigung bekommen. Ich habe mir dann mit Hilfe meines Anwaltes aussergerichtlich noch eine Abfindung ausgehandelt. Arbeitslos musste ich mich Gott sei Dank nicht melden weil mit Ablauf der Kündigungsfrist auch das neue Arbeitsverhältnis begann. Wenn Du kein
    Vermögen hast wird Dir über das Amtsgericht eine Erstberatung mittels Beratungshilfeschein gewährt. In dieser Erstberatung kannst Du immer noch klären ob Dir Prozesskostenhilfe zusteht. Dafür musst Du dann aber deine Vermögensverhältnisse offenlegen. Das ist etwas unangenem! Ohne Anwalt war ich noch nicht vor Gericht. Daher kann ich Deine Frage nach der Vorgehensweise leider nicht beantworten. Schön währe es wenn wir etwas dazu lernen und Du uns auf´m Laufenden hältst

    Grüßlinge!

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    • #3
      AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

      Hi,
      .. eine Kündigung während meiner AU währe ein kleiner Lottogewinn für mich!

      Meine momentanen Probleme?
      Die Welt ist schlecht! - Man will in Ruhe leben, aber man läßt mich einfach nicht!
      Ergo: man muss sich wehren; seine Rechte einklagen; mit der Firma fighten... sie wollen das anscheined ja so!
      Und gemäß "Ursache und Wirkung" wird man krank und wieder krank und nochma krank! Da machste nix...

      Dann wird man überraschend (mmmpf ) wieder gesund, will gesund arbeiten und bekommt ne Versetzung aufgebügelt...
      Mit Verdiensteinbußen; mit n bissl Mehrarbeit und erfährt dann noch eine gewisse Häme von Kollegen und Vorgesetzten.

      Objektive Unterredungen werden mit hirnrissigen Begründungen belegt:
      "wir haben eine Fürsorgepflicht dir gegenüber und sind der Meinung das es besser sei,
      wenn du bis auf Weiteres diesen Aufgabenbereich ausübst!"

      Sollte wohl heißen:
      "gemäß unsere Fürsorgepflicht verdienst du jetzt weniger und hast noch mehr zu tun, damit es dir besser geht...
      hahaha
      Dann kommt noch dazu, dass jeder Kollege diesen Bereich hasst wie Pest..

      Aber nicht mit mir!
      Ich werde klagen bis mein Arzt kommt!
      hab ja jetzt auch die Zeit dafür. Und mein Arzt hat auch noch gesagt, ich soll alles machen was mir gut tut...
      Bin jetzt natürlich momentan wieder arbeitsunfähig.

      In Deinem Link finde ich Deinen Beitrag nicht...
      Würde ich gerne lesen.
      lg

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      • #4
        AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

        Hi!

        Der Link schickt Dich ins falsche Therad. Schau mal im Forum-> Mobbing am Arbeitsplatz-> Nur zum schlafen daheim (Überstunden ohne Lohnausgleich)

        Grüßlinge
        Alteisenfahrer
        besonders erfahrenes Mitglied
        Zuletzt geändert von Alteisenfahrer; 16.08.2015, 20:29.

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        • #5
          AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

          Hallo Schmitz,

          das, was du da beschreibst ist natürlich sehr unangenehm für dich, nur, es ist schon im Ermessen des Arbeitgebers dich zu veretzen. Auch auf eine Position, in der du weniger verdienst. Wenn du also nicht glaubhaft nachweisen kannst, dass das reine Willkür war, hast du schlechte Karten. Ich würde dir auch raten, das nicht ohne einen Rechtsbeistand anzugehen. Als Privatperson kennt man auch nicht alle Tricks und Formulierungen und oftmals kommt es gerade auf die Kleinigkeiten an.
          Wie Alteisenfahrer schon sagt, wenn es an deiner finanziellen Situation liegt, dass du dir keinen Anwalt leisten kannst, beantrage beim Amtsgericht Beratungsbeihilfe. Dann berappst du für einen Anwalt gerade einmal noch 15€. Da ist dann aber die Beratung und die je nach dem anfallenden Schriftsätze gleich mit dabei.

          Viel Glück!!

          Thorsten

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          • #6
            AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

            Hallo Thorsten,
            nett das du antwortest!

            Natürlich liegt eine Versetzung im Ermessen des Arbeitgebers.
            Dennoch sollte sie betriebsbedingt notwendig sein. Dieses ist aber nicht der Fall.
            Mein Arbeitsplatz wurde durch einen Kollegen ersetzt, welcher schon lange "liebäugelte"....

            Entgegen meines Wunsches nicht versetzt zu werden, ohne Anhörung des BR und ohne bedingte Notwendigkeit
            war diese Versetzung nicht nach billigen Ermessen erfogt.
            Man hat den MA erst zu fragen und gemäß seinen Bedürfnissen zu entscheiden.
            Ein Verdiensteinbuße in enormer Höhe, unter Anbetracht meiner großen Familie und unter dem Aspekt,
            dass ich diese Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt habe bestätigt ein Rechtsverstoß nach unseren Gesetzen.

            Aber da ist eh mein RA dran. Da mach ich mir keine Sorgen.
            Worüber ich mir Gedanken mache, ist die Tatsache dass ich Klagen WILL....
            Warum ist das so?
            Okay, Fakt ist dass der Rubikon überschritten wurde und dass ich echt die Schn... voll habe!

            Zudem machen die mir das mittlerweile auch echt einfach!
            Das muss ich jetzt erklären:
            Meine Erziehung erlaubt es nicht mit Kanonen auf jemanden zu schießen, wenn er kein Feind ist!
            Ich habe aber absolut keine Skrupel, mit größeren Kanonen zurückzuschiessen wenn man mir am Verhandlungstisch den Krieg erklärt,
            und bereits die Bomben bei mir einschlugen !!!

            Das mit der Prozesskostenhilfe muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen...
            Hab auch schon drüber nachgedacht.

            @ Alteisenfahrer:
            bin bereits auf Seite 6....
            Hast aber bis dahin ja schon einiges erlebt!

            Lg an Euch

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            • #7
              AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

              Hallo Schmitz,

              üble Geschichte, mit der Du Dich rumschlagen mußt...

              Da ich nun Dokumente und Zeugen habe (welche auch aussagen!!), werde ich nun ohne Anwalt Klage erheben.
              Ich müßte nur einmal wissen, wie man so etwas formuliert...
              Im Netz finde ich leider kein Muster oder ähnliches...
              Ich schließe mich Thorsten an. Ich würde das dem Fachmann überlassen. - Auch als gut informiertem Laien sind einem nicht alle v.a. formalen Kleinigkeiten geläufig, die evtl. entscheidend sind.
              Musterschreiben aus dem Web sind auch so eine Sache, sind sie wirklich aktuell und für den persönlichen Fall richtig?
              Ich hab mich vor Jahren wegen Sozialleistungen mit den Behörden rumgestritten und auch vorher recherchiert, auf ein Besonderheit, die mich und ein paar andere wenige betrifft, bin ich nirgends gestoßen.

              Ich wünsch Dir Viel Glück!

              Liebe Grüße
              Maggy

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              • #8
                AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

                Hallo Schmitz,
                ich kann mich Thorsten und Maggy nur anschließen und Dir dringend raten, eine Klageschrift vom Rechtsanwalt verfassen zu lassen. Eine Klageschrift unterliegt einer bestimmtem Form und ist in mehrere Abschnitte gegliedert. Dabei ist noch zu beachten, dass Du dich auch noch im juristischen Kauderwelsch ausdrücken kannst, damit Deine Klage nicht vom Gegner restlos zerpflückt wird. Zudem mußt Du natürlich wissen, bei welchem Gericht Du die Klage einzureichen hast Ne, lass das mal lieber den Fachmann machen.

                @Alteisenfahrer
                nein, Du mußt nicht Deine ganzen Vermögensverhältnisse offenlegen. Es reichen Lohnbescheinigung. Die Hilfe kann auch der Rechtsanwalt beantragen

                Auch ich wünsche Dir Glück, Schmitz und halte uns doch mal auf dem Laufenden.

                LG Cinderella

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                • #9
                  AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

                  hi Schmitz,

                  auch ich empfehle einen Anwalt- Gewerkschaftsmitglied bist du wohl nicht?

                  LG

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                  • #10
                    AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

                    Hallo,
                    danke für Eure Teilnahme an meinem Problem!

                    Also ich würde mir schon eine Klageschrift zutrauen...
                    Nur kenne ich mich nicht so sehr mit dem Protokoll aus und die Zusammenstellung im Einzelnen.
                    Es gibt so viele Klage-Muster - verschiedenster Arten - nur nichts für den Komplex Mobbing!?
                    Vielleicht werde ich, falls es dazu kommt - meine Klage hier anonymisiert kundtun. Egal ob vom RA oder von mir...

                    Wie erwähnt, habe ich bereits meinen RA, welcher auch echt kompetent ist!
                    Leider kann er das Mobbing nicht übernehmen, wegen dem vorvertraglichen mobben
                    welches bereits seit einigen Jahren stattgefunden hat

                    Vielleicht entnehme ich das Protokoll aus der nun stattfindenen Klage,
                    welche nun gegen die ungerechtfertigte Versetzung (unbilliges Ermessen) beim ArbG eintrudeln wird?!

                    Auf Grund des Rechtsanwaltszwangs und meiner bescheidenen Mittel, wollte ich in der ersten Instanz ohne RA auftauchen.
                    Wenn ich gewinne, ist es ja okay...
                    Aber wenn ich verliere, habe ich keine erhebliche Kosten an RA-Gebühren...

                    In der zweiten Instanz (Revision / Berufung) könnte ich mich mit meinem RA noch einmal zusammensetzen
                    und die Lage analysieren... Die Fehler meinerseits abstellen... Falls er dann zur Meinung gelangt, es könnte zum Erfolg führen,
                    Revision einlegen und hoffentlich gewinnen ?!

                    Ist natürlich ein Risiko - aber in der zweiten Instanz bezahlt ledigl. der Arbeitgeber den Anwalt beider Parteien.
                    Natürlich nur wenn die Beklagte verliert! Sollte ich verlieren, bezahle ich nur meinen Anwalt!

                    Zeitgleich Prozesskostenhilfe beantragen.
                    Bei meinem jetzigen Verdienst (Krankengeld) und das vom letzten Jahr, könnte ich mir vorstellen das es evtl. greift..?!?
                    Werde da mal morgen nachfragen... !

                    In der Gewerkschaft bin ich nicht.
                    Letztlich könnte ich mich auch den Ratschlägen von Euch anschließen
                    und mit dem Rechtbeistand lediglich die Klage schreiben lassen und dann selber einreichen?!
                    Kostet zwar - aber hält sich dann in Grenzen. Macht das ein RA überhaupt? Bin mir da gar nicht so sicher?

                    Jetzt einmal ein Danke für die Tipps und
                    ich werde Euch auf den Laufenden halten...

                    Lg

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                    • #11
                      AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

                      Hallo Schmitz

                      Der Arbeitgeber kann m. W. einen Mitarbeiter zwar auf einen anderen Arbeitsplatz entsprechend seinen Kenntnissen und Fähigkeiten versetzen (Weisungsrecht) aber nicht in diesem Zuge das Gehalt kürzen. In dem Fall muss eine Änderungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag geschlossen werden. Hast Du einen entsprechenden Vertrag unterschrieben? Wenn nicht, hat der AG kaum Chancen und muss den Differenzbetrag nachzahlen.

                      Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt nehmen (notfalls mit Beratungsschein) der möglichst nicht am Standort deines Arbeitgebers seine Kanzlei betreibt (Kungeleien, Finger nicht verbrennen wollen usw.) Anwälte gibt es genug, Qualität muss man jedoch suchen.

                      Mit 55 J. findet man nicht so schnell einen neuen Arbeitsplatz. Fingerspitzengefühl ist sicher angebracht. Eine dritte Person (Anwalt) könnte vermittelnd tätig werden um eine vorteilhalte Lösung für dich zu erreichen.

                      Wünsche Dir viel Glück
                      Anna

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                      • #12
                        AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

                        Hallo Anna,

                        vielen Dank auch für Deine Teilnahme!

                        Ich habe Stundenlohn und durch die Versetzung fallen die gewohnten Überstunden und einiges an Zulagen weg...
                        Mein Arbeitsplatz wurde zudem von einem Kollegen ersetzt - schon alleine deswegen wurde nicht nach billigen Ermessen gehandelt,
                        da mein Arbeitsplatz noch besteht und eine betriebsbedingte Versetzung nicht notwendig ist oder war!

                        Ein Anwalt ist dbzgl. schon am Ball. Dieser ist auch sehr kompetent, da er - sobald kein Erfolg besteht, gar nicht erst anfängt.
                        Er hatte auch schon die RA der Beklagten angeschrieben...

                        BTW: Heute kam eine Info meines RA per email!
                        Der RA der Beklagten wird sich auf nichts einlassen... (war ja klar und wir haben damit gerechnet!)
                        Als nächstes wird nun vor der Kammer geklagt!

                        Ich informiere Euch dann sobald ich mehr weiß!

                        Joo... es ist nicht einfach in einem gewissen Alter einen Job zu finden.
                        Da gebe ich Dir Recht!
                        Aber ich bin da eher der Optimist. Auch wenn ich mir heutzutage einige Fragen stelle...

                        Ich schreibe mir jetzt mal was von der Seele:
                        Eine Frage welche mich schon länger beschäftigt - auch im Bezug auf meine Kinder,
                        die demnächst ebenfalls dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stehen werden, ist:
                        Findet man überhaupt noch einen guten Arbeitsplatz, mit anständigen Kollegen?
                        Mit einer Gerschäftsleitung welche nicht immer den Provit im Schädel hat?
                        Welche sich zudem immer nur auf dem Fleiss der hart arbeitenden Menschen bereichern und
                        dich dann auch noch anmaulen wenn das Management versagt oder generell zu blöd ist!

                        Man stelle sich nur vor: es gibt "im Motor von Europa" ein Mobbingforum! (und bestimmt nicht nur eins!)
                        Alleine dass gibt einem doch schon zu denken...
                        und wenn dann jemand tiefgründig darüber nachdenkt, kommt die anschließenden Erkenntnis,
                        dass es tatsächlich eine Berechtigung dafür gibt! Eine Notwendigkeit weil man Hilfe benötigt!

                        Ich bin der Meinung dass sich ein JEDER gegen solche Menschen, mit solchen Machenschaften wehren sollte!!!
                        Ich bin mittlerweile, gemäß meines Alters (!) auf Kriegsfuß mit dieser Art von Ausbeutung
                        und existensschädigende und krankmachende Machenschaften!

                        Und Jeder der in diese krankmachenden Situation gepresst wurde, sollte hoffen dass er -
                        vielleicht durch dieses Forum, irgendwann wieder ein bißchen Licht sieht!!!!!

                        Ich merke gerade dass ich mich in Rage schreibe, wenn ich jetzt nicht aufhöre...
                        Liegt wohl daran, dass ich meine Medikamente abgesetzt habe?! lol

                        Dennoch erkenne ich leider, dass sich die Situation nicht ändern wird....wenn weiterhin alle stillhalten!
                        Das mußte ich einfach mal los werden...
                        Nix für Ungut und
                        Lg

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                        • #13
                          AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

                          Grüß dich Schmitz

                          Na, ich weiß nicht ob die Erfolgsaussichten da so groß sind. Ich glaube, eher dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers höher bewertet wird.

                          Ich würde mich eher mit Nachdruck nach einem neuen Arbeitgeber umsehen. Ein "leiser Abgang" ist manchmal vorteilhafter als ein Abgang mit Gepolter. Die Chefs/Führungskräfte/Kollegen pflegen durchaus Kontakte zur Konkurrenz bzw. zu anderen potentiellen Arbeitgebern. Das du eine gewaltige Wut im Bauch hast, kann ich sehr gut verstehen. Das Gericht entscheidet aber nach nüchternen Fakten/Gesetze.

                          Falls du arbeitslos wirst bzw. aus gesundheitlichen Gründen (Depression, Mobbing) nicht an deinen Arbeitsplatz zurück kannst, zahlt das Arbeitsamt doch auch Eingliederungshilfen für ältere Arbeitnehmer. Diese Möglichkeit würde ich auch ausloten.

                          Profit machen bzw. Geld verdienen muss jede Firma, sonst könnten die Mitarbeiter nicht bezahlt werden. Es gibt auch noch kulante Firmenchefs und anständige Kollegen, jedoch auch genügend Stinkstiefel.

                          Irgendwie musst du versuchen, aus deiner "Negativrolle" herauszukommen. Alles so negativ zu sehen, verschlimmert nur deine Depression. Hast du schon mal über eine Therapie oder eine Reha nachgedacht?

                          Alles Gute für dich
                          LG Anna

                          Kommentar


                          • #14
                            AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

                            Hallo Schmitz,

                            In der heutigen Zeit ist es zugegeben schwieriger geworden, eine gute, vor allem längerfristigen Anstellung zu finden. Aber es gibt sie durchaus noch, die guten Stellen. Es ist auch nicht gesagt, dass in "jeder" Firma gemobbt wird. Wobei das leider auch stark von der Führungsspitze abhängt. Trotzdem solltest du das Ganze doch nicht ganz so schwarz sehen.

                            LG

                            Ilythia

                            Kommentar


                            • #15
                              AW: Schlechterstellung; Verletzung der Würde; Depressionen; etc....

                              Update:

                              Ein "frohes Neues Jahr" wünsche ich Euch allen!

                              Es ist in den 5 Monaten - wie erwartet - viel passiert...
                              Zum einen bin ich nun arbeitsunfähig und beziehe mittlerweile seit Mitte November Krankengeld!
                              Zum anderen fühle ich mich trotzdem schon viel besser als vorher! (kurios!)

                              Warum?

                              Ich werde bei meinem AG nicht mehr arbeiten müssen!
                              Und ich werde gemäß eines Gutachtens, eine Schwerbehinderung von 30% davontragen...! (noch kurioser!)


                              Gründe gemäß der Diagnosen sind:
                              - schwere Depressionen
                              - <!--[if gte mso 9]><xml> <w:WordDo...ent> <w:View>Normal</w:View> <w:Zoom>0</w:Zoom> <w:HyphenationZone>21</w:HyphenationZone> <w:Compatibility> <w:BreakWrappedTables/> <w:SnapToGridInCell/> <w:WrapTextWithPunct/> <w:UseAsianBreakRules/> </w:Compatibility> <w:BrowserLevel>MicrosoftInternetExplore r4</w:BrowserLevel> </w:WordDo...ent> </xml><![endif]-->Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen und zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen (Code Z56G / Z56)
                              <!--[if gte mso 9]><xml> <w:WordDo...ent> <w:View>Normal</w:View> <w:Zoom>0</w:Zoom> <w:HyphenationZone>21</w:HyphenationZone> <w:Compatibility> <w:BreakWrappedTables/> <w:SnapToGridInCell/> <w:WrapTextWithPunct/> <w:UseAsianBreakRules/> </w:Compatibility> <w:BrowserLevel>MicrosoftInternetExplore r4</w:BrowserLevel> </w:WordDo...ent> </xml><![endif]-->
                              Synonyme zu Code Z56G:
                              Unstimmigkeit mit Arbeitgeber und Vorgesetzten, Unzufriedenheit mit Berufstätigkeit, Unzulängliche Umgebung bei der Arbeit a.n.k., Mobbing/Bossing,
                              Berufsbedingte Anpassungsstörung, Nichtzusagende Arbeit, Psychischer Stress durch Arbeit, Psychosoziale Wirkung des Arbeitsplatzes, ect...)

                              <!--[if gte mso 10]> <style> /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman";} </style> <![endif]-->
                              <!--[if gte mso 10]> <style> /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman";} </style> <![endif]--> Ursachen der Diagnosen sind:

                              - weitere Versetzungen nach unbilligen Ermessen
                              (Interessen und Belange des AN wurden nicht abgewägt)

                              - Benachteiligungen in jeder nur möglichen Form
                              (eingestellte oder zu späte Gehaltszahlungen; unötige und bedrohliche Briefe des Betriebsleiters;
                              von mir abgebrochene unötige, nicht betriebliche und bedrohliche Gespräche;
                              Arbeitsgeräte wurden gegen schlechtere, defekte ausgetauscht; usw..usw..

                              - mein Anhörungsrecht vor dem Betriebsrat wurde vor den Versetzungen vorsätzlich verhindert

                              - schwerer Betriebsunfall wegen Panik-Attacke (Kollaps mit Desorientierung und Handlungsunfähigkeit),
                              i. V. m. einem längerzeitigen Krankenhaus-Aufenthalt...

                              - unrechtmäßige und "an den Haaren herbeigerufene" Beschwerden!


                              Zu einem Gütetermin kam es bereits:

                              - AG ist bereits an einer Auflösung interessiert ("aha");
                              - aber gemäß unseres Angebotes erfolgte keine Einigung (war ja klar!)!
                              - Nachfrage eines Angebotes seitens des AG blieb bisher aus (dafür wurde weiterverfahren gemäß den o. g. Ursachen)


                              Und so gehts nun weiter:

                              In Kürze habe ich noch weitere Termine bei meinem Rechtbeistand..

                              Mein Ziel ist eine "Kündigung aus wichtigen Grund" i. V. einer Vergleichszahlung (Abfindung nach §§ 9, 10 KschG)
                              und der daraus folgenden Schadenersatzleistungen zu erreichen...
                              Zudem ist auf Grund der resultierten Verletzungen an meiner Gesundheit und meiner Persönlichkeit ebenso eine Geldleistung fällig..

                              Von den erheblichen Folgeschäden und auch von den erheblichen finanziellen Folgeverlusten einmal ganz abgesehen:
                              Das kommt auch noch!!! (wären besser auf mein Angebot eingegangen, als ich noch nicht so behindert war...!)

                              <!--[if gte mso 9]><xml> <w:WordDo...ent> <w:View>Normal</w:View> <w:Zoom>0</w:Zoom> <w:HyphenationZone>21</w:HyphenationZone> <w:Compatibility> <w:BreakWrappedTables/> <w:SnapToGridInCell/> <w:WrapTextWithPunct/> <w:UseAsianBreakRules/> </w:Compatibility> <w:BrowserLevel>MicrosoftInternetExplore r4</w:BrowserLevel> </w:WordDo...ent> </xml><![endif]--> Ich habe also noch viel zu tun!
                              Die Geduld und die Zeit dazu, habe ich aber mittlerweile auch...

                              Mein RA ist zudem der Meinung, dass auf Grund der gegebenen Beweislage (Zeugen; Dokus; Atteste; ect..)
                              die Chancen eines Erfolges gut sind...

                              Bis später - wenns was Neues gibt...
                              Zuletzt geändert von Schmitz; 05.01.2016, 18:34.

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